Betreff
Behindertengerechter Umbau der Wilhelmstraße
Vorlage
2015 0799
Aktenzeichen
642-60-100
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

Variante I: 26.800 €

Variante II: 35.800 €

Variante III: 93.400 €

 

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der behindertengerechte Umbau der Wilhelmstraße erfolgt wie in der Vorlage 2015 0799 dargestellt nach Variante ____.

Sachverhalt und Begründung:

 

I. Allgemein

 

Auf Wunsch der Gesprächsgruppe „Barrierefreies Burgdorf“ fand am 08.12.2014 ein Begehungstermin mit dem Sozialverband (SoVD), dem Seniorenrat, der Lebenshilfe, Herrn Baxmann und Mitarbeitern der Tiefbauabteilung der Stadt Burgdorf bezüglich Verbesserungsvorschlägen für mobilitätseingeschränkte Personen im Stadtgebiet Burgdorf statt.

 

Unter anderem ist das in der „Wilhelmstraße“ vorhandene Pflaster beanstandet worden. Die „Wilhelmstraße“ wird als viel benutzter Durchgang zur Innenstadt genutzt. Das vorhandene Kleinpflaster stellt allerdings ein Hindernis für mobilitätseingeschränkte Personen dar.

 

 

Ausgangssituation

 

1980 ist das Ausbauprogramm über die Vorlage Nr. 1384/80 beschlossen worden.

Dabei wurden drei verschiedene Materialien verwendet und in Beton verlegt (rotbuntes Klinkerpflaster mit Fase, Kleinpflaster aus rotbraunem Granit und Großpflaster). Als Längsachse wurde eine ca. 50 cm breite Gosse aus Kleinpflaster leicht muldenförmig ausgebildet. Diese liegt etwa in der Mitte der Verkehrsflächen und führt an den Knickpunkten auf „gepflasterte Rosetten“.

 

Es handelt sich bei der Wilhelmstraße um eine reine Fußgängerzone. Allerdings erfolgen die Anlieferung von Waren und die Zufahrt zu den vorhandenen Garagen und Parkplätzen über die Fußgängerzone. Obwohl beim Ausbau 1980 darauf Rücksicht genommen wurde und der Unterbau so hergestellt wurde, dass die Straße auch für Fahrzeuge befahrbar ist, zeigt der Zustand der Oberfläche doch, dass das vorhandene Pflaster für das Verkehrsaufkommen nicht geeignet ist. Besonders an der „gepflasterten Rosette“ im Kreuzungsbereich zum nördlichen Stich in der Wilhelmstraße ist durch zahlreiche Wendetätigkeiten der Fahrzeuge ein hoher Unterhaltungsaufwand erforderlich. Das Kleinpflaster und auch die Klinker sind dort oft locker und lösen sich.

 

Schon 2002 wurde zwischen den Hausnummern 7 und 8 sowie zwischen den Hausnummern 3b und 1c das Kleinpflaster im Bereich der Gosse aufgenommen und durch Klinkerpflaster ersetzt.

 

             

 

 

 

Des Weiteren wurden Poller aufgestellt, um zu verhindern, dass abgestellte Fahrzeuge das Begehen des vorhandenen Klinkerbelages behindern. Allerdings ist dort teilweise nur eine Durchgangsbreite von 1,00 m verfügbar, da die Poller so aufgestellt wurden, dass eine für die Feuerwehr benötigte Durchgangsbreite von 3,50 m vorhanden ist. Durch die vorhandenen Bäume auf der Südseite ist ein Versetzen der Poller für eine breitere Durchgangsbreite nicht möglich, bzw. nur durch Entfernung der Bäume. Dies ist nicht gewünscht.

 

Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RAST 06) geben in Tabelle 4 vor, dass für mobilitätseingeschränkte Personen eine Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m empfohlen wird. Die vorhandene Durchgangsbreite von 1,00 m ist nicht ausreichend. Für einen ca. 1,50 m breiten Streifen kommt nur die Südseite in Frage.

 

Viele wild abgestellt Fahrräder zeigen einen hohen Bedarf an Fahrradstellplätzen. Das Aufstellen von Fahrradbügeln kann das Zustellen der Wege reduzieren.

 

An dem vorhandenen Mischwasserkanal sind keine Sanierungsarbeiten vorgesehen. Deshalb ist für den Kanal kein Ausbau erforderlich.

