Die anliegenden Informationen zum
Regionalen Naherholungsprogramm und zum Gesamtkonzept wasserbezogene
Naherholung der Region Hannover gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
1 Allgemeines
Die Region Hannover beabsichtigt im Jahr
2014 die Neuaufstellung des Regionalen Naherholungsprogramms. In der Anlage 1
gebe ich Ihnen die Informationsdrucksache des Teams Regionale Naherholung vom
4. Juni 2014 hierzu zur Kenntnis.
Die Region Hannover führt zur Zeit eine Nutzerbefragung zur
Naherholung durch. Darüber hinaus kann man im Internet unter
www.buergerbeteilung.de/NaherholungRegionHannover
Ideen und Anregungen zur Naherholung in der Region Hannover abgeben.
Wie in der Drucksache erwähnt, wurde ein Fachgutachten zur
wasserbezogenen Naherholung in der Region Hannover beauftragt, dessen
Ergebnisse ich Ihnen für Burgdorf mit dieser Vorlage zur Kenntnis gebe.
2 Gesamtkonzept wasserbezogene Naherholung in
der Region Hannover
Im Dezember 2013 wurde GRUPPE PLANWERK mit
der Durchführung des Gutachtens beauftragt, das nunmehr fertig gestellt worden
ist.
Die Bestandsaufnahmen, Recherchen und
Analysen umfassten
-
die Auswertungen bisher vorliegender Planungen
und Gutachten,
-
umfangreiche Ortsbegehungen, Kartierungen und
Fotodokumentationen,
-
eine schriftliche Befragung der 21 Kommunen zur
dortigen Relevanz wasserbezogener Naherholung, bisher erfolgten und
angestrebten Maßnahmen,
-
Steckbriefe der einzelnen Kommunen mit den
Befragungsergebnissen und Bestandsanalysen.
Auf Basis der Analysen und
Befragungsergebnisse wurde am 28.03.2014 ein erster Dialog-Workshop mit
Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, des Wasser- und Schifffahrtsamtes
sowie relevanter Verbände durchgeführt. Darauf aufbauend erfolgte die Erarbeitung
des Gesamtkonzeptes mit der textlichen und zeichnerischen Darstellung
-
des generellen Handlungsrahmens und
Handlungsspektrums zur Verbesserung der gewässerbezogenen
Naherholungsqualitäten,
-
der Optionen und Vorschläge für potenzielle
Leitprojekträume
-
und der Vorschläge und Lokalisierungen
potenzieller Einzelmaßnahmen, jeweils unterschieden nach den vier
Raumstrukturkategorien "Leine und Begleiträume", "Kleine Flüsse
und Bäche", "Seen und Teiche" und "Schifffahrtskanäle".
Der Ergebnisstand des vorausgegangenen
Arbeits- und Kommunikationsprozesses konnte in einem zweiten Workshop am
02.07.2014 in zusammengefasster Form erörtert werden. Im Nachgang dieses
Workshops gingen bis zum 31.07.2014 weitere Stellungnahmen von einzelnen Kommunen
und Verbänden ein, die im Gutachten Berücksichtigung fanden.
Die dokumentierten Ergebnisse des
Gutachtens bleiben nunmehr der weiteren Befassung im Rahmen des Beteiligungs-
und Abstimmungsverfahrens zur Neufassung des Regionalen Naherholungsprogramms
vorbehalten.
2.1 Seen und
Teiche (außerhalb des Leineraumes)
Während das Steinhuder Meer als größter
norddeutscher, natürlicher Flachsee eine Sonderstellung mit überregionalen
Bedeutungsgrad einnimmt und deshalb im Kontext dieser Naherholungskonzeption
auch nicht vorrangig behandelt wird, sind die zahlreichen Seen und Teiche in
der Region Hannover überwiegend anthropogenen Ursprungs. Sie entstanden zumeist
im Zuge des Bodenabbaus für die Schaffung der großräumigen Verkehrsinfrastruktur
und zu Gunsten des Bauwesens in der Region sowie darüber hinaus. Viele befinden
sich noch im aktiven Abbaubetrieb oder in der Übergangsphase zu nachfolgender
„Renaturierung“. Nach den bergbaulichen Vorratsplanungen werden in östlichen
und nördlichen Bereichen der Region zukünftig noch zahlreiche weitere
Abbauflächen mit Gewässerbildung hinzukommen, für die es gilt, frühzeitig
landschaftsschutz- und naherholungsbezogene Nachnutzungskonzepte zu entwickeln.
