Betreff
Radverkehrsplanungen in der Uetzer Straße/Vor den Höfen, in Otze und Fahrradabstellanlagen auf dem Schützenplatz
Bezug Vorlagen 2014 0684, 2014 0686, 2014 0686/1
Vorlage
2015 0842
Aktenzeichen
66-Vol
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

5.000,00 €

54100.787240

Laufende Kosten:

100,00 €

54100.421201

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Die Änderungen der Radverkehrsplanungen in der Ortsdurchfahrt Otze (K 121) werden zur Kenntnis genommen.

 

2.   Die Änderung der Radverkehrsplanungen im Bereich Vor den Höfen/Leineweberstraße sind wie in der Vorlage 2015 0842 dargestellt, umzusetzen.

 

3.   Auf dem Schützenplatz werden wie in der Vorlage 2015 0842 dargestellt, 8 demontierbare Fahrradbügel installiert.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1       Allgemeines

 

Mit den Vorlagen 2014 0684, 2014 0686 und 2014 0686/1 wurden verschiedene Radverkehrsplanungen in den Straßen Uetzer Straße und Vor den Höfen sowie in der Ortsdurchfahrt Otze vorgestellt. Am Runden Tisch Radverkehr am 19.11.2014 sowie im Ortsrat Otze am 20.11.2014 wurden hinsichtlich der Radverkehrsplanungen Anregungen an die Verwaltung herangetragen, die in die Planungen eingearbeitet wurden.

Darüber hinaus wurde aufgrund eines durchgeführten Sicherheitsaudits die Planung im Bereich Vor den Höfen/Leineweberstraße überprüft und die Ergebnisse des Sicherheitsaudits in der Planung berücksichtigt.

 

Im Bereich des Schützenplatzes sollen zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden, die vor allem während der Markttage dringend benötigt werden.

 

 

2       Ortsdurchfahrt Otze, Vorlage 2014 0684

 

Am Runden Tisch Radverkehr am 19.11.2014 wurde die Anregung vorgetragen, dass bereits ab der Einmüdung Spargelfeld in Richtung Otze die Benutzungspflicht aufgehoben werden soll. Die Anregung wurde mit dem zuständigen Straßenbaulastträger der Region Hannover, der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde sowie dem ADFC abgestimmt und soll umgesetzt werden. Damit Radfahrer aus Richtung Burgdorf auf Höhe der Straße Spargelfeld vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln können, wird auf der Fahrbahn eine Sperrmarkierung aufgetragen und ein kurzes Stück Schutzstreifen markiert. Um die Fahrbahn mit dem Fahrrad erreichen zu können, ist im Bereich des Grünstreifens eine Fläche zu pflastern.

 

 

 

In der Ortsratsitzung Otze am 20.11.2014 wurde angeregt, dass im Bereich der Volksbank keine Poller aufgestellt werden, sondern stattdessen ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden soll. Auch diese Anregung wurde mit der Region Hannover, der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde sowie dem ADFC abgestimmt und soll umgesetzt werden. Es werden daher in diesem Bereich zunächst keine Poller aufgestellt.

Auf der Ortsbesichtigung des Ortsrates Otze am 23.10.2014 wurde außerdem angeregt, dass die alte Bushaltestelle zurückgebaut wird, so dass dort die geplanten Poller ebenfalls entfallen können. Dieser Anregung wird ebenfalls gefolgt.

 

 

Volksbank, Anordnung eines absoluten Halteverbots, Poller entfallen

 

Rückbau alte Bushaltestelle, Poller entfallen

 

 

 

3       Radverkehrsplanungen Uetzer Straße/Vor den Höfen, Vorlagen 2014 0686 und 2014 0686/1

 

Im Bereich Vor den Höfen/Leineweberstraße sollte dem Radverkehr in Ost-West-Richtung Vorrang eingeräumt werden. Der Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung am 23.09.2014 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Planung wurde einem Sicherheitsaudit unterzogen, das die beschlossene bevorrechtigte Führung der Radfahrer als unklar und schwer nachvollziehbar bewertete. Die vom Sicherheitsauditor vorgeschlagene Lösung zur bevorrechtigten Führung der Radfahrer wurde von der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde jedoch abgelehnt. Nach erneuter Abstimmung mit der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem ADFC wurde nun folgende Führung der Radfahrer erarbeitet.

