Betreff
Mitteilung: Regionales Naherholungsprogramm und Fachgutachten Gesamtkonzept wasserbezogene Naherholung in der Region Hannover
Vorlage
2014 0725
Aktenzeichen
66-Vol
Art
M i t t e i l u n g

Die anliegenden Informationen zum Regionalen Naherholungsprogramm und zum Gesamtkonzept wasserbezogene Naherholung der Region Hannover gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

1     Allgemeines

 

Die Region Hannover beabsichtigt im Jahr 2014 die Neuaufstellung des Regionalen Naherholungsprogramms. In der Anlage 1 gebe ich Ihnen die Informationsdrucksache des Teams Regionale Naherholung vom 4. Juni 2014 hierzu zur Kenntnis.

Die Region Hannover führt zur Zeit eine Nutzerbefragung zur Naherholung durch. Darüber hinaus kann man im Internet unter

 

www.buergerbeteilung.de/NaherholungRegionHannover

 

Ideen und Anregungen zur Naherholung in der Region Hannover abgeben.

 

Wie in der Drucksache erwähnt, wurde ein Fachgutachten zur wasserbezogenen Naherholung in der Region Hannover beauftragt, dessen Ergebnisse ich Ihnen für Burgdorf mit dieser Vorlage zur Kenntnis gebe.

 

 

2     Gesamtkonzept wasserbezogene Naherholung in der Region Hannover

 

Im Dezember 2013 wurde GRUPPE PLANWERK mit der Durchführung des Gutachtens beauftragt, das nunmehr fertig gestellt worden ist.

Die Bestandsaufnahmen, Recherchen und Analysen umfassten

-      die Auswertungen bisher vorliegender Planungen und Gutachten,

-      umfangreiche Ortsbegehungen, Kartierungen und Fotodokumentationen,

-          eine schriftliche Befragung der 21 Kommunen zur dortigen Relevanz wasserbezogener Naherholung, bisher erfolgten und angestrebten Maßnahmen,

-      Steckbriefe der einzelnen Kommunen mit den Befragungsergebnissen und Bestandsanalysen.

Auf Basis der Analysen und Befragungsergebnisse wurde am 28.03.2014 ein erster Dialog-Workshop mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, des Wasser- und Schifffahrtsamtes sowie relevanter Verbände durchgeführt. Darauf aufbauend erfolgte die Erarbeitung des Gesamtkonzeptes mit der textlichen und zeichnerischen Darstellung

-          des generellen Handlungsrahmens und Handlungsspektrums zur Verbesserung der gewässerbezogenen Naherholungsqualitäten,

-          der Optionen und Vorschläge für potenzielle Leitprojekträume

-          und der Vorschläge und Lokalisierungen potenzieller Einzelmaßnahmen, jeweils unterschieden nach den vier Raumstrukturkategorien "Leine und Begleiträume", "Kleine Flüsse und Bäche", "Seen und Teiche" und "Schifffahrtskanäle".

 

Der Ergebnisstand des vorausgegangenen Arbeits- und Kommunikationsprozesses konnte in einem zweiten Workshop am 02.07.2014 in zusammengefasster Form erörtert werden. Im Nachgang dieses Workshops gingen bis zum 31.07.2014 weitere Stellungnahmen von einzelnen Kommunen und Verbänden ein, die im Gutachten Berücksichtigung fanden.

Die dokumentierten Ergebnisse des Gutachtens bleiben nunmehr der weiteren Befassung im Rahmen des Beteiligungs- und Abstimmungsverfahrens zur Neufassung des Regionalen Naherholungsprogramms vorbehalten.

 

 

2.1 Seen und Teiche (außerhalb des Leineraumes)

 

Während das Steinhuder Meer als größter norddeutscher, natürlicher Flachsee eine Sonderstellung mit überregionalen Bedeutungsgrad einnimmt und deshalb im Kontext dieser Naherholungskonzeption auch nicht vorrangig behandelt wird, sind die zahlreichen Seen und Teiche in der Region Hannover überwiegend anthropogenen Ursprungs. Sie entstanden zumeist im Zuge des Bodenabbaus für die Schaffung der großräumigen Verkehrsinfrastruktur und zu Gunsten des Bauwesens in der Region sowie darüber hinaus. Viele befinden sich noch im aktiven Abbaubetrieb oder in der Übergangsphase zu nachfolgender „Renaturierung“. Nach den bergbaulichen Vorratsplanungen werden in östlichen und nördlichen Bereichen der Region zukünftig noch zahlreiche weitere Abbauflächen mit Gewässerbildung hinzukommen, für die es gilt, frühzeitig landschaftsschutz- und naherholungsbezogene Nachnutzungskonzepte zu entwickeln.

