Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss stimmt gem. § 117 Abs. 1
NKomVG i.V.m. § 89 S. 1 NKomVG der Leistung der überplanmäßigen Aufwendung /
Auszahlung in Höhe von 120.000,00 € bei dem Produktkonto 36100.433101 /
36100.733101 (Soziale Leistungen an natürliche Personen a.v.E. – Tagespflege)
zu.
Der Rat der Stadt Burgdorf nimmt die
überplanmäßige Aufwendung / Auszahlung zur Kenntnis.
Sachverhalt und Begründung:
Durch die Erhöhung der Zahl der zu betreuenden Kinder sowie der zu leistenden Betreuungsstunden bei der Kindertagespflege reichen die im Haushalt bereitgestellten Mittel bei den Produktkonto 36100.433101 / 36100.733101 (Soziale Leistungen an natürliche Personen a.v.E. – Tagespflege) nicht aus. Daher ist eine überplanmäßige Aufwendung / Auszahlung in Höhe von 120.000,00 € notwendig.
Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf. In dringenden Fällen, in denen die vorherige Zustimmung des Rates nicht eingeholt werden kann, entscheidet gem. § 89 Satz 1 NKomVG der Verwaltungsausschuss.
Die Deckung dieser unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung ist durch entsprechende Mehrerträge / Mehreinzahlungen beim Produktkonto 61100.301300 / 61100.601300 (Gewerbesteuer) gewährleistet.