Betreff
Mitteilung: Sperrung von Brücken und Durchlässen für den Radverkehr
Vorlage
2015 0815
Aktenzeichen
644-00
Art
M i t t e i l u n g
Untergeordnete Vorlage(n)

Die anliegenden Informationen zur Sperrung von Brücken und Durchlässen für den Radverkehr gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

1     Allgemeines

 

Im Rahmen der Brückenprüfungen im Jahr 2010 wurde festgestellt, dass an verschiedenen Brücken die Geländerhöhen zu niedrig sind, um Radverkehr zuzulassen (z.B. Brücke an der Mühlenstraße, Brücke am Scheibenbergsweg, Brücke am Tierheim etc.). Nach den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten ZTV-ING, Teil 8 Bauwerksausstattung, Abschnitt 4 Absturzsicherungen sind bei Radwegen 1,20 m hohe Absturzsicherungen und bei Gehwegen 1,00 m hohe vorgeschrieben. In Rücksprache mit dem Kommunalen Schadenausgleich wurden daraufhin an den betroffenen Brücken Schilder aufgestellt, dass Radfahrer absteigen müssen.

 

Im Stadtpark gab es darüber hinaus viele kleine Brücken, die die für Gehwege vorgeschriebenen Geländerhöhen von 1,00 m nicht erfüllen. Bei diesen Brücken wurden aus Gründen der Verkehrssicherung die Geländer im Jahr 2011, da Radverkehr auch bei diesen Brücken nicht auszuschließen ist, auf 1,20 m erhöht, so dass Radverkehr zulässig ist.

 

 

2     Sperrung Brücken und Durchlässen für den Radverkehr

 

Die aufgestellten Schilder "Radfahrer absteigen" entfalten jedoch keine Rechtswirkung.

 

 

Um zu verhindern, dass Radfahrer diese Brücken und Durchlässe befahren, müssen diese Bereiche als Gehweg angeordnet werden, nur so ist Radverkehr ausgeschlossen.

 

 

Im Anschluss an die Brücken sind die Wege wieder als gemeinsame Rad-/Gehwege auszuweisen:

 

 

 

Dieses Vorgehen wird an 8 Brücken und Durchlässen notwendig, siehe Anlagen 1 und 2.

 

Da die Brücken und Durchlässe im Zuge von wichtigen Radwegeverbindungen liegen, ist diese Lösung unbefriedigend.

 

Zurzeit werden von mir Lösungsvorschläge erarbeitet wie zukünftig der Radverkehr auf diesen Brücken und Durchlässen sichergestellt werden kann. Hierzu wird von mir eine Beschlussvorlage vorbereitet.

 

Für die Brücke zum Edekamarkt an der Uetzer Straße besteht eine Vereinbarung, nach der die Verantwortung für die Verkehrssicherheit dem dortigen Grundstückseigentümer obliegt. Der Grundstückseigentümer wird informiert und aufgefordert für diesen Durchlass tätig zu werden.

 

 

 

 

 

 

Anlage 1 und 2: Brücken und Durchlässe wo Gehweg angeordnet werden muss