Die Seen und Teiche einschließlich der Regenrückhaltebecken haben in der Regel eine zentrale Bedeutung für den dort grundsätzlich zulässigen Angelsport, der neben seiner Naherholungsfunktion auch Aufgaben der Hege und damit des Naturschutzes erfüllt, wodurch allerdings auch zahlreiche Seen der öffentlichen Wahrnehmung und Zugänglichkeit entzogen sind. Dieses öffentliche Naherholungsdefizit sollte möglichst abgebaut werden, z.B. mittels öffentlicher Nutzbarkeit von Rundwegen um die Gewässer herum sowie der Schaffung von Sichtfenstern an ausgewählten Orten entlang der Gewässerufer.

 

Von den zahllosen Seen und Teichen in der Region gelten 21 mit insgesamt 160 ha und überwiegend sehr hoher Gewässergüte als EU-Badegewässer. An diesen Gewässern sind die unterschiedlichen Angebote für das Baden und Schwimmen zu erhalten; punktuell sollten dort entsprechende örtliche und erschließende Infrastrukturen natur- und umfeldverträglich weiter ausgebaut werden (u.a. Ausbau/Ertüchtigung der Sanitärinfrastruktur, umgebungsverträglicher Verkehrserschließung, Einbau von Badestegen und Badeinseln). Dass jedoch nicht nur an den ausgewiesenen Badeseen gebadet und geschwommen wird, sondern insbesondere an heißen Sommertagen auch in zahlreichen anderen See- und Teichgewässern, verdeutlicht den hohen Nutzungsbedarf, der sich auch in sportwissenschaftlichen Befragungen widerspiegelt und damit das Erfordernis, zusätzliche reguläre/legale Angebote an geeigneten See-Standorten zu schaffen. Da eine nachträgliche Qualifizierung/Legalisierung naturbelassener Seen nur in Einzelfällen möglich sein dürfte, gilt es vor allem, noch im Bodenabbau oder im Übergang zur Folgegestaltung befindliche Seen rechtzeitig entsprechend vorzubereiten (v.a. Regelungen zur Nachnutzung bei Abbaugenehmigungen, Regelungen mit den Grundstückseigentümern und ggf. Pächtern). Dieses Erfordernis betrifft neben dem Baden auch andere Nutzungen, wie z.B. den Bootssport (segeln, paddeln).

Von grundlegender Bedeutung ist indes die Regelung der öffentlichen Zugänglichkeit, die Schaffung von Rundwegen mit Verweilorten, die Organisation der Pflege, Müllentsorgung etc., in Abstimmung mit den Anforderungen des Natur- und Gewässerschutzes. Da per Erlass an allen neu entstehenden Bodenabbaugewässern Angelfischerei grundsätzlich zulässig ist, sollten mit den Angelvereinen als prädestinierten Partnern des Standortmanagements ggf. entsprechende erweiterte Aufgaben vereinbart werden.

 

Zur Verbesserung der wasserbezogenen Naherholungsqualitäten an Seen und Teichen werden Vorschläge für fünf potenzielle Leitprojekträume unterbreitet (siehe Anlage 2). Im Raum zwischen Burgdorf und Lehrte sollten die zahlreichen bereits vorhandenen und die zukünftig weiteren bodenabbaubedingten Seen und Teiche konzeptionell zusammenhängend hinsichtlich ihrer Funktionen und räumlichen Beziehungen zueinander behandelt werden, um daraus sukzessive einen wasserbezogenen Naherholungsschwerpunkt mit regionaler Bedeutung zu entwickeln.

 

Als Hänigser See kann die am Westrand der Ortslage von Hänigsen gelegene Kiesabbaugrube mit reizvoller Ufertopografie die Funktion und Bedeutung eines Naherholungsstandortes erhalten, wenn er als Badesee ertüchtigt, entsprechend ausgestattet und örtlich an das regionale Wegenetz angebunden wird.

 

 

2.2 Bäche und kleine Flüsse

 

Die Naherholungsbedeutung der zahlreichen kleineren Fließgewässer in der Region steht nicht unbedingt in unmittelbarem Wirkungsbezug zu deren Größe und wasserwirtschaftlichen Ordnungshierarchie. Wenngleich die kleinen Flüsse, wie z.B. die Westaue, Südaue, Burgdorfer Aue, Wietze, Fuhse und Erse aufgrund ihrer landschaftsprägenden Erscheinung eher wahrgenommen werden, als die kleineren Bäche oder gar die Gräben, haben gerade die kleinen Fließgewässer des Deister und des Deistervorlandes eine besondere Wertigkeit für die Naherholung, sowohl in Verbindung mit den landschaftlichen Reizen der Begleiträume als auch mit den betreffenden Gestaltungen innerhalb der Ortslagen.

