Hiernach hat sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
der auf die niedersächsischen Kommunen entfallende Betrag für das Jahr 2016 –
gegenüber der Steuerschätzung vom November 2015 – von 3,026 Mio.€ auf 3,021
Mio.€ und beim Gemeindeanteil an der Abgeltungssteuer von 74 Mio.€ auf 59 Mio.€
vermindert. Für die Stadt Burgdorf ergeben sich hierdurch Mindererträge /
-einzahlungen von rd. 87 T€ gegenüber dem im Haushaltsplan
berücksichtigten Ansatz für 2016 (Ansatz Haushaltsplan = 13.444.000 €;
voraussichtliches Ergebnis 13.357.000 €).
Für den
Finanzplanungszeitraum 2017 bis 2020 ergeben sich folgende Veränderungen:
Jahr |
Ansatz Haushalt |
Ertrag nach Steuerschätzung
05/16 |
Veränderung |
2017 |
14.181.000 € |
14.146.000 € |
- 35.000 € |
2018 |
14.866.000 € |
14.897.000 € |
+ 31.000 € |
2019 |
15.591.000 € |
15.673.000 € |
+ 82.000 € |
2020 |
|
15.591.000 € |
|
Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer haben sich gegenüber der
Steuerschätzung vom November 2015 nur geringfügige Veränderungen ergeben.
Bei der Gewerbesteuer werden in der
Steuerschätzung für 2016 geringere Steuererträge prognostiziert (-25 Mio.€).
Bei der Stadt Burgdorf liegen die aktuellen Sollstellungen rd. 160 T€ unter dem
im Haushalt veranschlagten Ansatz Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen,
dass gerade die Gewerbesteuer erfahrungsgemäß starken Schwankungen unterlegen
ist und sich hier durch Absetzungen und Anpassungen von Vorausleistungen
kurzfristig bzw. im weiteren Jahresverlauf auch ein völlig anderes Bild ergeben
könnte.