Betreff
Gebührensatzung Tagespflege
Vorlage
2007 0220
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss / Ausschuss für Finanzen / Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Burgdorf, den nachstehend formulierten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Tagespflege in der Stadt Burgdorf.

Die Satzung soll rückwirkend zum 01.10.2007 in Kraft treten.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit den Rechtsänderungen über die Tagesbetreuung von Kindern wurde die Tagespflege der Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten gleichgestellt. Innerhalb der Region Hannover hat ein Arbeitskreis Richtlinien für die Tagespflege erarbeitet. Diese Richtlinien wurden in einer entsprechenden Vereinbarung festgeschrieben, die die Region Hannover mit allen Städten und Gemeinden in der Region abgeschlossen hat ( Vorlage Nr. 0039/06/16.WP/1 ). Die von der Region unterzeichnete Vereinbarung ging der Stadt Burgdorf erst im Juli diesen Jahres zu.

 

Aufgrund dieser Vereinbarung ist eine Satzungsregelung für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen und die Erhebung von Gebühren für die Tagespflege erforderlich.

 

Anzumerken ist, dass bereits seit Beginn dieses Jahres entsprechend den Regelungen in der Vereinbarung verfahren wird.

 

Satzung:

Der beigefügte Satzungsentwurf enthält die allgemeinen Regelungen für die Gebührenerhebung. Das Gleiche gilt für die Beitreibung von Gebühren im Verwaltungszwangsverfahren sowie die Kündigung des Tagespflegeplatzes, wenn Gebührenrückstände entstanden sind.

 

Für die Ermäßigung bzw. Gebührenfreistellung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Gebührenermäßigung bei der Betreuung in Kindertagesstätten. Die aufgeführten Einkommensgrenzen entsprechen den Vorgaben in der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf.

 

Das Entgelt für die Betreuung in der Tagespflege ergibt sich aus der Anlage 1) zur vorgenannten Satzung und ist halbstundenweise gestaffelt. Zusätzlich kann auf Antrag ein Zuschuss zur Unfallversicherung sowie zur Altersvorsorge nach Vorlage eines Nachweises geleistet werden.

 

Zielsetzung ist es, nur qualifizierte Tagespflegepersonen mit einer mind. 60-stündigen Ausbildung einzusetzen. Eine entsprechende Regelung befindet sich im § 7 der Gebührensatzung. Dort ist auch die Regelung enthalten, dass für Tagespflegepersonen ohne Qualifikation die Aufwandsentschädigung um 15 % abgesenkt wird. Damit soll erreicht werden, dass sich Tagespflegepersonen möglichst qualifizieren.

 

Der von den Eltern zu leistende Betrag ist ebenfalls halbstundenweise gestaffelt und ergibt sich aus der Anlage 2 zur Satzung. Eine Ermäßigung oder Gebührenfreistellung ist unter den Voraussetzungen der Regelungen im § 5 der Gebührensatzung möglich.

 

Die Stadt Burgdorf kann als Träger eines Jugendamtes selbst die Berechnung nach den Vorschriften des § 90 Abs. 3 und 4 des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) vornehmen.

 

Kostenerstattung:

Seitens der Region Hannover werden die Leistungen erstattet, die gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII an die Erziehungsberechtigten bewilligt werden.

 

 

 

Bedarfsentwicklung:

Die Tagespflege war im Rahmen der Jugendamtsaufgaben schon immer Aufgabe der Stadt Burgdorf. Seit ca. einem Jahr ist jedoch aufgrund der allgemeinen Entwicklung im Bereich der Tagesbetreuung eine steigende Nachfrage nach Tagespflegepersonen zu verzeichnen. Das gilt insbesondere auch für die Abdeckung von sog. „Randzeiten“. Hier geht es um Betreuungsbedarf für Zeiten, die aufgrund der Öffnungszeiten der einzelnen Kindertagesstätten nicht abgedeckt werden. Damit sind individuelle Lösungen für einzelne Elternteile möglich, die entweder sehr früh ihre Arbeit aufnehmen müssen oder relativ spät Feierabend haben. Das entspricht auch der Zielsetzung des Landesprogramms „Familie mit Zukunft“. Im Rahmen dieses Programms werden die Tagespflege und insbesondere die Abdeckung von Randzeiten ebenfalls gefördert.

 

Damit klare Regelungen bestehen und Gebühren auf einer Rechtsgrundlage erhoben werden können, ist es erforderlich, eine Satzung - wie vorgeschlagen - zu beschließen.

 

 

Anlagen