Betreff
Petition zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Landschaftsbestandsteils "Bullenberg" in der Gemarkung Schillerslage
Vorlage
2016 1021
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Petition wird zur Kenntnis genommen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Gemäß § 34 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat jede Person das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Kommune an die Vertretung zu wenden.

 

Nähere Einzelheiten sind in § 8 der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf geregelt.

 

Mit Schreiben vom 25.11.2015 wurde ein Antrag, gerichtet an den Rat der Stadt Burgdorf, eingereicht, mit der Bitte die Satzung zum Schutz des Landschaftsbestandsteils „Bullenberg“ in der Gemarkung Schillerslage aufzuheben.

 

Die Petition ist in der Anlage beigefügt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde der Antrag anonymisiert. Der Antragsteller wurde von mir aufgefordert, eine Begründung zu dem Antrag für die politische Beratung nachzureichen. Innerhalb der erbetenen Frist wurde keine Begründung vorgelegt.

 

Die Petition liegt schriftlich vor und bezieht sich auf eine Angelegenheit der Kommune. Damit ist sie rechtlich zulässig.

 

Die inhaltliche Behandlung muss dem verfassungsrechtlichen Standard genügen, der darin besteht, die Petition entgegenzunehmen, sachlich zu prüfen und dem Petenten die Art der Erledigung schriftlich mitzuteilen. Ein Anspruch auf sachliche Bescheidung und Erledigung im Sinne des Petenten besteht nicht.

 

 

 

Anlage: Petition