Die Radfahrer werden wie bisher nicht bevorrechtigt geführt. Eine Zufahrt für Radfahrer im Kurvenbereich wird durch die Aufstellung von Leitelementen aus Kunststoff (Höhe 25 cm), die auf den Asphalt aufgeschraubt werden, unterbunden. Radfahrer aus Richtung Westen sollen wie die Kraftfahrzeuge in die Leineweberstraße fahren und als Linksabbieger den für den Radverkehr freigegebenen Gehweg erreichen, siehe Anlage 1. Damit Radfahrer den freigegebenen Gehweg besser erreichen können, wird die Zufahrt verbreitert und ausgerundet. Die folgende Fotomontage verdeutlicht die abgestimmten Maßnahmen.

 

 

Haushaltsmittel stehen unter dem Sachkonto 54100.787237 zur Verfügung. Die Gesamtkosten für die Radverkehrsmaßnahmen im Zuge der Straßen Uetzer Straße/Vor den Höfen von rd. 71.700,00 € bleiben unverändert.

 

 

4       Fahrradabstellmöglichkeiten auf dem Schützenplatz

 

Im Radverkehrskonzept für Burgdorf wurde bereits darauf hingewiesen, dass auf dem Schützenplatz während des Wochenmarktes zu wenige Fahrradabstellmöglichkeiten vorhanden sind. Das gilt für den Osten sowie für den Westen des Wochenmarktes.

 

Im Westen des Schützenplatzes soll die vorhandene Fahrradabstellanlage erweitert werden. Sinnvoll ist die Aufstellung von Fahrradbügeln südlich der Behinderten-Parkplätze. Dort können auf einer Fläche von ca. 5x10 m 8 Fahrradbügel aufgestellt werden. In diesem Bereich sind keine Kfz-Stellplätze mehr vorhanden. Die Flächen werden während des Schützenfestes in Anspruch genommen, so dass die Bügel demontierbar sein müssen. Es wird mit Kosten von rd. 5.000,00 € für 8 Bügel gerechnet. Haushaltsmittel für den Einbau der Fahrradbügel stehen unter dem Sachkonto 54100.787240 (Baumaßnahmen Radverkehrskonzept) zur Verfügung.

Bei Bedarf können in Richtung Burgdorfer Aue weitere Fahrradbügel installiert werden.

 

vorhandene Fahrradabstellanlage

 

Fläche für Fahrradbügel

 

Auf der Ostseite des Schützenplatzes fehlt es ebenfalls an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Vor Ort wurden von der Ordnungsabteilung bis zu 24 abgestellte Fahrräder auf der Ostseite des Marktes gezählt. Flächen für die Installierung von Fahrradbügeln stehen östlich des Wochenmarktes nicht zur Verfügung. Die Ordnungsabteilung hat zwischenzeitlich Kontakt mit den Marktbetreibern aufgenommen und mit diesen mündlich abgesprochen, dass bei der geplanten Erweiterung der Marktfläche zwei Stellplätze abgetrennt werden sollen, wo Fahrradfahrer ihre Fahrräder zukünftig während des Wochenmarktes abstellen können. Das soll im neuen Vertrag mit den Betreibern des Wochenmarktes schriftlich fixiert werden.

 

 

5          Schlussbemerkungen

 

Für Änderungen der Radverkehrsplanung im Zuge der Uetzer Straße/Vor den Höfen sowie für die Aufstellung der Fahrradbügel auf dem Schützenplatz sind politische Beschlüsse erforderlich. Für die Umsetzung der Radverkehrsplanungen in der Ortsdurchfahrt in Otze ist die Region Hannover zuständig, so dass ich Ihnen diese überarbeitete Planung zur Kenntnis gebe.

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Lageplan Vor den Höfen/Leineweberstraße