Die Seen und Teiche einschließlich der Regenrückhaltebecken
haben in der Regel eine zentrale Bedeutung für den dort grundsätzlich
zulässigen Angelsport, der neben seiner Naherholungsfunktion auch Aufgaben der
Hege und damit des Naturschutzes erfüllt, wodurch allerdings auch zahlreiche
Seen der öffentlichen Wahrnehmung und Zugänglichkeit entzogen sind. Dieses
öffentliche Naherholungsdefizit sollte möglichst abgebaut werden, z.B. mittels
öffentlicher Nutzbarkeit von Rundwegen um die Gewässer herum sowie der
Schaffung von Sichtfenstern an ausgewählten Orten entlang der Gewässerufer.
Von den zahllosen Seen und Teichen in der
Region gelten 21 mit insgesamt 160 ha und überwiegend sehr hoher Gewässergüte
als EU-Badegewässer. An diesen Gewässern sind die unterschiedlichen Angebote
für das Baden und Schwimmen zu erhalten; punktuell sollten dort entsprechende
örtliche und erschließende Infrastrukturen natur- und umfeldverträglich weiter
ausgebaut werden (u.a. Ausbau/Ertüchtigung der Sanitärinfrastruktur,
umgebungsverträglicher Verkehrserschließung, Einbau von Badestegen und Badeinseln).
Dass jedoch nicht nur an den ausgewiesenen Badeseen gebadet und geschwommen wird,
sondern insbesondere an heißen Sommertagen auch in zahlreichen anderen See- und
Teichgewässern, verdeutlicht den hohen Nutzungsbedarf, der sich auch in
sportwissenschaftlichen Befragungen widerspiegelt und damit das Erfordernis, zusätzliche
reguläre/legale Angebote an geeigneten See-Standorten zu schaffen. Da eine
nachträgliche Qualifizierung/Legalisierung naturbelassener Seen nur in Einzelfällen
möglich sein dürfte, gilt es vor allem, noch im Bodenabbau oder im Übergang zur
Folgegestaltung befindliche Seen rechtzeitig entsprechend vorzubereiten (v.a.
Regelungen zur Nachnutzung bei Abbaugenehmigungen, Regelungen mit den
Grundstückseigentümern und ggf. Pächtern). Dieses Erfordernis betrifft neben dem
Baden auch andere Nutzungen, wie z.B. den Bootssport (segeln, paddeln).
Von grundlegender Bedeutung ist indes die
Regelung der öffentlichen Zugänglichkeit, die Schaffung von Rundwegen mit
Verweilorten, die Organisation der Pflege, Müllentsorgung etc., in Abstimmung
mit den Anforderungen des Natur- und Gewässerschutzes. Da per Erlass an allen
neu entstehenden Bodenabbaugewässern Angelfischerei grundsätzlich zulässig ist,
sollten mit den Angelvereinen als prädestinierten Partnern des Standortmanagements
ggf. entsprechende erweiterte Aufgaben vereinbart werden.
Zur Verbesserung der wasserbezogenen
Naherholungsqualitäten an Seen und Teichen werden Vorschläge für fünf
potenzielle Leitprojekträume unterbreitet (siehe Anlage 2). Im Raum zwischen
Burgdorf und Lehrte sollten die zahlreichen bereits vorhandenen und die
zukünftig weiteren bodenabbaubedingten Seen und Teiche konzeptionell zusammenhängend
hinsichtlich ihrer Funktionen und räumlichen Beziehungen zueinander behandelt
werden, um daraus sukzessive einen wasserbezogenen Naherholungsschwerpunkt mit
regionaler Bedeutung zu entwickeln.
