Betreff
Straßenteilausbau Alte Schanze
Vorlage
2015 0817
Aktenzeichen
642-60-188
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der geplante Ausbau wird zu den in der Vorlage Nr. 2015 0817 genannten Bedingungen beschlossen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1 Allgemeines

 

Eine Anliegerin aus Beinhorn kam mit der Bitte an die Stadt, die öffentlichen, unbefestigten Seitenräume in dem in der Anlage 1 dargestellten Bereich auf eigene Kosten zu befestigen.

 

2  Beschreibung des Bestands

 

Die in der Anlage 1 dargestellte unbefestigte Fläche gegenüber dem Haus „Am Brink 1“ wird als Parkplatz durch Polizeifahrzeuge (ca. 60 %) und dem Zulieferverkehr der anwesenden Firmen genutzt.

 

 

Durch die parkenden Autos, den Zulieferverkehr und den landwirtschaftlichen Ausweichverkehr befinden sich die unbefestigten Seitenräume in einem schlechten Zustand und voller Matschlöcher.

 

Auf der Westseite befinden sich zwei vorhandene Zufahrten. Beide Zufahrten sind mit Betonplatten befestigt, die sich in keinem guten Zustand mehr befinden.

 

Ungefähr 1,5 m des Seitenraumes beidseitig des Fahrbahnrandes befinden sich in städtischem Eigentum und sollen mit ausgebaut werden.

 

 

 

3 Planung

 

Es ist geplant den Parkplatz auf der Ostseite mit einer Mineraltragschicht von 20 cm und einer Abdeckung mit Brechsandsplittgemisch 0/5 mm als wassergebundene Decke auf eine Länge von 36 m und eine Tiefe von 5,00 m, mit Wasserabfluss zur Feldseite hin, auszubauen.

 

Die Westseite soll auf eine Länge von ca. 50 m vom Straßenrand bis zu dem Gebäude mit Rechteckpflaster grau, 20/10/8 cm, auf 20 cm Mineralgemisch ausgebaut werden. Die Entwässerung erfolgt dann über eine Entwässerungsrinne in zwei Sickerschächte.

 

Die Betonplatten der vorhandenen Zufahrten werden aufgenommen und entsorgt. Die Befestigung der Zufahrten erfolgt auch mit grauem Betonrechteckpflaster.

 

Da die erforderlichen Maßnahmen auf der Ostseite, östlich des Straßenflurstücks als Außenbereichsvorhaben nach §35 (2) Baugesetzbuch zu werten sind, ist hierzu eine Baugenehmigung erforderlich und die untere Naturschutzbehörde zu beteiligen.

 

Sollte hier seitens der Eigentümerin ein Bauantrag nicht gestellt bzw. ein gestellter Antrag nicht positiv beschieden werden, wird nur die Westseite, wie dargestellt, ausgebaut.

 

4 Finanzierung

 

Die Kosten für die Befestigung des Seitenstreifens und für die Herstellung der Entwässerung, auch für den städtischen Bereich, werden von der Anwohnerin übernommen.

 

Für die Entwässerung der öffentlichen Fläche über die Sickerschächte auf dem Privatgelände ist eine Baulast erforderlich. Die Kosten für die Baulast werden von der Anwohnerin übernommen.

 

5 Schlussbemerkung

 

Die Arbeiten sollen kurzfristig im Frühjahr 2015 durch eine Fachfirma erfolgen.