Von herausragender Bedeutung für die Naherholung im engeren und weiteren Sinne sind nahezu sämtliche Standorte und verbliebenen Einrichtungen ehemaliger sowie heute noch in Betrieb befindlicher Wassermühlen. Deshalb sollte vor Ort auch, aber nicht nur über ihre jeweiligen historischen Entwicklungshintergründe in geeigneter Weise informiert werden. Es geht auch darum, unter Motivierung der je weiligen Liegenschaftseigentümer verbliebene Relikte denkmalgerecht zu erhalten und in eine zeitgemäße, natur- und biotopverträgliche Struktur zu überführen. Dazu gehört u.a., die oft verbliebenen Sohlabbrüche durch Umfluter und Fischtreppen zu ergänzen.

Die Renaturierung von Fließgewässern ist auch für die Naherholung ein Gewinn, wenn damit die deren visuelle Wahrnehmung gesteigert werden kann. Insofern sollte z.B. bei der Pflanzung von Ufergehölzen deren Landmarkencharakter unterstrichen sowie bei der Herrichtung von „Altarm“-Biotopen neben der Aufstellung von Informationstafeln die Möglichkeit der Integration von Verweil- und Beobachtungsplätzen genutzt werden.

Die Befahrung der kleineren Flüsse mit Paddelbooten, Kanus und Kayaks wird seitens der Naturschutzverbände aus Artenschutzgründen kritisch gesehen. Deshalb sollten Ein- und Aussetzstellen und sonstige Begünstigungen für den zunehmenden "Bootstourismus" erst nach sorgfältiger Analyse und Abwägung ihrer faunistischen Auswirkungen für ausgewählte Abschnitte in Frage kommen und gefördert werden.

 

 

3     Konzept, Handlungs- und Maßnahmenvorschläge

 

Die folgenden Handlungs- und Maßnahmenvorschläge des Gesamtkonzeptes wasserbezogener Naherholung in der Region Hannover basieren auf einer umfangreichen Bestands- und Entwicklungsanalyse mit Hilfe einer Vielzahl von Hinweisen aus den Kommunen und von einzelnen Verbänden.

 

Das Konzept-Ergebnis gliedert sich in Aussagen zu den drei Handlungsebenen

-          Generelle Handlungsoptionen und Maßnahmentypen

-          Optionen und Vorschläge für potenzielle Leitprojekträume

-          Vorschläge und Lokalisierungen potenzieller Einzelmaßnahmen

 

unterschieden nach den vier Raumstrukturkategorien

-          Leine und Begleiträume

-          Seen und Teiche

-          Kleine Flüsse und Bäche

-          Schifffahrtskanäle

 

Da Burgdorf nur in den Raumstrukturkategorien "Seen und Teiche" sowie "Kleine Flüsse und Bäche" betroffen ist, werden auch nur für diese Kategorien die Maßnahmen vorgestellt. In Anlage 2 sind die Maßnahmen räumlich dargestellt.

 

 

3.1.     Generelle Handlungsoptionen und Maßnahmentypen

 

Seen und Teiche (außerhalb der Leineauen)

Generelle Handlungsoptionen:

-          Frühzeitige Entwicklung von Nachnutzungsvorstellungen für die noch im aktiven Bodenabbau befindlichen Kiesteiche und -seen

-          Nutzung der Handlungsspielräume unter Beachtung des Natur- und Gewässerschutzes

-          Stärkere strukturelle Profilierung der jeweiligen Seen und Teiche

-          Strategische Transformationskonzepte für bisherige Abbauseen, Sicherung ausgewogener Raumstrukturanteile: z.B. 50% des Raums zu Gunsten des Naturschutzes, 50% zu Gunsten (aktiver) Naherholung

-          Vereinbarungen mit Pächtern/Anglervereinen zu Möglichkeiten öffentlicher Mitnutzungen von Uferbereichen (in Verbindung mit entsprechenden öffentlichen Infrastrukturinvestitionen)

-          Naherholungs- und Bewegungsangebote entlang ausgewählter Gewässer kombinieren: Nordic Walking, Wandern, Fitnessparcours, Kneipp-Parcours etc. (gilt auch für Wege entlang der Fließgewässer u. ggf. Kanäle)