Als Hänigser See kann die am Westrand der
Ortslage von Hänigsen gelegene Kiesabbaugrube mit reizvoller Ufertopografie die
Funktion und Bedeutung eines Naherholungsstandortes erhalten, wenn er als
Badesee ertüchtigt, entsprechend ausgestattet und örtlich an das regionale
Wegenetz angebunden wird.
2.2 Bäche
und kleine Flüsse
Die Naherholungsbedeutung der zahlreichen
kleineren Fließgewässer in der Region steht nicht unbedingt in unmittelbarem
Wirkungsbezug zu deren Größe und wasserwirtschaftlichen Ordnungshierarchie.
Wenngleich die kleinen Flüsse, wie z.B. die Westaue, Südaue, Burgdorfer Aue,
Wietze, Fuhse und Erse aufgrund ihrer landschaftsprägenden Erscheinung eher
wahrgenommen werden, als die kleineren Bäche oder gar die Gräben, haben gerade
die kleinen Fließgewässer des Deister und des Deistervorlandes eine besondere
Wertigkeit für die Naherholung, sowohl in Verbindung mit den landschaftlichen
Reizen der Begleiträume als auch mit den betreffenden Gestaltungen innerhalb
der Ortslagen.
Von herausragender Bedeutung für die
Naherholung im engeren und weiteren Sinne sind nahezu sämtliche Standorte und
verbliebenen Einrichtungen ehemaliger sowie heute noch in Betrieb befindlicher
Wassermühlen. Deshalb sollte vor Ort auch, aber nicht nur über ihre jeweiligen
historischen Entwicklungshintergründe in geeigneter Weise informiert werden. Es
geht auch darum, unter Motivierung der je weiligen Liegenschaftseigentümer
verbliebene Relikte denkmalgerecht zu erhalten und in eine zeitgemäße, natur-
und biotopverträgliche Struktur zu überführen. Dazu gehört u.a., die oft
verbliebenen Sohlabbrüche durch Umfluter und Fischtreppen zu ergänzen.
Die Renaturierung von Fließgewässern ist
auch für die Naherholung ein Gewinn, wenn damit die deren visuelle Wahrnehmung
gesteigert werden kann. Insofern sollte z.B. bei der Pflanzung von Ufergehölzen
deren Landmarkencharakter unterstrichen sowie bei der Herrichtung von
„Altarm“-Biotopen neben der Aufstellung von Informationstafeln die Möglichkeit
der Integration von Verweil- und Beobachtungsplätzen genutzt werden.
Die Befahrung der kleineren Flüsse mit
Paddelbooten, Kanus und Kayaks wird seitens der Naturschutzverbände aus
Artenschutzgründen kritisch gesehen. Deshalb sollten Ein- und Aussetzstellen
und sonstige Begünstigungen für den zunehmenden "Bootstourismus" erst
nach sorgfältiger Analyse und Abwägung ihrer faunistischen Auswirkungen für
ausgewählte Abschnitte in Frage kommen und gefördert werden.
3 Konzept,
Handlungs- und Maßnahmenvorschläge
Die folgenden Handlungs- und
Maßnahmenvorschläge des Gesamtkonzeptes wasserbezogener Naherholung in der
Region Hannover basieren auf einer umfangreichen Bestands- und
Entwicklungsanalyse mit Hilfe einer Vielzahl von Hinweisen aus den Kommunen und
von einzelnen Verbänden.
