Betreff
Mitteilung - Bearbeitung der Überschwemmungsgebiete des Hechtgrabens und der Seebeeke
Vorlage
2016 1157
Aktenzeichen
31-Fre 41-00/4/2 41-00/4/3
Art
M i t t e i l u n g

Mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt sind die Überschwemmungsgebiete (ÜSG) der Burgdorfer Aue für ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100-Linie) einstweilig sichergestellt worden (s. Vorlage Nr. 2016 1070). Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat nun die Benehmensherstellung gem. § 115 Abs. 5 NWG für die Bearbeitung der ÜSG des Hechtgrabens, der Seebeeke und der Thöse eröffnet und damit das Verfahren zur einstweiligen Sicherstellung für diese ÜSG eingeleitet. Von den o. g. Gewässern liegen der Hechtgraben und die Seebeeke (teilw.) auf dem Gebiet der Stadt Burgdorf.

 

Die Berechnungsstrecke für das ÜSG Hechtgraben (s. Arbeitskarten 5 u. 6) beginnt unterhalb von Otze und endet westlich von Schillerslage (Sprengelstr./Schillerslager Landstr.). Im Bereich der Ortslage Otze reichen die Überschwemmungen teilweise bis an die bebauten Bereiche. Auch die Sportanlagen am Heeg liegen zum Teil innerhalb des berechneten Überschwemmungsbereichs.

 

Die Seebeeke (s. Arbeitskarten 2 – 4) verläuft größtenteils durch Waldgebiete. Ortslagen bzw. Siedlungsbereiche sind von dem ÜSG nicht betroffen.

 

Das Benehmen nach § 115 Abs. 5 NWG ist mit den unteren Wasserbehörden herzustellen. Die betroffenen Kommunen werden vom NLWKN aber informationshalber beteiligt.

 

Bis zum Erlass einer entsprechenden Verordnung durch die Region Hannover gelten einstweilig sichergestellte ÜSG quasi als festgesetzt. Durch dieses Vorgehen soll sichergestellt werden, dass aktuelle Erkenntnisse auch während der Dauer des förmlichen Festsetzungsverfahrens beachtet werden. Die endgültige Festsetzung als Überschwemmungsgebiet erfolgt dann per Verordnung durch die Untere Wasserbehörde in einem förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.