Die anliegenden Ausführungen gebe ich
Ihnen zur Kenntnis.
Auf dem Kindertagesstättengelände
der AWO Jugendhilfe und Kindertagesstätten gGmbH weist der Zaun zum
Nachbargrundstück (Ostlandring) lediglich eine Höhe von 1,00 m auf. Zudem ist
er auf Teilen defekt und hat durch das Heruntertreten des aufgeschütteten Spielberges
gelegentlich 20 – 30 cm an Zaunhöhe verloren.
Zwischen der
Gebäudewirtschaftsabteilung und der Kindertagesstättenleiterin der AWO wurde
vereinbart, dass kurzfristig die provisorische Reparatur des Zaunes veranlasst
wird.
Parallel wird durch
die Gebäudewirtschaftsabteilung geklärt, ob die Kosten für einen höheren Zaun
vom Eigentümer des Nachbargrundstücks teilweise mitgetragen werden. Nach dem
System der ‚Rechtseinfriedung‘ steht der Nachbar für die Einfriedung
grundsätzlich in der Mitverantwortung.
Die offenen Fragen
sollen bis Anfang 2015 geklärt und möglichst in der ersten Jahreshälfte 2015
ein neuer Zaun an der Grenze zum Nachbargrundstück installiert werden.