Das Konzept-Ergebnis gliedert sich in
Aussagen zu den drei Handlungsebenen
-
Generelle Handlungsoptionen und Maßnahmentypen
-
Optionen und Vorschläge für potenzielle
Leitprojekträume
-
Vorschläge und Lokalisierungen potenzieller
Einzelmaßnahmen
unterschieden nach den vier
Raumstrukturkategorien
-
Leine und Begleiträume
-
Seen und Teiche
-
Kleine Flüsse und Bäche
-
Schifffahrtskanäle
Da Burgdorf nur in den
Raumstrukturkategorien "Seen und Teiche" sowie "Kleine Flüsse
und Bäche" betroffen ist, werden auch nur für diese Kategorien die
Maßnahmen vorgestellt. In Anlage 2 sind die Maßnahmen räumlich dargestellt.
3.1. Generelle
Handlungsoptionen und Maßnahmentypen
Seen
und Teiche (außerhalb der Leineauen)
Generelle Handlungsoptionen:
-
Frühzeitige Entwicklung von
Nachnutzungsvorstellungen für die noch im aktiven Bodenabbau befindlichen
Kiesteiche und -seen
-
Nutzung der Handlungsspielräume unter Beachtung
des Natur- und Gewässerschutzes
-
Stärkere strukturelle Profilierung der jeweiligen
Seen und Teiche
-
Strategische Transformationskonzepte für
bisherige Abbauseen, Sicherung ausgewogener Raumstrukturanteile: z.B. 50% des
Raums zu Gunsten des Naturschutzes, 50% zu Gunsten (aktiver) Naherholung
-
Vereinbarungen mit Pächtern/Anglervereinen zu
Möglichkeiten öffentlicher Mitnutzungen von Uferbereichen (in Verbindung mit
entsprechenden öffentlichen Infrastrukturinvestitionen)
-
Naherholungs- und Bewegungsangebote entlang
ausgewählter Gewässer kombinieren: Nordic Walking, Wandern, Fitnessparcours,
Kneipp-Parcours etc. (gilt auch für Wege entlang der Fließgewässer u. ggf.
Kanäle)
-
Verbesserung der visuellen Wahrnehmung
(Sichtfenster) und Erreichbarkeit;
-
öffentliche Nutzbarkeit und
Qualifizierung/Schaffung von Rundwegen auch um Angelseen herum
-
Standortprofilierung/Nutzungszonierungen/Nutzungsentflechtungen
-
Standort- und nutzungsgerechte
Ausstattungskonzepte
-
Mehr Angebote für den Bootssport (Segeln, Rudern,
Paddeln) auf ausgewählten Seegewässern
-
Mehr Information anstatt reiner Verbote,
Naturschutzanliegen erläutern (warum und was geschützt wird), auch Verbote
erläutern (warum etwas nicht zugelassen wird), Verhaltensinformationen freundlicher
und positiver darstellen
-
Umgang mit natürlichen Transformationsprozessen
(z.B. Verlandungen von See- und Teichgewässern entgegenwirken)
Maßnahmentypen:
-
Herstellung/Qualifizierung/Zugänglichmachung von
Ufer-Rundwegen für die Öffentlichkeit (Sicherung öffentlich nutzbarer
umlaufender Wege auch an Angelteichen)
-
Standortgerechte und naturschonende Zonierungen
der Uferbereiche und Begleiträume
-
Schaffung/Erneuerung/Pflege von Sanitäranlagen,
Sanduferbereichen und/oder Querstegen (Badeseen)
-
Schaffung/Qualifizierung von Uferplattformen mit
Sitzgelegenheiten (Angelseen)
-
Organisation und Systematik der Müllentsorgung
Vision
-
Verkehrslärmminderungsmaßnahmen auch zu Gunsten
von BAB-nahen Seen mit hoher Zielortqualität und Frequentierung
Kleine
Flüsse und Bäche
Generelle Handlungsoptionen:
-
Nutzung der Fließgewässer-Räume in Ortslagen als
Potenzial der Stadt- und Dorfgestaltung
-
Differenzierte gestalterische Integration und
Sichtbarmachung der Bachläufe innerhalb der Ortslagen und Siedlungsbereiche als
Bestandteile des öffentlichen Siedlungs- und Naturraumes
-
Punktuelle Zugänglichmachung
-
Gestalterische Aufwertung und "Inszenierung"
von Straßen- und Wegebrücken (v.a. im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen)
-
Erhaltung/Schaffung von attraktiven
Blickbeziehungen (Visurpunkten) im Zuge der Renaturierung von Bachläufen
-
Naturnahe Gestaltung von Hochwasserprofilen
-
Herstellung und gestalterische "Inszenierung"
von Sohlabbruch-Umflutern, Fischtreppen, Sohlkaskaden, Sohlabbrüchen etc.
