Betreff
Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
Vorlage
2015 0923
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 12.12.2013 in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2015 0923 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage    beigefügten) Fassung zu erlassen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der vom Rat am 11.12.2014 beschlossenen und am 01.01.2015 in Kraft getretenen Gebührensatzung für die Straßenreinigung wurden die Gebührensätze letztmalig geän­dert. Die Sätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Reinigungsklasse 1      nur Straßenwinterdienst                                         0,96 €

 

Reinigungsklasse 2      14-tägliche Reinigung einschl. Straßen-

                                         winterdienst                                                              2,36 €

 

Reinigungsklasse 3      einmal wöchentliche Reinigung

                                         einschl. Straßenwinterdienst                                 2,97 €

 

 

Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2014 zeigt eine Über­deckung in Höhe von insgesamt 84.417,49 € in der Summe der Hauptkostenstellen auf. Im Bereich Straßenreinigung (einschließlich Papierkorbentleerung) ist dabei in 2014 eine Überdeckung in Höhe 42.858,58 € und im Winterdienst eine Überdeckung in Höhe von 41.558,91 € entstanden. Die Überdeckungen in den Bereichen Straßenreinigung und Winterdienst sind entsprechend § 5 Abs. 2 Nds. Kommunalabgabengesetz innerhalb der nächsten drei Jahre nach Ab­schluss des Kalkulationszeitraumes auszugleichen. Bezüglich der Ursachen der errechneten Überdeckungen verweise ich auf die ausführlichen Erläuterungen in der Betriebsabrechnung.

 

Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2014, die mit der entsprechen­den Kalkulation der Gebühren ab 2016 (Seite 13 ff.) Grundlage dieser Vorlage ist, ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Betriebsergebnis einschließlich der Verrechnung der Vorjahresergebnisse führt zu einer geringen Erhöhung (plus 0,03 € jährlich je Meter Straßenfront) der Ge­bührensätze für den Winterdienst und der Straßenreinigung (plus 0,05 € bzw. 0,07 € jährlich je Meter Straßenfront). Bei einer Front­länge von z. B. 20 Metern würde sich die Jahresgebühr um insgesamt 1,60 € (Reini­gungsklasse 2) sowie um 2,00 € (Reinigungsklasse 3) erhöhen.

 

Nach § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Durch die Änderung der Kosten, ist eine Erhöhung der Gebührensätze erforderlich. Die Kalkulation hat folgende Gebührenhöchstsätze ab 2016 ergeben:

 

Reinigungsklasse 1      nur Straßenwinterdienst                                           0,99 €

 

Reinigungsklasse 2      14-tägliche Reinigung einschl. Straßen-

                                         winterdienst                                                                 2,44 €

 

Reinigungsklasse 3      einmal wöchentliche Reinigung

                                         einschl. Straßenwinterdienst                                   3,07 €

 

 

II.       Finanzielle Auswirkungen

 

In dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der Straßenrei­nigungsgebührensatzung vom 12.12.2013 sind die neu kalkulierten Gebührensätze be­rücksichtigt worden. Die vorgeschlagenen Gebüh­rensätze führen im Vergleich zu den bisherigen Sätzen bei Berücksichtigung der aktuellen Veranlagungsmeter zu einer Erhö­hung der Einnahmen in 2016 in Höhe von 10.000,00 €. Der Haushaltsansatz in 2016 kann somit auf insgesamt 550.000,00 € festgesetzt wer­den.