Betreff
Einrichtung einer Teilgebundenen Ganztagsschule an der Integrierten Gesamtschule Burgdorf
Vorlage
2015 0851
Aktenzeichen
40.011.000-2014/001270
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.     Die Stadt Burgdorf beantragt für die Integrierte Gesamtschule Burgdorf die Einrichtung einer „Teilgebundenen Ganztagsschule“ mit Beginn des Schuljahres 2015/16 auf Grundlage des verfolgten Konzepts.

      

2.     Die notwendigen finanziellen Mittel für die Einrichtung der „Teilgebundenen Ganztagsschule“ werden erstmalig in voller Höhe über den Haushalt 2016 zur Verfügung gestellt, sofern das Land Niedersachsen den Antrag der Stadt Burgdorf befürwortet. Die finanzielle Unterstützung der Teilgebundenen Ganztagsschule durch das Land Niedersachsen wird dabei vorausgesetzt.

 

       Die anteiligen finanziellen Mittel für den Zeitraum August – Dezember 2015 in Höhe von 2.350,00 € werden im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe zur Verfügung gestellt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Planungsgruppe zur Errichtung der Integrierten Gesamtschule Burgdorf nahm am 09.03.2015 ihre Tätigkeit auf. Bereits auf dieser ersten Sitzung sprach sich die Planungsgruppe einstimmig für die Errichtung der Integrierten Gesamtschule als teilgebundene Ganztagsschule in Burgdorf wie folgt aus: „Zum Schuljahr 2015/16 soll für den ersten 5. Jahrgang der IGS die teilgebundene Ganztagsschule eingeführt werden. Die PG geht dabei davon aus, dass die notwendigen Rahmenbedingungen für die zu erwartenden bis zu 120 Schüler/innen bereitgestellt werden. Sie bittet den Schulträger, den Antrag unverzüglich zu stellen.“

 

Vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung hat die Verwaltung mit Schreiben vom 26.03.2015 einen Antrag auf Errichtung einer Teilgebundenen Ganztagsschule gestellt. Der Verwaltungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 24.03.2015 seine Zustimmung zu einem entsprechenden Antrag signalisiert.

 

Die Planungsgruppe hat ein erstes pädagogisches Konzept erarbeitet (siehe Anlage). Zur Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 04.05.2015 wird durch Herrn Alker (Leiter der Planungsgruppe) der aktuelle Stand des pädagogischen Konzepts dargestellt.

 

Antragsteller auf Errichtung einer Teilgebundenen Ganztagsschule ist die Stadt Burgdorf. Mit Antragsstellung muss der Schulträger sein Einvernehmen erklären, die Ganztagsschule mit der notwendigen Einrichtung (räumliche, sächliche und personelle Ausstattung) auszustatten.

 

Räumliche Ausstattung

 

Die Integrierte Gesamtschule Burgdorf wird aufsteigend im Gebäude der Realschule untergebracht. Im Zuge der Errichtung wird die Umsetzung des Raumprogrammes der Planungsgruppe geprüft und im Rahmen der politischen Beschlussfassung umgesetzt. Die bestehenden Räumlichkeiten der Offenen Ganztagsschule der Realschule Burgdorf könnten im Rahmen einer Kooperation mitgenutzt werden. Ebenso wird die Nutzung der Cafeteria sowie eine Raumnutzung für den offenen Anfang angestrebt. Ein Gespräch zwischen der Schulleitung der Realschule, der Planungsgruppe sowie dem Schulträger findet am 22.04.2015 statt.

 

Für das erforderliche Mittagessen könnte die Mensa der Realschule Burgdorf mitgenutzt werden. Aufgrund der erwarteten Teilnehmerzahl werden jedoch die vorhandenen Kapazitäten als zu gering eingeschätzt (z.B. ca. 50 Sitzplätze, unzureichende Lagerkapazitäten). Als weitere Variante wird gegenwärtig die Nutzung der Aula/des Aulavorraums der Prinzhornschule Burgdorf als Übergangslösung geprüft. Hierzu wird zeitnah ein Gespräch mit den Schulleitungen der Prinzhornschule, der Schule am Wasserwerk, der Planungsgruppe und dem Schulträger stattfinden.

 

Sächliche Ausstattung

 

Mit Neufassung des Runderlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 01.08.2014 wird die Ausstattung der Schulen mit Lehrerstunden im Vergleich zur Ausstattung der letzten Jahre erweitert.

 

Die Ganztagsschule erhält einen Zuschlag für den Zusatzbedarf an Lehrerstunden zur Ausgestaltung der Ganztagsschule. Berechnungsgrundlage ist die Zahl der am Ganztag teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Von dem Zuschlag zum Ganztagsbetrieb können anteilig Lehrerstunden kapitalisiert werden.

 

Eine Abdeckung der sächlichen Bedarfsausstattung der Integrierten Gesamtschule Burgdorf durch die Zuweisung von Lehrerstunden bzw. kapitalisierte Lehrerstunden wird nicht erreicht. Eine sächliche Ausstattung durch den Schulträger ist im überschaubaren Maße erforderlich.

 

Für die an der Teilgebundenen Ganztagsschule teilnehmenden Jahrgänge sollen je Schuljahr jeweils 5.000 € - vergleichbar Offene Ganztagsschule Gymnasium Burgdorf - für die Unterstützung von Angeboten zur Verfügung gestellt werden. Analog der finanziellen Ausstattung der Grundschulen/des Gymnasiums sollte es je teilnehmenden/r Schüler/In einen Zuschuss von 5 € für erforderliche Sachkosten geben.

 

Für das Haushaltsjahr 2015 ist eine anteilige finanzielle Ausstattung in Höhe von 5/12 erforderlich. Dies wären 2.350 €, welche im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Personelle Ausstattung

 

Als personelle Ausstattung mit Beginn des Schuljahres 2015/16 steht eine Erhöhung von 2 Stunden für das Schulsekretariat gemäß der Dienstvereinbarung über die Bemessung der Arbeitszeit in den Schulsekretariaten zur Verfügung.

 

Die Kooperationsbemühungen der PG mit den in der Trägerschaft der Stadt Burgdorf befindlichen Schulen sowie dem Haus der Jugend werden unterstützt.

 

 

 

Der Träger der Schülerbeförderung – Region Hannover - ist bereits in das laufende Verfahren eingebunden. Eine abschließende Rückmeldung steht momentan noch aus.