Betreff
Überplanmäßige Aufwendung / Auszahlung für die Förderung von Kindern in Tagespflege - Eilentscheidung nach § 89 Satz 1 des NKomVG
Vorlage
2015 0982
Aktenzeichen
20 - Ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 89 S. 1 NKomVG der Leistung der überplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung in Höhe von 120.000,00 € bei dem Produktkonto 36100.433101 / 36100.733101 (Soziale Leistungen an natürliche Personen a.v.E. – Tagespflege) zu.

 

Der Rat der Stadt Burgdorf nimmt die überplanmäßige Aufwendung / Auszahlung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Durch die Erhöhung der Zahl der zu betreuenden Kinder sowie der zu leistenden Betreuungsstunden bei der Kindertagespflege reichen die im Haushalt bereitgestellten Mittel bei den Produktkonto 36100.433101 / 36100.733101 (Soziale Leistungen an natürliche Personen a.v.E. – Tagespflege) nicht aus. Daher ist eine überplanmäßige Aufwendung / Auszahlung in Höhe von 120.000,00 € notwendig.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf. In dringenden Fällen, in denen die vorherige Zustimmung des Rates nicht eingeholt werden kann, entscheidet gem. § 89 Satz 1 NKomVG der Verwaltungsausschuss.

 

 

Die Deckung dieser unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung ist durch entsprechende Mehrerträge / Mehreinzahlungen beim Produktkonto 61100.301300 / 61100.601300 (Gewerbesteuer) gewährleistet.