 

 

Planung

 

Für einen behindertengerechten Umbau der Wilhelmstraße wird hier ein Umbau mit Betonpflaster vorgeschlagen. Ein Austausch vom Kleinpflaster in Klinkerpflaster an einzelnen Stellen ist nur eine kleine Verbesserung. Folgende Gründe sprechen für die Herstellung der Oberfläche in Betonpflaster anstelle von Klinkerpflaster:

 

-      Betonpflaster hat bei Nässe eine bessere Griffigkeit als Klinker und ist deshalb gerade für mobilitätseingeschränkte Personen besser begehbar.

-      Das vorhandene Pflaster ist in Beton verlegt. Beim Austausch des Kleinpflasters gegen Klinkerpflaster kann das Kleinpflaster nur von Hand mit dem Kompressor aufgenommen werden. Das Klinkerpflaster muss wieder in Beton verlegt werden, da es nicht möglich sein wird, für die kleinen Flächen einen vernünftigen Unterbau herzustellen, der zwischen den in Beton verlegten Flächen halten wird. Außerdem sind viele Schnitte am Pflaster erforderlich.

-      Das Betonpflaster kann auf einem geeigneten Unterbau aus Mineralgemisch in Brechsand-Splitt-Gemisch verlegt werden.

-      Der Unterhaltungsaufwand ist geringer.

 

Dabei kommen drei Varianten in Frage.

 

Variante I:

 

Die günstigste Variante I ist ein, wie in der Zeichnung (Anlage 1) dargestellter, kompletter Ausbau eines ca. 1,50 m breiten Streifens mit einem heidebraunem Betonrechteckpflaster ohne Fase. Dafür sprechen die Kosten, dagegen spricht die Optik. Ein aus Betonpflaster hergestellter Durchgang sieht nicht ansprechend aus. Das Gesamtbild der Wilhelmstraße wirkt zusammengeflickt und der Unterhaltungsaufwand wird dadurch nicht verbessert.

 

Die Kosten würden ca. 20.000,00 € betragen.

 

 

Variante II:

 

Der schlechte Zustand der „gepflasterten Rosette“ im Kreuzungsbereich spricht für eine Änderung des Pflasters in diesem Bereich. Als Variante II kommt ein Ausbau des Kreuzungsbereiches mit Betonrechteckpflaster dazu (Anlage 2). Dies reduziert den Unterhaltungsaufwand und schafft eine komfortable Überquerung für mobilitätseingeschränkte Personen. Wenn auch der Kreuzungsbereich in Betonpflaster hergestellt wird, wird das Gesamtbild optisch verbessert.

 

Die Kosten würden ca. 29.000,00 € betragen.

 

Bei beiden Varianten ist es erforderlich darauf zu achten, dass der gepflasterte Weg nicht durch parkende Autos zugestellt wird. Da der Bedarf an Fahrradbügeln vorhanden ist, empfiehlt es sich, in den Bereichen, wo keine Zufahrten und Garageneinfahrten sind, Fahrradbügel aufzustellen. Hier sind es ca. 5 Fahrradbügel vor Haus Nr. 10 und ca. 2 Fahrradbügel vor Haus Nr. 9, wie in der Anlage 1 und 2 dargestellt. Für die 7 Fahrradbügel kommen Kosten von ca. 3.400,00 € dazu.

 

Um das wilde Abstellen von Fahrrädern auch im nördlichen Bereich der Wilhelmstraße zu reduzieren, können dort zusätzliche Fahrradbügel aufgestellt werden. Zum einen können in den Bereichen zwischen den Bäumen insgesamt 4 Fahrradbügel aufgestellt werden (Anlage 3). Dabei ist darauf zu achten, dass die Fahrradbügel nicht direkt vor den Eingängen platziert werden und es entfallen zwei Bänke. Zum anderen gibt es vor Haus Nr. 3 E eine ausgepflasterte freie Ecke, die ideal für einen Fahrradabstellplatz ist. Durch den Einbau der weiteren 7 Fahrradbügel entstehen noch Kosten von ca. 3.400,00 €.

 

Die Gesamtkosten betragen somit für Variante I 26.800,00 € und für Variante II 35.800,00 €.

 

Variante III:

 

Um den Unterhaltungsaufwand optimal zu reduzieren und um eine durchgängig gut begehbare und befahrbare Oberfläche mit Betonrechteckpflaster herzustellen, kommt die Variante III in Frage. Dafür sprechen außer dem besseren Unterhaltungsaufwand noch folgende Gründe:

 

-      Die für die bessere Begehbarkeit hergestellten Überquerungen entfallen.

-      Durch die Herstellung einer Mittelgosse in Betonpflaster kann die Wilhelmstraße überall ohne große Probleme überquert werden (Verbesserung Leichtigkeit des Verkehrs).

-      Die Holzpoller können entfernt werden, da die Wilhelmstraße überall gut begehbar ist und nicht nur ein kleiner Streifen freigehalten werden muss.