-          Verbesserung der visuellen Wahrnehmung (Sichtfenster) und Erreichbarkeit;

-          öffentliche Nutzbarkeit und Qualifizierung/Schaffung von Rundwegen auch um Angelseen herum

-          Standortprofilierung/Nutzungszonierungen/Nutzungsentflechtungen

-          Standort- und nutzungsgerechte Ausstattungskonzepte

-          Mehr Angebote für den Bootssport (Segeln, Rudern, Paddeln) auf ausgewählten Seegewässern

-          Mehr Information anstatt reiner Verbote, Naturschutzanliegen erläutern (warum und was geschützt wird), auch Verbote erläutern (warum etwas nicht zugelassen wird), Verhaltensinformationen freundlicher und positiver darstellen

-          Umgang mit natürlichen Transformationsprozessen (z.B. Verlandungen von See- und Teichgewässern entgegenwirken)

 

Maßnahmentypen:

-          Herstellung/Qualifizierung/Zugänglichmachung von Ufer-Rundwegen für die Öffentlichkeit (Sicherung öffentlich nutzbarer umlaufender Wege auch an Angelteichen)

-          Standortgerechte und naturschonende Zonierungen der Uferbereiche und Begleiträume

-          Schaffung/Erneuerung/Pflege von Sanitäranlagen, Sanduferbereichen und/oder Querstegen (Badeseen)

-          Schaffung/Qualifizierung von Uferplattformen mit Sitzgelegenheiten (Angelseen)

-          Organisation und Systematik der Müllentsorgung

 

Vision

-          Verkehrslärmminderungsmaßnahmen auch zu Gunsten von BAB-nahen Seen mit hoher Zielortqualität und Frequentierung

 

Kleine Flüsse und Bäche

Generelle Handlungsoptionen:

-          Nutzung der Fließgewässer-Räume in Ortslagen als Potenzial der Stadt- und Dorfgestaltung

-          Differenzierte gestalterische Integration und Sichtbarmachung der Bachläufe innerhalb der Ortslagen und Siedlungsbereiche als Bestandteile des öffentlichen Siedlungs- und Naturraumes

-          Punktuelle Zugänglichmachung

-          Gestalterische Aufwertung und "Inszenierung" von Straßen- und Wegebrücken (v.a. im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen)

-          Erhaltung/Schaffung von attraktiven Blickbeziehungen (Visurpunkten) im Zuge der Renaturierung von Bachläufen

-          Naturnahe Gestaltung von Hochwasserprofilen

-          Herstellung und gestalterische "Inszenierung" von Sohlabbruch-Umflutern, Fischtreppen, Sohlkaskaden, Sohlabbrüchen etc.

-          Ermöglichung und Förderung der Nutzbarkeit geeigneter Kleinflüsse für Paddelboote und Kanus (auch Renaissance historischer Flachkähne ermöglichen?) unter Berücksichtigung des Fließgewässerschutzsystems

-          Einbeziehung aller noch bestehenden und ehemaligen Wassermühlenstandorte sowie identifizierbarer und erreichbarer Quellorte als Zielorte der Naherholung in das Wegeleitsystem

 

Maßnahmentypen:

-          Aufwertung und Pflege der Bachufer und -brücken in den Ortslagen (v.a. des Deister-Vorlandes), Rückbau von Bach-Verrohrungen

-          Sichtbarmachung der Verläufe von Fließgewässern, Kennzeichnung/Benennung der Bäche an den Straßen- und Wegebrücken (Namensschilder)

-          Anlage von Wegen entlang der Ufer kleiner Flüsse (Beispiel Deichwege entlang der Westaue in Wunstorf)

-          Anlage/Nutzbarmachung von Wegen/Nutzungsgestattung auf Wegen entlang von Bächen in den Außenbereichen/Landschaftsräumen

-          Gestaltung von Wegekreuzungen an Bachläufen/Wegebrücken (z.B. durch Pflanzung von Baumpaaren)

-          Herstellung von Aufenthalts-Plattformen entlang kleinerer Flüsse (Wietze, Westaue, Burgdorfer Aue, Südaue, Fuhse)

-          Anlage/Kennzeichnung von Wegen zu besonderen Quellorten

 

 

3.2 Leitprojekträume an Seen und Seengebieten (außerhalb des Leineraumes)

 

Seengebiet Burgdorf – Lehrte (Leitraum 2.2.1)

 

 

