Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
A Der
Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen
- der in der Zeit vom 27.07.2015 bis 10.08.2015 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der
mit Schreiben vom 21.07.2015 durchgeführten Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 23.11.2015 bis 23.12.2015 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und
- der mit Schreiben vom 19.11.2015 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Rat
beschließt die in Kapitel 7. der Begründung ’Beteiligungsverfahren’ beschriebenen
Abwägungsvorgänge.
(B Feststellungsbeschluss siehe nächste Seite)
B Feststellungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 58. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des Planteils vom 15.02.2016.
Der Rat beschließt, der Flächennutzungsplanänderung beizufügen
- die Begründung in der Fassung vom 15.02.2016 sowie
- die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 (5) BauGB, die auf Seite 47 der Begründung wiedergegeben ist.
(Baxmann)
Sachverhalt und Begründung:
Anhand
der Bezugsvorlage 2015 0960 ist über den Entwurf der 58. Änderung des
Flächennutzungsplans beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hatte mit
Beschluss vom 03.11.2015 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
Dem entsprechend erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 23.11.2015 bis 23.12.2015 und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 19.11.2015. Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in der Begründung der 58. Änderung des Flächennutzungsplans in den Kapiteln 7.3 und 7.4 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Die Ergebnisse der Beteiligung haben zu keinen Änderungen im Vergleich zur Entwurfsfassung geführt. Lediglich die Begründung wurde in Kapitel 4.3.6. inhaltlich ergänzt. Diese Ergänzungen sind in der Begründung farbig / grau hinterlegt. Zusätzlich erfolgten redaktionelle Änderungen in der Begründung, die aber nicht gesondert hervorgehoben werden.
In der Folge kann nun der Feststellungsbeschluss über die 58. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst werden. Hierüber ist zu entscheiden.
Anlagen:
-
58.
Änderung des Flächennutzungsplans
-
Begründung
zur 58. Änderung des Flächennutzungsplans