-      Wildes Abstellen von Fahrrädern ist hauptsächlich im nördlichen Teil der Wilhelmstraße zu beobachten. Auf die Fahrradbügel im neu ausgebauten Bereich kann bei der Variante III verzichtet werden.

-      Das Quergefälle zur Gosse kann etwas reduziert werden.

 

Dagegen sprechen die Kosten. Ein kompletter Ausbau des in der Anlage 4 dargestellten Bereich würde ca. 90.000 € kosten.

 

Mit den Fahrradbügeln im nördlichen Bereich würden Gesamtkosten von ca. 93.400 € entstehen.

 

Straßenausbaubeiträge

 

Die Wilhelmstraße wurde 1980 ausgebaut und ist demnach etwa 35 Jahre alt. Die Pflasterung musste bereits mehrfach ausgebessert werden.

 

Die Varianten I und II beziehen sich lediglich auf kleine Teilmaßnahmen. Da in diesen Varianten die öffentliche Anlage (Straße) nicht auf ganzer Länge erneuert / verbessert wird, können für diese Maßnahmen keine Straßenausbaubeiträge gemäß § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetzt (NKAG) in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf erhoben werden.

 

Bei der Variante III wird eine Verbesserung des Unterbaus auf ganzer Straßenbreite hergestellt (vorher ca. 30 cm, nachher 55 cm). Schon dies stellt eine beitragsfähige Verbesserung dar, weil durch die Verstärkung des Unterbaus künftige Frostaufbrüche vermieden werden sollen (und der Verkehr somit besser abgewickelt werden kann). Der Ausbau fördert jedoch auch die Leichtigkeit des Verkehrs, da Fußgänger (insbesondere auch ältere Menschen mit Rollatoren) und Radfahrer durch die durchgängige Pflasterung die Wilhelmstraße gefahrloser nutzen können.

 

Die Variante III stellt eine beitragsfähige Verbesserungsmaßnahme dar. Da es sich bei der Wilhelmstraße um eine Fußgängerzone handelt, beträgt der Anteil der Anlieger 70 % (§ 4 Abs. 2 Nr. 5 der Straßenausbaubeitragssatzung).

 

Bisher wurde die Wilhelmstraße durch die einheitliche Gestaltung als eine abrechnungsfähige Anlage betrachtet. Ausgehend von der natürlichen Betrachtungsweise stellt sich dies nach dem Ausbau anders dar. Die abzurechnende Anlage wird sich nach derzeitigem Kenntnisstand nur auf den in der Variante III dargestellten Bereich erstrecken. 

 

Beteiligung Dritter

 

Der Entwurf der Beschlussvorlage wurde vorab dem Seniorenrat Burgdorf und dem SoVD- Ortsverband Burgdorf zur Stellungnahme vorgelegt. Anbei die Stellungnahme des Gesprächskreis „Barrierefreies Burgdorf“ (Anlage 5).

 

Aus der Sicht von gehbehinderten Personen wird die Variante I für ausreichend gehalten. Um die gepflasterte Rosette nicht zu beeinträchtigen, aber trotzdem eine gute Verbindung zum Gebäudekomplex zu  erhalten, wird vorgeschlagen, den Verbindungsweg so weit wie möglich nach Westen hin zu verbreitern.

 

II.  Schlussbemerkungen

 

Durch die Reduzierung der hohen Unterhaltungskosten würden sich die hohen Ausbaukosten von Variante III langfristig bezahlbar machen.

 

Die Variante III ist beitragsfähig und durch die komplette Verbesserung des Ober- und Unterbaus der Wilhelmstraße kann die Straße über 25 Jahre abgeschrieben werden.

 

Da 70 % der beitragsfähigen Ausbaukosten von den Anliegern getragen werden, bleiben nach Abrechnung mit den Anliegern für die Stadt Burgdorf noch Kosten von ca. 30.400 €.

 

Bei dieser Variante müssten Mittel für den Finanzhaushalt für 2016 angemeldet werden.

 

Die Varianten I und II sind nur Unterhaltungsmaßnahmen und keine Verbesserungen. Die Mittel müssten für den Ergebnishaushalt 2016 angemeldet werden. 

 

Anlagen:

Anlage 1        Lageplan Umbau Wilhelmstraße Variante I

Anlage 2        Lageplan Umbau Wilhelmstraße Variante II

Anlage 3        Lageplan Umbau Wilhelmstraße Fahrradbügel

Anlage 4        Lageplan Umbau Wilhelmstraße Variante III

Anlage 5        Stellungnahme Gesprächskreis Barrierefreies Burgdorf