Betreff
Sperrung von Brücken und Durchlässen für den Radverkehr
hier: Maßnahmen
Vorlage
2015 0815/1
Aktenzeichen
644-00
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

76.000,00 €

54100

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Erneuerung der Brücken an der Mühlenstraße (Nr. 4 in den Anlagen) sowie an der Lehrter Straße (Nr. 5 in den Anlagen) soll in 2016 radfahrertauglich erfolgen. Entsprechende Haushaltsmittel werden, sofern der Rat zustimmt, in 2016 bereitgestellt.

Sachverhalt und Begründung:

 

1   Allgemeines

 

Mit der Vorlage 2015 0815 wurde mitgeteilt, dass verschiedene Brücken und Durchlässe aufgrund zu geringer Geländerhöhen für den Radverkehr gesperrt werden mussten. Entsprechende Verkehrszeichen (Gehweg) wurden aufgestellt. Mit dieser Vorlage stelle ich nun weitergehende Maßnahmen vor, damit zukünftig Radverkehr wieder zugelassen werden kann.

 

 

2   Geplante Maßnahmen an Brücken und Durchlässen

 

In der Anlage 1 und 2 sind die verschiedenen Durchlässe und Brücken mit den geplanten weiteren Maßnahmen aufgeführt. Grundsätzlich sollen in der Regel Maßnahmen dann umgesetzt werden, wenn bei den Bauwerken aufgrund der durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen größere Sanierungs- oder Erneuerungsmaßnahmen erforderlich werden.

 

Darüber hinaus sind einige Brücken und Durchlässe für die gemeinsame Nutzung von Fußgängern und Radfahrer zu schmal. Im Zuge der Erneuerung der Brücken sollen diese verbreitert werden, so dass Radfahrer und Fußgänger diese gemeinsam nutzen können. Das betrifft zum Beispiel die Brücke an der Mühlenstraße (Nr. 4 in der Anlage 1, Kosten ca. 38.000,00 €) und die Brücke an der B 443/An der Mösch (Nr. 5 in der Anlage 1, Kosten ca. 38.000,00 €). Die Haushaltsmittel für die Erneuerung der Brücke an der B 443/An der Mösch werden für das Jahr 2016 angemeldet. Damit die Planung für die Erneuerung der Brücke an der Mühlenstraße noch in diesem Jahr beauftragt werden kann, werden die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 6.500,00 € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Baukosten für die Brücke an der Mühlenstraße sowie die weiteren Planungskosten werden in Höhe von 31.500,00 € für den Haushalt 2016 angemeldet.

 

Falls die Brücken nicht in 2016 erneuert werden, müssen sie für den Fußgängerverkehr voraussichtlich gesperrt werden.

 

Im Stadtpark ist außerdem die Brücke am Kopfweidenweg zu erneuern, die Geländer dieser Brücke sind ausreichend hoch, sie ist jedoch abgängig und ist deshalb vollständig zu ersetzen. Im Zuge der Erneuerung soll die zurzeit sehr schmale Brücke breiter ausgestaltet werden. Es wird mit Kosten von rd. 17.000,00 € gerechnet. Die Haushaltsmittel stehen in 2015 bereit.

 

 

3   Schlussbemerkungen

 

Zurzeit werden die Brücken und Durchlässe von einem externen Büro auf ihre Sicherheit geprüft. Daraus resultieren zahlreiche notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung der Brücken. Entsprechend steigt der Finanzbedarf zur Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Tabelle, Seite 1-2

Anlage 2, Blatt 1-2: Lageplan Brücken und Durchlässe