Betreff
Kommunalwahl 2016 - Wahlleitung
Vorlage
2016 1028
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Aus Anlass der Kommunalwahlen am 11.09.2016 werden der Gemeindewahlleiter Lutz Philipps und die stellvertretende Gemeindewahlleiterin Silke Vierke aus ihren Ämtern abberufen.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 NKWG ist der Bürgermeister Gemeindewahlleiter und der Vertreter im Amt stellvertretender Gemeindewahlleiter.

Sachverhalt und Begründung:

 

Am 11. September 2016 findet die Kommunalwahl statt. Zu den Wahlorganen auf örtlicher Ebene gehört die Gemeindewahlleitung (GemeindewahlleiterIn sowie stellvertretende/r WahlleiterIn).

 

§ 9 Abs. 1 Nieders. Kommunalwahlgesetz (NKWG) bestimmt, dass jeweils die / der BürgermeisterIn WahlleiterIn ist. StellvertreterIn ist jeweils der/die VertreterIn im Amt.

 

Nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 NKWG kann der Rat Bedienstete der Gemeinde zur Wahlleitung berufen. Da bei der letzten Kommunalwahl 2011 auch die Direktwahl des Bürgermeisters erfolgte, hatte der Rat von dieser Regelung Gebrauch gemacht und Herrn Lutz Philipps zum Gemeindewahlleiter und Frau Silke Vierke zur stellv. Gemeindewahlleiterin berufen. Der Berufungsbeschluss bezog sich auf die Kommunalwahl 2011.

 

Zu den Kommunalwahlen 2016 soll wieder die gesetzliche Regelung nach § 9 Abs. 1 NKWG zum Tragen kommen, wonach der Bürgermeister und sein allgemeiner Vertreter die Gemeindewahlleitung bilden.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird empfohlen, dass der Rat die bisherige Gemeindewahlleitung abberuft.