Betreff
Ausbauprogramm "Gewerbegebiet Hülptingsen 5" - Erweiterung südlich der Lohgerberstraße
Bezugsvorlage 2007 0261
Vorlage
2015 0845
Aktenzeichen
642-60-417
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

265.500,00 €

 

Laufende Kosten:

8.300,00 €

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen im Gewerbegebiet „Hülptingsen 5“ ‚Lohgerberstraße – Gehweg Südseite und südliche Stichstraße‘ erfolgt, wie in der Vorlage Nr. 2015 0845 dargestellt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

I. ALLGEMEINES

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf hat am 13.02.2007 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8-5/1 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ in der Fassung vom 17.01.2007 zugestimmt. Mit der Vorlage Nr. 2007 0261 wurde das Ausbauprogramm für die Erweiterung der Lohgerberstraße (Teilausbau) beschlossen.

 

Das Ausbauprogramm „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ – Lohgerberstraße - Teilausbau hat eine – im nördlichen Teil – einseitig zum Anbau bestimmte Straße vorgesehen, da damit nur die Grundstücke nördlich der Straße erschlossen wurden. Das an die südliche Straßenseite angrenzende Grundstück liegt nicht im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8-5/1 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“, sondern innerhalb des Geltungsbereiches des am 26.02.2015 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 8-08 „Gewerbegebiet Hülptingsen 5“ (siehe Anlage 1). Vorher befanden sich diese Flächen in Außenbereich.

 

Für die südliche Erweiterung der Lohgerberstraße und die südliche Stichstraße habe ich nunmehr eine Planung für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen erarbeitet (siehe Anlage 2).

 

In den festgesetzten Straßenverkehrsflächen der Stichstraße wird keine Wendeanlage errichtet. Nach den Vorgaben des Bebauungsplanes sind erforderliche Wendeflächen auf den privaten Grundstücken vorzuhalten.

 

Bei der Herstellung der Straße ist darauf zu achten, dass unter Ausnutzung der örtlichen Gegebenheiten eine flächensparende Befestigung erfolgt. Dies sieht die Planung vor. Eine Auflage vom Bebauungsplan Nr. 8-08 zum Ausgleich von Eingriffen in Natur- und Landschaft ist, dass der Flächenanteil des Straßenbegleitgrüns innerhalb der Verkehrsfläche mindestens 20% (ca. 131 m²) betragen soll. Dies ist bei der Planung berücksichtigt worden.

 

II. AUSBAUVORSCHLAG

 

II. 1 Querprofile (Anlage 2)

 

Lohgerberstraße (Querprofil A-A)

          Grünstreifen                                                                      1,00 m

          Parken (Längsaufstellung bzw. Grünstreifen)                           2,00 m

          Fahrbahn                                                                          6,00 m

          Parken (Längsaufstellung bzw. Grünstreifen)                           2,15 m

          Gehweg                                                                            1,85 m

 

Lohgerberstraße (Querprofil B-B)

          Grünstreifen                                                                      1,00 m

          Parken (Längsaufstellung bzw. Grünstreifen)                           2,00 m

          Fahrbahn                                                                          6,00 m

          (von Vorlage 2007 0261)

          Parken (Längsaufstellung bzw. Grünstreifen)                           2,15 m

          Gehweg                                                                            1,85 m

          (von Vorlage 2015 0845)

                                                                            

In den Grünstreifen werden die Bäume gepflanzt bzw. die Beleuchtungsmasten angeordnet (siehe Anlage 2).

 

Die Lage und Anzahl der Parkplätze und die Standorte der Bäume und Leuchten können sich durch Verschiebung der Zufahrten ändern.

 

 

II. 2 Ausbauvorschlag Befestigungsart

 

Fahrbahn

 

Unter der Fahrbahntrasse im Stichweg ist eine 5,50 m breite Baustraße geplant. Im anderen Bereich ist die Baustraße schon vorhanden (siehe Anlage 1).

