Betreff
Änderung der Hebesatzsatzung
Vorlage
2014 0774
Aktenzeichen
20-Ham
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burgdorf (Hebesatzsatzung) in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage Nr. 2014 0774 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage     beigefügten) Fassung zu erlassen. 

Sachverhalt und Begründung:

 

Sachverhalt und Begründung

 

Mit der vom Rat der Stadt Burgdorf am 24.10.2013 beschlossenen Hebesatzsatzung wurden die Hebesätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festge­setzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

435 v. H.

1.2

Für die Grundstücke (Grundsteuer B)

435 v. H.

2.

Gewerbesteuer

425 v. H.

 

Nach den bisher bekannt gewordenen Tendenzen ergeben sich für das Jahr 2015 folgende Hebesätze (____   = Erhöhung in 2015):

 

Stadt/Gemeinde

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Barsinghausen

560

560

460

Burgwedel

430

430

430

Garbsen

430

430

430

Gehrden

460

460

390

Hemmingen

440

440

400

Isernhagen

450

450

400

Laatzen

600

600

460

Langenhagen

430

430

440

Lehrte

440

440

440

Neustadt

440

440

430

Pattensen

430

430

430

Ronnenberg

480

480

450

Seelze

490

490

430

Sehnde

460

460

440

Springe

450

450

395

Uetze

450

450

430

Wedemark

440

440

440

Wennigsen

440

440

440

Wunstorf

490

490

460

Durchschnitt

Umlandgemeinden

463,7

463,7

431,3

 

In den Städten Lehrte, Burgwedel und Wunstorf sind die Hebesatzerhöhungen in den Haushaltssatzungen 2015 vorgesehen, die Stadt Barsinghausen und die Gemeinde Wedemark haben die neuen Hebesätze bereits mit gesonderten Hebesatzsatzungen beschlossen.

 

Am 13.12.2012 hat der Rat der Stadt Burgdorf das Haushaltssicherungskonzept 2013 beschlossen, in dem unter anderem eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer für die Jahre 2014 und 2016 um 10 Prozent­punkte vorgesehen war. Für das Jahr 2015 war keine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer vorgesehen.

 

Entsprechend dem o. g. Haushaltssicherungskonzept sollte bei der Gewerbesteuer jeweils eine Prüfung unter Berücksichtigung des Umfeldes erfolgen.

 

Aufgrund der extrem angespannten Haushaltslage ist eine Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbe­steuer m. E. zwingend erforderlich:

 

 

Folgende neue Hebesätze werden vorgeschlagen:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

465 v. H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

465 v. H.

2.

Gewerbesteuer

440 v. H.

 

Die Anhebung bei der Grundsteuer um 30 Prozentpunkte entspricht einer relativen Stei­gerung um 6,89 %, die der Gewerbesteuer um 15 Prozentpunkte einer relativen Steigerung um 3,52 %.

 

Durch den als Anlage beigefügten Entwurf einer Hebesatzsatzung vom 11.12.2014 er­geben sich unter Berück­sichtigung der derzeitigen Veranlagungsgrundlagen sowie ent­sprechender Schätzungen folgende Mehrein­nahmen:

 

1.

Grundsteuer A

=

10.000,00 €

2.

Grundsteuer B

=

332.000,00 €

3.

Gewerbesteuer

=

198.000,00 €

 

 

 

 

 

Anlage

Entwurf einer Hebesatzsatzung vom 11.12.2014