Betreff
Zuschuss für die Evangelische Kirchengemeinde St. Pankratius
Vorlage
2007 0212
Aktenzeichen
51.1 Ben/mö
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

40.900,- €

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss / Ausschuss Wirtschaft und Finanzen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den nachstehend formulierten Beschluss zu fassen.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, der Evangelischen Kirchengemeinde St. Pankratius für die Sanierung der WC- und Waschräume einen Zuschuss von 50% der Kosten, höchstens 40.000,- €, zu gewähren. Je 20.000,- € sind in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 bereitzustellen.

 

Die Anschaffung von Mobiliar wird mit einem Betrag von max. 900,00 € zu bezuschusst. Auch dieser Betrag soll im Haushalt 2008 bereitgestellt werden.

 

 

In Vertretung

 

 

 

(Strecker)

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Evangelische Kirchengemeinde St. Pankratius beantragt für das kommende Jahr Mittel für verschiedene Vorhaben. Gemäß dem seinerzeit geschlossenen Vertrag mit der Kirchengemeinde beteiligt sich die Stadt an Kosten für Inventarbeschaffungen und Investitionen für Bauausgaben mit 50 % der nicht durch Dritte finanzierten Aufwendungen. Die Kirchengemeinde trägt in diesem Falle ebenfalls 50 % der Kosten.

 

Sanierung der WC- und Waschräume

 

Es ist beabsichtigt, alle vier WC- und Waschräume der Kindertagesstätte zu sanieren. Im Zusammenhang mit der Aufnahme von Krippenkindern sollen diese Einrichtungen auch dem entsprechenden Bedarf angepasst werden. Alle vier WC- und Waschräume sind rd. 40 Jahre alt und bisher nicht grundlegend renoviert.

 

Die derzeitige Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 80.000,- € für alle vier Räume. Das würde bei einer 50%igen Beteiligung der Stadt einen Betrag von 40.000,- € bedeuten. Hier ist zu entscheiden, in welchem Umfang Mittel im kommenden Jahr bereitgestellt werden sollen. Bei den beiden städtischen Kindestagesstätten, in denen ebenfalls Sanierungen von WC-Räumen anstanden, wurden die Investitionen auf mehrere Jahre verteilt. Für den konkreten Fall wird deshalb vorgeschlagen, die Hälfte der Summe im kommenden Jahr bereitzustellen und eine Verpflichtungsermächtigung über weitere 20.000,- € für das Jahr 2009 auszusprechen. Dann hätte die Kirchengemeinde Planungssicherheit und könnte die Maßnahme als eine Baumaßnahme umsetzen. Kostensteigerungen würden dadurch vermieden. Seitens der Kirchengemeinde wurde signalisiert, dass man sich eine derartige Lösung vorstellen kann.

 

Anschaffung neuer Schränke und Regale in einem Gruppenraum

der Kindertagesstätte

 

Weiter ist geplant, im kommenden Jahr neue Schränke und Regale für einen Gruppenraum anzuschaffen. Diese Investition steht im Zusammenhang mit der Aufnahme von Krippenkindern. Beziffert werden die Kosten auf 1.800,- €, wovon die Stadt dann einen Betrag von max. 900,- € zu tragen hätte. Hier wird vorgeschlagen, die gewünschte Summe im kommenden Jahr bereitzustellen.

 

 

Unterhaltung des Außengeländes und Gestaltung des Krippenspielbereichs

 

Als dritte Maßnahme plant die Kirchengemeinde eine teilweise Sanierung des Außengeländes. U.a. sind Sandkiste und Rasenflächen sanierungsbedürftig. Des Weiteren soll der Außenbereich teilweise umgestaltet werden, um dem Spielbedarf der Krippenkinder gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang soll auch ein Gerätehaus auf dem Freigelände erstellt werden. Die Kosten für diese Maßnahmen werden mit 16.850,- € beziffert. Zu dieser Thematik wurde die Kirchengemeinde gebeten, noch einmal detailliert darzulegen, welche Maßnahmen im einzelnen geplant und auch tatsächlich erforderlich sind. Es ergibt sich aus dem Antrag, dass hier für die Krippenkinder ein bestimmter Bereich abgetrennt werden soll. Inwieweit diese Maßnahme tatsächlich notwendig ist, soll die Kirchengemeinde noch detailliert darlegen. Ergänzende Informationen werden dazu in der Sitzung des Fachausschusses gegeben. Grundsätzlich sollte auch hier ein Zuschuss gewährt werden. Die Höhe sollte jedoch abhängig gemacht werden von den tatsächlichen Notwendigkeiten.

 

Ein Beschlussvorschlag zur Bezuschussung des Außengeländes wird nach dem Beratungsstand formuliert.