Betreff
Bebauungsplan Nr. 8-08 für das "Gewerbegebiet Hülptingsen 5" mit örtlichen Bauvorschriften - Satzung -
Bezugsvorlagen:
Nr. 2013 0509 - Aufstellungsbeschluss -
Nr. 2014 0589 - Vorentwurf -
Nr. 2014 0666 - Entwurf -
Vorlage
2014 0737
Aktenzeichen
61- 8-08
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

A)   Von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren

-      der in der Zeit vom 29.04.2014 bis zum 13.05.2014 durchgeführten            
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1  BauGB,

-      der frühzeitigen Behördenbeteiligung durch das Schreiben vom 22.04.2014 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-      der in der Zeit vom 12.08.2014 bis zum 12.09.2014 durchgeführten
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-      der Behördenbeteiligung durch das Schreiben vom 07.08.2014 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung beschriebenen Ab­wägungs­­vorgänge    werden beschlossen.

(Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)

B)   Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungs­verfahren wird der Bebauungsplan Nr. 8-08 „Gewerbegebiet Hülptingsen 5“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 30.10.2014 als Satzung beschlossen. Dem Bebauungsplan wird die Begründung in der Fassung vom 30.10.2014 beigefügt.

Sachverhalt:

 

Mit dem Bebauungsplan sollen Gewerbegebiete südlich der Lohgerberstraße festsetzt werden. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie die daraus resultierenden Veränderungen am Vorentwurf wurden mit der Bezugsvorlage 2014 0666 vorgestellt (Entwurf). Daraufhin wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Entwurf vom 30.06.2014 die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzu­führen:

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes erfolgte in der Zeit vom 12.08.2014 bis zum 12.09.2014. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern gingen nicht ein.

Mit dem Schreiben vom 07.08.2014 wurden insgesamt 24 Behörden beteiligt. Es gingen 4 Stellungnahmen mit Anregungen zum Entwurf ein:

1)    Die Stadtwerke Burgdorf GmbH erbat eine weitere Beteiligung am Verfahren, die selbstverständlich erfolgt.

2)    Der Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (aha) verwies ebenso wie

3)    die Polizeiinspektion Burgdorf auf die Stellungnahmen zum Vorentwurf. Entsprechende inhaltliche Anpassungen bzw. Erläuterungen erfolgten bereits im Entwurf [Befahrbarkeit von Gewerbegrundstücken für Entsorgungsfahrzeuge bzw. Erhalt einer Trasse für eine südöstliche Ringstraße].

4)    Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege sieht mit dem Entwurf die Belange der Archäologischen Denkmalpflege nicht ausreichend berücksichtigt, weshalb der Hinweis 5.1 sowie dessen Erläuterung in der Begründung präzisiert wurden.

Außerdem erfolgten redaktionelle Änderungen und inhaltliche Präzisierungen der textlichen Festsetzungen. Veränderungen gegenüber der Entwurfsfassung sind sowohl in den textlichen Festsetzungen als auch der Begründung grau hervorgehoben.

Die vorgenommenen Präzisierungen berühren keine Belange von öffentlichen Trägern/ Behörden oder Dritten abwägungsrelevant, weshalb auf eine erneute Auslegung bzw. Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB verzichtet werden kann. Somit kann nach Kenntnisnahme der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und Beschluss der Abwägungs­vorschläge (Beschlussteil A) der obige Satzungsvorschlag erfolgen (Beschlussteil B).