-
Ermöglichung und Förderung der Nutzbarkeit
geeigneter Kleinflüsse für Paddelboote und Kanus (auch Renaissance historischer
Flachkähne ermöglichen?) unter Berücksichtigung des Fließgewässerschutzsystems
-
Einbeziehung aller noch bestehenden und
ehemaligen Wassermühlenstandorte sowie identifizierbarer und erreichbarer
Quellorte als Zielorte der Naherholung in das Wegeleitsystem
Maßnahmentypen:
-
Aufwertung und Pflege der Bachufer und -brücken
in den Ortslagen (v.a. des Deister-Vorlandes), Rückbau von Bach-Verrohrungen
-
Sichtbarmachung der Verläufe von Fließgewässern,
Kennzeichnung/Benennung der Bäche an den Straßen- und Wegebrücken
(Namensschilder)
-
Anlage von Wegen entlang der Ufer kleiner Flüsse
(Beispiel Deichwege entlang der Westaue in Wunstorf)
-
Anlage/Nutzbarmachung von Wegen/Nutzungsgestattung
auf Wegen entlang von Bächen in den Außenbereichen/Landschaftsräumen
-
Gestaltung von Wegekreuzungen an Bachläufen/Wegebrücken
(z.B. durch Pflanzung von Baumpaaren)
-
Herstellung von Aufenthalts-Plattformen entlang
kleinerer Flüsse (Wietze, Westaue, Burgdorfer Aue, Südaue, Fuhse)
-
Anlage/Kennzeichnung von Wegen zu besonderen
Quellorten
3.2 Leitprojekträume
an Seen und Seengebieten (außerhalb des Leineraumes)
Seengebiet
Burgdorf – Lehrte (Leitraum 2.2.1)
Der Raum zwischen Burgdorf und Lehrte
gehört zu den größten bisherigen und zukünftigen Kies- und Sandabbaugebieten
der Region. Neben den bereits vorhandenen Teichen und Seen lässt die
Bergbau-Vorratsplanung für diesen Raum einen langfristig angelegten weiteren
umfangreichen Bodenabbau erwarten. Im Zuge des Bodenbaus entstehen stets
naherholungsrelevante Folgelandschaften, die für diese Zwecke frühzeitig, d.h.
in der aktiven Abbauphase, vorstrukturiert und deren Folgenutzung im Rahmen der
Abbaugenehmigungen gesichert werden sollten. Dabei kommt es darauf an, die Seen
und Teiche nicht nur singulär, sondern in ihrer Gesamtheit und in den
strukturellen Profilen und räumlichen Beziehungen zueinander zu betrachten.
Der Raum zwischen Burgdorf und Lehrte kann
angesichts der zahlreichen schon vorhandenen See- und Teichgewässer (mehr als
10 Teiche bzw. Teichgruppen) bereits heute in seiner Gesamtheit als naherholungsbedeutsames
Seengebiet weiterentwickelt werden.
Dafür sind folgende Aktivitäten und
Maßnahmen in Betracht zu ziehen:
-
Erstellung eines gemeinsamen, kommunal übergreifenden,
phasengestützten Seen-Entwicklungskonzeptes Burgdorf-Lehrte mit kurz-, mittel-
und langfristigen Maßnahmen im Kontext der weiteren Bodenabbauplanung (siehe
bereits erstelltes Nachnutzungskonzept für das Abbaugebiet östlich der
Ramhorster Straße)
-
Funktionsbestimmung der einzelnen Seen und
Konkretisierung entsprechender, daran angepasster infrastruktureller
Grundausstattungen.
