Betreff
Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
Vorlage
2007 0229
Aktenzeichen
22-675-0006
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den unter 2. dieser Vorlage formulierten Beschluss zu fassen.

 

2.  Der Rat beschließt, die 8. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 19.11.1987 in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr.2007 0229 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage ......... beigefügten) Fassung zu erlassen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der vom Rat am 05.10.2006 beschlossenen und am 01.01.2007 in Kraft getretenen 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung vom 19.11.1987 wurden die Gebührensätze letztmalig geändert. Die Sätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Reinigungsklasse I         nur Winterdienst                                                           0,74 €

Reinigungsklasse Il        Reinigung 14-täglich inkl. Winterdienst                              1,92 €

Reinigungsklasse III       Reinigung mind. 2 x wöchentl. inkl. Winterdienst                 2,56 €

Reinigungsklasse IV       Reinigung mind. 1 x wöchentl. inkl. Winterdienst                 2,38 €

 

Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2006 zeigt eine Überdeckung in Höhe von insgesamt 97.227,17 € in der Summe der Hauptkostenstellen auf. Im Bereich Straßenreinigung (einschließlich Papierkorbentleerung) ist dabei in 2006 eine Überdeckung in Höhe 30.074,50 € und im Winterdienst eine Überdeckung in Höhe von 67.152,67 € entstanden. Die Überdeckungen im Bereich Straßenreinigung (einschließlich Papierkorbentleerung) und beim Winterdienst sind entsprechend § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz innerhalb der nächsten drei Jahre nach Abschluss des Kalkulationszeitraumes auszugleichen. Bezüglich der Ursachen der errechneten Über- bzw. Unterdeckung verweise ich auf die ausführlichen Erläuterungen in der Betriebsabrechnung.

 

Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2006, die mit der dazugehörigen Kalkulation der Gebühren ab 2008 (Seite 13 ff.) Grundlage dieser Vorlage ist, ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Betriebsergebnis einschließlich der Verrechnung der Vorjahresergebnisse führt zu einer Senkung der Gebührensätze sowohl für die Straßenreinigung als auch den Winterdienst.

 

Für die Kalkulation der Gebühren für den Winterdienst wurde hinsichtlich der Kostenansätze ein Durchschnittssatz der letzten zehn Jahre gebildet, um so durch die Berücksichtigung verschieden starker Winter einen möglichst gleichbleibenden Gebührensatz zu erreichen. Gerade die strengen Winter 2001, 2002 und 2003 und auch 2005 haben hier allerdings zu einer Erhöhung der durchschnittlichen Kosten geführt. Aber auch hier macht sich durch die ebenfalls im Durchschnitt der letzten 10 Jahre berechneten Personalkosten und die Senkung des Stundensatzes eine Kostenminderung bemerkbar.

In den letzten Jahren wurde ausschließlich Fehlbeträge aus Vorjahren abgewickelt. Das positive Ergebnis aus 2006 führt letztendlich zu einer leichten Verringerung der durch Gebühren zu deckenden Kosten.

 

Nach § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Durch die Senkung der Kosten, ist eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich, um den Gebührenhaushalt im Bereich Straßenreinigung/Winterdienst 2008 ausgeglichen gestalten zu können. Die Kalkulation hat folgende Gebührenhöchstsätze ab 2008 ergeben:

 

Reinigungsklasse 1      nur Winterdienst                                                          0,61 €

Reinigungsklasse 2      Reinigung 14-täglich inkl. Winterdienst                  1,81 €

Reinigungsklasse 3      Reinigung 2 x wöchentl. inkl. Winterdienst            2,48 €

Reinigungsklasse 4      Reinigung 1 x wöchentl. inkl. Winterdienst            2,29 €

 

 

II.        Finanzielle Auswirkungen

 

In dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer '8. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 19.11.1987' sind die neu kalkulierten Gebührensätze berücksichtigt worden. Die vorgeschlagenen Gebührensätze führen im Vergleich zu den bisherigen Sätzen bei Berücksichtigung der aktuellen Veranlagungsmeter zu einer Verringerung der Einnahmen in 2008 in Höhe von rd. 26.000,00 €. Der Haushaltsansatz in 2008 kann somit auf insgesamt 398.800,00 € festgesetzt werden.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:  Betriebsabrechnung Straßenreinigung mit Gebührenkalkulation

Anlage 2: Entwurf einer '8. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 19.11.1987'