Betreff
Mitteilung - Sachstand Sanierung Hallenbad
Vorlage
2014 0746
Aktenzeichen
3.1-Le - Hallenbad
Art
M i t t e i l u n g

Im Rahmen der Sanierung des Außenbeckens wird derzeit der aus Beton bestehende Beckenkopf abgebrochen und ausgebaut. Zu diesem Zweck wird der Beckenkopf in einer Höhe von ca. 60cm unter der Geländeoberfläche horizontal und vertikal im Nasssägeverfahren in jeweils ca. 2m lange transportierbare Betonblöcke geschnitten und auf dem Schwimmbadgelände gelagert.

 

Im Zuge der Ausbau- und Demontagearbeiten hat der eingeschaltete Gutachter für Schadstoffsanierung festgestellt, dass

 

  • unter der glasfaserverstärkten Beschichtung (GfK-Beschichtung) ein Teil des Beckenkopfes aus Epoxidharz besteht,
  • im Beckenkopf eine asbesthaltige Fugenvergussmasse vorhanden ist und
  • der hintere, erdberührende Teil des Beckenkopfes mit einem asbesthaltigen Feuchteschutzanstrich versehen ist.

 

Die gefundenen Schadstoffe müssen sachgerecht entsorgt werden. Es gibt keine Gefährdung von Mensch und Umwelt. Die möglichen Vorgehensweisen zur Entsorgung wurden zusammen mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Hannover abgestimmt. Zu Kostenminimierung wird versucht, die betroffenen Bereiche durch verschiedene Trennverfahren zu separieren. Derzeit befindet sich die Stadt Burgdorf im Vergabeverfahren für die Asbestsanierung. Die Kosten der Asbestsanierung und mögliche zeitliche Verzögerungen können frühestens nach Vorliegen des Angebots genannt werden. Sobald Erkenntnisse vorliegen, werden Sie umgehend informiert.