-
Engmaschige Wegevernetzung der einzelne Seen
miteinander und Wegeanbindungen von den Ortslagen aus in die jeweiligen
Umfelder der Seen. Aufbau eines auf das Seengebiet bezogenen lokalen Leit- und
Orientierungssystems.
-
Einbeziehung der Burgdorfer Aue in der freien
Landschaft sowie in den Ortslagen in das gebietsbezogene Wegenetz.
Hänigser
See (Leitraum 2.2.4)
Am westlichen Ortsrand von Hänigsen in der
Gemeinde Uetze, unweit der daran westlich entlangfließenden Burgdorfer Aue,
befindet sich eine noch betriebene (private) Abbaugrube, die offenbar bereits
seit längerem von Erholungssuchenden illegalerweise auch zum Baden aufgesucht
wird. Angesichts der mit Ausnahme des Irenensees geringen legalen
Freibade-Möglichkeiten in nordöstlichen Teilraum der Region Hannover ist zu erwägen,
den siedlungsnahen Kiessee in Hänigsen als weiteres Sommerbade-Angebot möglichst
zeitnah für eine Erholungs- und Freizeitnutzung nutzbar und verfügbar zu
machen.
Ferner kann von hier aus ein
Wege-Anschluss an den Regionsring und an die auch die Burgdorfer Aue begleitende
Radroute R 11 hergestellt werden.
3.3 Leitprojekträume
an kleinen Flüssen und Bächen
Während im räumlichen Zusammenhang mit den
Bächen und Flüssen zahlreiche Maßnahmen, z.B. der Renaturierung, durchgeführt
werden und weitere potenzielle Einzelmaßnahmen genannt werden können, lassen
sich auf Basis der oben genannten Kriterien kaum größere naherholungsrelevante
Leitprojekträume im ausschließlichen Bezug zu derartigen Kleingewässern
identifizieren. Deshalb wird zu dieser Gewässerkategorie auf die aufgeführten
Einzelmaßnahmen verwiesen.
Außerdem wird z.B. in den vorgeschlagenen
Leitprojektraum 2.2.1 (Seengebiet Burgdorf-Lehrte) die Burgdorfer Aue
einzubeziehen sein.
Maßnahmen
3.02 Stadt Burgdorf
Maßnahmenverbund im potenziellen
Leitprojektraum "Seengebiet Burgdorf – Lehrte"
(siehe 2.2.1).
Weitere
potenzielle Einzelmaßnahmen:
3.02.1 Landschaftsraum Burgdorfer Aue
(Nordabschnitt)
-
siehe Pflege- und Entwicklungsplan Stadtpark
Burgdorf und Landschaftsraum Burgdorfer Aue
-
Strukturelle Verknüpfung der Burgdorfer Aue in
Höhe Hänigsen mit dem potenziellen Leitprojekt Hänigser See (2.2.4)
3.02.01 Stadtpark Burgdorf und
Landschaftsraum Burgdorfer Aue
-
siehe Pflege- und Entwicklungsplan Stadtpark
Burgdorf und Landschaftsraum Burgdorfer Aue
-
siehe Stadtpark-Erweiterungskonzept (ISEK)
3.02.02 Radwege entlang der Neuen Aue
-
Verbesserung der straßennetzgebundenen
Radverkehrssituation entlang der Neuen Aue (fehlender straßenbegleitender
Radweg), ggf.
-
landschaftliche Aufwertung der monotonen,
gradlinigen Abschnitte der Neuen Aue
3.02.03 Campingseen bei Ehlershausen
-
Verbesserung der Auffindbarkeit der beiden,
beiderseits der Bundesstraße 3 gelegenen Campingseen (Waldsee und Grüner See)
südöstlich von Ehlershausen
Anlagen:
Anlage 1: Informationsdrucksache der
Region Hannover
Anlage 2: Übersichtskarte Leitprojekträume
und punktuelle Maßnahmen