Betreff
Mitteilung - Betreuungs- und Elterngeld
Vorlage
2014 0763
Aktenzeichen
51.1
Art
M i t t e i l u n g

Die anliegenden Ausführungen zum Betreuungs- und Elterngeld gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

Mit der Mitteilungsvorlage 2014 0580 wurde über das Betreuungsgeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) berichtet. Ab Einführung des Betreuungsgelds zum 01.08.2013 bis 14.02.2014 wurden insgesamt 60 Anträge gestellt. 58 Anträge wurden bewilligt, 2 Anträge waren abzulehnen. Je Monat wurden rechnerisch 9,23 Anträge gestellt.

 

Im Zeitraum 15.02.2014 bis 30.09.2014 wurden insgesamt 99 Neuanträge bewilligt. Ein Antrag wurde abgelehnt, da die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorlagen. Des Weiteren wurden 19 Änderungsanträge gestellt. Rechnerisch ergeben sich daraus 13,47 Neuanträge sowie 2,53 Änderungsanträge je Monat.

 

Es zeichnet sich ab, dass das Betreuungsgeld zunehmend in Anspruch genommen wird. Mehr als die Hälfte der Eltern beantragt das Betreuungsgeld für die maximale Bezugszeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Im Einzelnen wurde Betreuungsgeld für folgende Zeiträume beantragt:

 

beantragte Lebensmonate

Anträge

in %

1

2

2,02

2

3

3,03

3

1

1,01

4

5

5,05

5

4

4,04

6

4

4,04

7

1

1,01

8

1

1,01

9

2

2,02

10

6

6,06

11

1

1,01

12

3

3,03

13

2

2,02

14

2

2,02

15

3

3,03

22

59

59,60

bewilligt

99

100,00

abgelehnt

1

 

Zum 01. Januar 2015 soll das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft treten. Mit der Gesetzesänderung soll das sogenannte Elterngeld Plus für Kinder, die ab 01.07.2015 geboren werden, eingeführt werden.

 

Das Elterngeld Plus ermöglicht Eltern die flexiblere Gestaltung des Elterngeldbezugs und soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.

 

Bisher können Eltern innerhalb der ersten vierzehn Lebensmonate des Kindes für insgesamt 12 Monate Elterngeld beziehen. Wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen oder die Arbeitszeit auf maximal 30 Wochenstunden reduzieren, erhöht sich der Anspruch auf Elterngeld um die 2 Partnermonate. Es besteht somit zur Zeit für maximal 14 Monate Anspruch auf Elterngeld.

 

Mit der Gesetzesänderung gibt es künftig das Basis-Elterngeld (dies entspricht dem Elterngeld im bisherigen Umfang), das Elterngeld Plus sowie den Elterngeld Plus-Partnerbonus.

 

Elterngeld Plus:

Statt für einen Monat das volle errechnete Elterngeld zu beziehen kann für zwei Monate das halbe Elterngeld bezogen werden.

 

Elterngeld Plus-Partnerbonus:

Zusätzlich zu dem o.g. Elterngeldanspruch können Eltern für weitere vier Monate Elterngeld beziehen, wenn beide Elternteile zeitgleich für vier Monate zwischen 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten.

 

Bereits jetzt nehmen jedes Jahr zwischen 20 und 25% der Väter Elterngeld in Anspruch. Durch den erweiterten Elterngeldanspruch mit dem Elterngeld Plus-Partnerbonus könnte die gemeinschaftliche Betreuung der Kinder durch beide Elternteile noch zunehmen.

 

Das Elterngeld Plus und der Elterngeld Plus-Partnerbonus erweitern die Möglichkeiten der Eltern für die Gestaltung der Elternzeit mit und ohne Berufstätigkeit. Es ist daher davon auszugehen, dass mit Einführung des Elterngeld Plus der Bedarf für die Elterngeldberatung ab Anfang 2015 deutlich zunehmen wird. Auch wird das einzelne Beratungsgespräch (derzeit rund 60 Minuten) mehr Zeit beanspruchen.