Im Rahmen der Sanierung des
Außenbeckens wird derzeit der aus Beton bestehende Beckenkopf abgebrochen und
ausgebaut. Zu diesem Zweck wird der Beckenkopf in einer Höhe von ca. 60cm unter
der Geländeoberfläche horizontal und vertikal im Nasssägeverfahren in jeweils
ca. 2m lange transportierbare Betonblöcke geschnitten und auf dem Schwimmbadgelände
gelagert.
Im Zuge der Ausbau- und
Demontagearbeiten hat der eingeschaltete Gutachter für Schadstoffsanierung festgestellt,
dass
- unter der
glasfaserverstärkten Beschichtung (GfK-Beschichtung) ein Teil des Beckenkopfes
aus Epoxidharz besteht,
- im
Beckenkopf eine asbesthaltige Fugenvergussmasse vorhanden ist und
- der hintere,
erdberührende Teil des Beckenkopfes mit einem asbesthaltigen Feuchteschutzanstrich
versehen ist.
Die gefundenen Schadstoffe
müssen sachgerecht entsorgt werden. Es gibt keine Gefährdung von Mensch und
Umwelt. Die möglichen Vorgehensweisen zur Entsorgung wurden zusammen mit dem
zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Hannover abgestimmt. Zu Kostenminimierung wird
versucht, die betroffenen Bereiche durch verschiedene Trennverfahren zu separieren.
Derzeit befindet sich die Stadt Burgdorf im Vergabeverfahren für die
Asbestsanierung. Die Kosten der Asbestsanierung und mögliche zeitliche
Verzögerungen können frühestens nach Vorliegen des Angebots genannt werden.
Sobald Erkenntnisse vorliegen, werden Sie umgehend informiert.