Betreff
Pflichtenbelehrung nach § 28 und Verpflichtung der Ratsmitglieder nach § 42 NGO
Vorlage
0002/06/16.WP
Aktenzeichen
10-022-23 Ro/kn
Art
Beschlussvorlage alt

Beschlussvorschläge:

 

zu a)    Der Verwaltungsausschuss nimmt von dem Inhalt der Vorlage Kenntnis.

 

zu b)    entfällt

Sachverhalt und Begründung:

 

Gem. § 42 NGO in der zuletzt gültigen Fassung vom 18.05.2006 (Nds. GVBl. S. 203) sind die Ratsfrauen und Ratsherren zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Da die Konstituierung des Rates im Kern in der Wahl des Ratsvorsitzenden besteht, sind die Ratsfrauen und Ratsherren vor der Wahl des Ratsvorsitzenden förmlich zu verpflichten.

 

Der Verpflichtung geht die Pflichtenbelehrung nach § 28 NGO voraus, die sich auf die Bestimmungen der §§ 25 - 27 NGO bezieht.

 

Die Texte der §§ 25 - 28 und 42 NGO sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Texte der §§ 25 - 28 und 42 NGO