Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die 2. Satzung zur Änderung der
Straßenreinigungsgebührensatzung vom 12.12.2013 in der sich aus der Anlage 2
der Vorlage Nr. 2015 0923 ergebenden (und der Originalniederschrift als
Anlage beigefügten) Fassung zu
erlassen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der vom Rat am 11.12.2014 beschlossenen und am 01.01.2015 in Kraft getretenen Gebührensatzung für die Straßenreinigung wurden die Gebührensätze letztmalig geändert. Die Sätze wurden wie folgt festgesetzt:
Reinigungsklasse
1 nur Straßenwinterdienst 0,96 €
Reinigungsklasse
2 14-tägliche Reinigung einschl.
Straßen-
winterdienst 2,36
€
Reinigungsklasse
3 einmal wöchentliche Reinigung
einschl.
Straßenwinterdienst 2,97
€
Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im
Jahr 2014 zeigt eine Überdeckung in Höhe von insgesamt 84.417,49 € in
der Summe der Hauptkostenstellen auf. Im Bereich Straßenreinigung
(einschließlich Papierkorbentleerung) ist dabei in 2014 eine Überdeckung in
Höhe 42.858,58 € und im Winterdienst eine Überdeckung in Höhe von 41.558,91 €
entstanden. Die Überdeckungen in den Bereichen Straßenreinigung und
Winterdienst sind entsprechend § 5 Abs. 2 Nds. Kommunalabgabengesetz
innerhalb der nächsten drei Jahre nach Abschluss des Kalkulationszeitraumes
auszugleichen. Bezüglich der Ursachen der errechneten Überdeckungen verweise
ich auf die ausführlichen Erläuterungen in der Betriebsabrechnung.
Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2014, die mit der entsprechenden Kalkulation der Gebühren ab 2016 (Seite 13 ff.) Grundlage dieser Vorlage ist, ist als Anlage 1 beigefügt.
Das Betriebsergebnis einschließlich der Verrechnung der Vorjahresergebnisse führt zu einer geringen Erhöhung (plus 0,03 € jährlich je Meter Straßenfront) der Gebührensätze für den Winterdienst und der Straßenreinigung (plus 0,05 € bzw. 0,07 € jährlich je Meter Straßenfront). Bei einer Frontlänge von z. B. 20 Metern würde sich die Jahresgebühr um insgesamt 1,60 € (Reinigungsklasse 2) sowie um 2,00 € (Reinigungsklasse 3) erhöhen.
Nach § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Durch die Änderung der Kosten, ist eine Erhöhung der Gebührensätze erforderlich. Die Kalkulation hat folgende Gebührenhöchstsätze ab 2016 ergeben:
Reinigungsklasse 1 nur
Straßenwinterdienst 0,99
€
Reinigungsklasse 2 14-tägliche
Reinigung einschl. Straßen-
winterdienst 2,44
€
Reinigungsklasse 3 einmal
wöchentliche Reinigung
einschl.
Straßenwinterdienst 3,07
€
II. Finanzielle Auswirkungen
In dem als Anlage 2
beigefügten Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
vom 12.12.2013 sind die neu kalkulierten Gebührensätze berücksichtigt worden.
Die vorgeschlagenen Gebührensätze führen im Vergleich zu den bisherigen Sätzen
bei Berücksichtigung der aktuellen Veranlagungsmeter zu einer Erhöhung der
Einnahmen in 2016 in Höhe von 10.000,00 €. Der Haushaltsansatz in 2016 kann
somit auf insgesamt 550.000,00 € festgesetzt werden.