 

Die Befestigung der Fahrbahnen erfolgt nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus (RStO 12) Belastungsklasse 3,2, Zeile 3, entsprechend den Kriterien

 

        -  spurfahrender Schwerverkehr

        -  langsamfahrender Verkehr

        -  häufige Brems- und Beschleunigungsvorgänge

        -  Kreuzungs- und Einmündungsbereiche

 

        Der Deckenaufbau gliedert sich wie folgt:

 

           4 cm    Splittmastixasphalt                          0/11 S

           6 cm    Asphaltbinder                                 0/16 S

         10 cm    Asphalttragschicht                           0/22

         15 cm    Schottertragschicht                         0/32

         30 cm    frostunempfindliches Material gem. DIN 18196

         65 cm    Gesamtaufbau

 

Die Baustraße erfolgt bis einschließlich der Asphalttragschicht.

Sie wird mit einer Abstufung ohne Randeinfassung gebaut. Für den Ausbau wird die Abstufung für die Randeinfassung sauber geschnitten.

 

Die seitliche Begrenzung erfolgt mit Tiefborden und zweireihiger Gosse.

 

Parkflächen, Zufahrten und Gehwege

 

Der Aufbau der Parkflächen und Zufahrten wird gem. RStO 12 "Bauweisen mit Pflasterdecken" der Belastungsklasse 1,0, Zeile 1, zugeordnet:

 

           8 cm    Betonsteinpflaster grau                    10/20

           4 cm    Brechsandsplittgemisch                    0/5

         25 cm    Schottertragschicht                          0/32

         28 cm    frostunempfindliches Material gem. DIN 18196

         65 cm    Gesamtaufbau

 

Soweit der anstehende Boden frostsicher ist, kann der Einbau der Frostschutzschicht entfallen.

 

        Der Aufbau der Gehwege gliedert sich wie folgt:

 

           8 cm    Betonsteinpflaster rot                      10/20

           4 cm    Brechsandsplittgemisch                    0/5

         25 cm    Schottertragschicht                          0/32

         37 cm    Gesamtaufbau

 

 

II. 3 Begrünung

 

Anders als in der Vorlage 2007 0261 sind nun zur Begrünung der öffentlichen Verkehrsflächen Spitzahorn-Bäume vorgesehen. Die Sorte Acer platanoides 'Columnare' Typ 2, wächst säulenförmig und ist geeignet als Straßenbaum. Die Bäume zeichnen sich durch gelbe Blüten im Frühjahr und eine gelbe Herbstfärbung der Blätter aus. Die vorher vorgesehenen Stieleichen („Quercus robur“) sollen aufgrund des vermehrt auftretenden Eichensplintkäfers, der besonders Eichen auf Extremstandorten (z.B. in Stadtstraßen) befällt, nicht verwendet werden. Die Baumgruben werden mit Baumsubstrat und Tiefenbelüftung ausgestattet.

Alle Bäume erhalten einen weißen Spezialanstrich als Verdunstungsschutz.

 

Die Grünstreifen erhalten eine Ansaat mit einer Landschaftsrasen-Saatgut-Mischung und werden alle ca. 6-8 Wochen gemäht.

 

II. 5 Oberflächenentwässerung

 

Die Ableitung des Niederschlagswassers von dem Stich in der „Lohgerberstraße“ gelangt  über den vorhandenen Regenwasserkanal „Leineweberstraße“/ „Lohgerberstraße“ mit Betonrohren DN  500 zunächst in das Rückhaltebecken nördlich der B 188 und von dort an der Einleitstelle „Süd-Ost“ in die Burgdorfer Aue.

 

Für die Einleitung von Oberflächenwasser aus dem Gewerbegebiet „Hülptingsen“ in die Burgdorfer Aue gibt es seit Mitte der 90er Jahre eine wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde der Region Hannover. Durch die Ableitung aus dem bereits vorhandenen und dem hier geplanten Erschließungsgebiet werden weniger als 20 % (< 9 ha) der Einleitungsmenge in Anspruch genommen und somit die Gesamtfläche der Genehmigung nicht erreicht. Die Kanäle sind ausreichend dimensioniert. Eine Vergrößerung des Regenrückhaltebeckens ist zurzeit auf Grund der geringen Abflussmenge noch nicht erforderlich. Die für den Anschluss der Fläche benötigten Kapazitäten sind somit vorhanden.

