Betreff
Herauslösung der Grundschule I
Vorlage
2016 1066
Aktenzeichen
40.021-2015/001377
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Ein Beschlussvorschlag wird nach dem Beratungsstand formuliert.

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Der Schulvorstand der Grund- und Hauptschule I (GHS I) hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 den Beschluss gefasst, dass die Grundschule zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus der gemeinsamen Schulform herausgelöst werden soll. Das Protokoll der Sitzung wurde dem Schulträger am 03.02.2016 zugeleitet. Bereits im Vorfeld hatte der Schulleiter der GHS I, Herr Alker, den Schulträger über das Vorhaben informiert.

 

Der Schulträger hat sich mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde (Fachbereich Recht; schulfachlicher Dezernent) zur Abstimmung des formalen und des zeitlichen Verfahrens in Verbindung gesetzt.

 

Die bisherige Vorgehensweise sah vor, dass die Grundschule nach dem Auslaufen der Hauptschule zum Ende des Schuljahres 2019/20 als eigenständige Schule bestehen bleibt.

 

Formal kann eine Herauslösung der Grundschule vor dem Auslaufen der Hauptschule angestrebt werden. Hierzu ist ein Beschluss des Schulträgers mit der Zielsetzung der Herauslösung erforderlich. Danach würde die Niedersächsische Landesschulbehörde den genehmigungspflichtigen Antrag der Stadt Burgdorf schulrechtlich bewerten. Nach der Genehmigung würden die Funktionsstellen der Schulleitung der Grundschule ausgeschrieben.

 

Über die Frage, ob die Hauptschule eigenständig fortgeführt oder mit einer anderen Schule zusammengefasst wird, würde die Landesschulbehörde gesondert entscheiden.

 

Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat die Empfehlung ausgesprochen, dass bei einem entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Burgdorf eine Herauslösung der Grundschule erst zum Schuljahr 2017/18 erfolgen sollte.

 

Die Schwierigkeit im Verfahren wird in der Besetzung der Funktionsstellen gesehen. Diese Sichtweise wird durch die Fachabteilung geteilt. Die Stelle der Konrektorin/des Konrektor an der Gudrun-Pausewang-Grundschule wird von der Landesschulbehörde seit mehr als drei Jahren vergeblich ausgeschrieben. Daneben ist festzustellen, dass sich Besetzungsverfahren von Schulleitungsstellen von Schulen ähnlicher Größenordnung über einen längeren Zeitraum hingezogen haben. Im Worst-Case-Fall könnten die Funktionsstellen der Grundschule auch zum Schuljahr 2017/18 nicht besetzt sein.

 

Eine Lösung der Grundschule von der Hauptschule kann die Grundschule im Stadtgebiet stärken und einen positiven Anreiz zur Schärfung der Profilierung vermitteln. Die aktuelle Besetzungssituation der Schulleitungsstellen ist für diesen Prozess zumindest nicht förderlich. Herr Alker leitet die GHS I (unter einem „Dach“ eine größer werdende Grundschule sowie eine Hauptschule, wenngleich auslaufend) und gleichzeitig kommissarisch die im Aufbau befindliche IGS Burgdorf. Hinzu kommt der Umstand, dass die langjährige Konrektorin der GHS I zum 01.02.2016 an eine andere Schule versetzt wurde und die bisher von ihr ausgefüllte Funktion lediglich kommissarisch besetzt ist.