Betreff
Verleihung der Bezeichnung Ehrenratsfrau
Vorlage
2015 1001
Aktenzeichen
10.024.000
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf verleiht dem ehemaligen Ratsmitglied

 

Frau Gabriele Heldt

 

in Anerkennung ihrer Verdienste zum Wohle der Stadt Burgdorf als Ratsmitglied die Bezeichnung „Ehrenratsfrau“.

Sachverhalt und Begründung:

 

Nach den Richtlinien über offizielle Ehrungen durch die Stadt Burgdorf in der Fassung vom 01.10.2013 kann Ratsmitgliedern nach mindestens 3 Wahlperioden die Bezeichnung „Ehrenratsherr/Ehrenratsfrau“ verliehen werden, soweit das betreffende Ratsmitglied in Ehren ausgeschieden ist und ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst wurde.

 

Der von der WGS Fraktion gestellte Antrag vom 23.11.2015 für die Verleihung der Bezeichnung „Ehrenratsfrau“ an Frau Gabriele Heldt ist anliegend beigefügt.

 

Frau Gabriele Heldt gehörte dem Rat der Stadt Burgdorf vom 08.02.1996 bis zum 08.10.2015 an. Darüber hinaus war sie vom 15.11.1996 bis zum 31.10.2001 Ortsvorsteherin und vom 01.11.2001 bis zum 31.10.2006 Ortsbürgermeisterin von Schillerslage sowie Mitglied des Ortsrates Schillerslage. Vom 01.11.2006 bis zum 08.10.2015 gehörte sie dem Ortsrat Schillerslage als beratendes Mitglied an.

 

Sofern der Ratsbeschluss für die Verleihung der Bezeichnung „Ehrenratsfrau“ an Frau Gabriele Heldt in der Ratssitzung am 10.12.2015 gefasst wird, kann die Ehrung in der darauffolgenden Ratssitzung am 18.02.2016 vorgenommen werden.

 

 

- Anlage