 

Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang kann auf Antrag bei Erteilung einer entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis, die bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen ist, gewährt werden. Der Boden ist aufgrund seines hohen Infiltrationsvermögens für eine Versickerung geeignet. Die Untere Wasserbehörde bei der Region Hannover weist aber darauf hin, dass bei Versickerung eine Vorbehandlung auch des nicht schädlich verunreinigten Niederschlagwassers von Dachflächen erforderlich ist (z.B. Mulden), da durch das geringe physikochemische Filter– und Puffervermögen der anstehenden Sandböden eine ausreichende Schutzwirkung für das Grundwasser nicht vorhanden ist. Bei Versickerung des Dachflächenwassers von großflächigen unbeschichteten Metalleindeckungen ist zudem eine technische Vorbehandlung erforderlich.

 

II. 6 Ausleuchtung

 

Die Beleuchtungsanlagen für die Verkehrsflächen im Gewerbegebiet „Hülptingsen 5“ werden wie folgt hergestellt:

 

Die Leuchten werden im südlichen Gehweg angeordnet. In der Stichstraße wird die Beleuchtung in der Verlängerung der vorhandenen Beleuchtung auf der östlichen Gehwegseite errichtet.

 

Leuchtentyp:

Philips Koffer²-LED mit 3000 LLM (34 W). In den Nachtstunden erfolgt eine stufenweise Absenkung auf 75 %, 50 % und 25 % durch ein werkseitig programmiertes und auf die Dunkelstunden abgestelltes Dimmsystem (Dyna-Dimmer).

 

Lichtpunkthöhe: 8 m auf Stahlmast

 

III. SCHLUSSBEMERKUNG

 

Entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 15.12.2015 in der derzeit geltenden Fassung tragen die Anlieger 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.

 

Die Erschließungsbeiträge werden im Rahmen des Grundstückskaufvertrages abgelöst (Ablösungsvereinbarung).

 

Der Straßenendausbau für das mit der Vorlage Nr. 2007 0261 beschlossene Ausbauprogramm „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ – Erweiterung – Lohgerberstraße- Teilausbau hat noch nicht stattgefunden. Zurzeit sind lediglich ca. 65 m der östlichen Gehwegseite mit Parkstreifen und Beleuchtung ausgebaut (siehe Anlage 1).

 

Da voraussichtlich der restliche Straßenendausbau für beide Bauabschnitte zusammen stattfinden wird, werden in dieser Vorlage die Kosten für den Straßenendausbau für beide Bauabschnitte aufgeführt.

 

Die Kosten für den Endausbau der Straßen, der Wege sowie das Straßenbegleitgrün belaufen sich auf rd. 250.000,00 €. Die Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen verursacht einen Aufwand von ca. 15.500,00 €. Da der Kanal und die Baustraße schon hergestellt wurden, sind die Kosten hierfür nicht mit aufgeführt.

 

Für die Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns sowie der Grünflächen ist mit jährlichen Unterhaltungskosten von insgesamt rd. 1.200,00 € zu rechnen.

 

Für die Unterhaltung der befestigten Flächen sind ca. 5.500,00 € pro Jahr einzuplanen und für den Betrieb und die Unterhaltung der Kanalisation ca. 1.000,00 € pro Jahr.

 

Für den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen fallen rd. 600,00 € pro Jahr an.

 

Die Straßenflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Burgdorf. Zu gegebener Zeit werde ich über eine gesonderte Vorlage die Widmung der Straßen einleiten.

 

Mit den Tiefbauarbeiten soll je nach Fortschritt der Hochbautätigkeit begonnen werden.

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Aufteilung der Bauabschnitte

Anlage 2: Lageplan

Anlage 3: Schnittdarstellung (Schnitt A und B)