Sachverhalt und Begründung:
Der Schulvorstand
der Grund- und Hauptschule I (GHS I) hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 den
Beschluss gefasst, dass die Grundschule zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus der
gemeinsamen Schulform herausgelöst werden soll. Das Protokoll der Sitzung wurde
dem Schulträger am 03.02.2016 zugeleitet. Bereits im Vorfeld hatte der
Schulleiter der GHS I, Herr Alker, den Schulträger über das Vorhaben
informiert.
Der Schulträger
hat sich mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde (Fachbereich Recht;
schulfachlicher Dezernent) zur Abstimmung des formalen und des zeitlichen
Verfahrens in Verbindung gesetzt.
Die bisherige
Vorgehensweise sah vor, dass die Grundschule nach dem Auslaufen der Hauptschule
zum Ende des Schuljahres 2019/20 als eigenständige Schule bestehen bleibt.
Formal kann eine
Herauslösung der Grundschule vor dem Auslaufen der Hauptschule angestrebt
werden. Hierzu ist ein Beschluss des Schulträgers mit der Zielsetzung der
Herauslösung erforderlich. Danach würde die Niedersächsische Landesschulbehörde
den genehmigungspflichtigen Antrag der Stadt Burgdorf schulrechtlich bewerten.
Nach der Genehmigung würden die Funktionsstellen der Schulleitung der
Grundschule ausgeschrieben.
Über die Frage, ob
die Hauptschule eigenständig fortgeführt oder mit einer anderen Schule
zusammengefasst wird, würde die Landesschulbehörde gesondert entscheiden.
Die
Niedersächsische Landesschulbehörde hat die Empfehlung ausgesprochen, dass bei
einem entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Burgdorf eine Herauslösung
der Grundschule erst zum Schuljahr 2017/18 erfolgen sollte.
Die Schwierigkeit
im Verfahren wird in der Besetzung der Funktionsstellen gesehen. Diese
Sichtweise wird durch die Fachabteilung geteilt. Die Stelle der Konrektorin/des
Konrektor an der Gudrun-Pausewang-Grundschule wird von der Landesschulbehörde
seit mehr als drei Jahren vergeblich ausgeschrieben. Daneben ist festzustellen,
dass sich Besetzungsverfahren von Schulleitungsstellen von Schulen ähnlicher
Größenordnung über einen längeren Zeitraum hingezogen haben. Im Worst-Case-Fall
könnten die Funktionsstellen der Grundschule auch zum Schuljahr 2017/18 nicht
besetzt sein.
Eine Lösung der
Grundschule von der Hauptschule kann die Grundschule im Stadtgebiet stärken und
einen positiven Anreiz zur Schärfung der Profilierung vermitteln. Die aktuelle
Besetzungssituation der Schulleitungsstellen ist für diesen Prozess zumindest
nicht förderlich. Herr Alker leitet die GHS I (unter einem „Dach“ eine größer
werdende Grundschule sowie eine Hauptschule, wenngleich auslaufend) und
gleichzeitig kommissarisch die im Aufbau befindliche IGS Burgdorf. Hinzu kommt
der Umstand, dass die langjährige Konrektorin der GHS I zum 01.02.2016 an eine
andere Schule versetzt wurde und die bisher von ihr ausgefüllte Funktion
lediglich kommissarisch besetzt ist.