Mit
der Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt sind die
Überschwemmungsgebiete (ÜSG) der Burgdorfer Aue für ein 100-jährliches
Hochwasser (HQ100-Linie) einstweilig sichergestellt worden (s. Vorlage Nr. 2016
1070). Der Niedersächsische Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat nun die Benehmensherstellung
gem. § 115 Abs. 5 NWG für die Bearbeitung der ÜSG des Hechtgrabens, der Seebeeke
und der Thöse eröffnet und damit das Verfahren zur einstweiligen Sicherstellung
für diese ÜSG eingeleitet. Von den o. g. Gewässern liegen der Hechtgraben und
die Seebeeke (teilw.) auf dem Gebiet der Stadt Burgdorf.
Die Berechnungsstrecke für das ÜSG Hechtgraben
(s. Arbeitskarten 5 u. 6) beginnt unterhalb von Otze und endet westlich von
Schillerslage (Sprengelstr./Schillerslager Landstr.). Im Bereich der Ortslage Otze
reichen die Überschwemmungen teilweise bis an die bebauten Bereiche. Auch die
Sportanlagen am Heeg liegen zum Teil innerhalb des berechneten Überschwemmungsbereichs.
Die Seebeeke (s. Arbeitskarten 2 – 4) verläuft
größtenteils durch Waldgebiete. Ortslagen bzw. Siedlungsbereiche sind von dem
ÜSG nicht betroffen.
Das Benehmen nach § 115 Abs. 5 NWG ist mit den unteren
Wasserbehörden herzustellen. Die betroffenen Kommunen werden vom NLWKN aber
informationshalber beteiligt.
Bis
zum Erlass einer entsprechenden Verordnung durch die Region Hannover gelten
einstweilig sichergestellte ÜSG quasi als festgesetzt. Durch dieses Vorgehen
soll sichergestellt werden, dass aktuelle Erkenntnisse auch während der Dauer
des förmlichen Festsetzungsverfahrens beachtet werden. Die endgültige
Festsetzung als Überschwemmungsgebiet erfolgt dann per Verordnung durch die
Untere Wasserbehörde in einem förmlichen Verfahren mit
Öffentlichkeitsbeteiligung.