Der Raum zwischen Burgdorf und Lehrte gehört zu den größten bisherigen und zukünftigen Kies- und Sandabbaugebieten der Region. Neben den bereits vorhandenen Teichen und Seen lässt die Bergbau-Vorratsplanung für diesen Raum einen langfristig angelegten weiteren umfangreichen Bodenabbau erwarten. Im Zuge des Bodenbaus entstehen stets naherholungsrelevante Folgelandschaften, die für diese Zwecke frühzeitig, d.h. in der aktiven Abbauphase, vorstrukturiert und deren Folgenutzung im Rahmen der Abbaugenehmigungen gesichert werden sollten. Dabei kommt es darauf an, die Seen und Teiche nicht nur singulär, sondern in ihrer Gesamtheit und in den strukturellen Profilen und räumlichen Beziehungen zueinander zu betrachten.

Der Raum zwischen Burgdorf und Lehrte kann angesichts der zahlreichen schon vorhandenen See- und Teichgewässer (mehr als 10 Teiche bzw. Teichgruppen) bereits heute in seiner Gesamtheit als naherholungsbedeutsames Seengebiet weiterentwickelt werden.

 

Dafür sind folgende Aktivitäten und Maßnahmen in Betracht zu ziehen:

 

-          Erstellung eines gemeinsamen, kommunal übergreifenden, phasengestützten Seen-Entwicklungskonzeptes Burgdorf-Lehrte mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen im Kontext der weiteren Bodenabbauplanung (siehe bereits erstelltes Nachnutzungskonzept für das Abbaugebiet östlich der Ramhorster Straße)

-          Funktionsbestimmung der einzelnen Seen und Konkretisierung entsprechender, daran angepasster infrastruktureller Grundausstattungen.

-          Engmaschige Wegevernetzung der einzelne Seen miteinander und Wegeanbindungen von den Ortslagen aus in die jeweiligen Umfelder der Seen. Aufbau eines auf das Seengebiet bezogenen lokalen Leit- und Orientierungssystems.

-          Einbeziehung der Burgdorfer Aue in der freien Landschaft sowie in den Ortslagen in das gebietsbezogene Wegenetz.

 

 

Hänigser See (Leitraum 2.2.4)

 

 

Am westlichen Ortsrand von Hänigsen in der Gemeinde Uetze, unweit der daran westlich entlangfließenden Burgdorfer Aue, befindet sich eine noch betriebene (private) Abbaugrube, die offenbar bereits seit längerem von Erholungssuchenden illegalerweise auch zum Baden aufgesucht wird. Angesichts der mit Ausnahme des Irenensees geringen legalen Freibade-Möglichkeiten in nordöstlichen Teilraum der Region Hannover ist zu erwägen, den siedlungsnahen Kiessee in Hänigsen als weiteres Sommerbade-Angebot möglichst zeitnah für eine Erholungs- und Freizeitnutzung nutzbar und verfügbar zu machen.

Ferner kann von hier aus ein Wege-Anschluss an den Regionsring und an die auch die Burgdorfer Aue begleitende Radroute R 11 hergestellt werden.

 

 

3.3 Leitprojekträume an kleinen Flüssen und Bächen

 

Während im räumlichen Zusammenhang mit den Bächen und Flüssen zahlreiche Maßnahmen, z.B. der Renaturierung, durchgeführt werden und weitere potenzielle Einzelmaßnahmen genannt werden können, lassen sich auf Basis der oben genannten Kriterien kaum größere naherholungsrelevante Leitprojekträume im ausschließlichen Bezug zu derartigen Kleingewässern identifizieren. Deshalb wird zu dieser Gewässerkategorie auf die aufgeführten Einzelmaßnahmen verwiesen.

Außerdem wird z.B. in den vorgeschlagenen Leitprojektraum 2.2.1 (Seengebiet Burgdorf-Lehrte) die Burgdorfer Aue einzubeziehen sein.

 

Maßnahmen 3.02 Stadt Burgdorf

Maßnahmenverbund im potenziellen Leitprojektraum "Seengebiet Burgdorf – Lehrte"

(siehe 2.2.1).

Weitere potenzielle Einzelmaßnahmen:

3.02.1 Landschaftsraum Burgdorfer Aue (Nordabschnitt)

-          siehe Pflege- und Entwicklungsplan Stadtpark Burgdorf und Landschaftsraum Burgdorfer Aue

-          Strukturelle Verknüpfung der Burgdorfer Aue in Höhe Hänigsen mit dem potenziellen Leitprojekt Hänigser See (2.2.4)

 

3.02.01 Stadtpark Burgdorf und Landschaftsraum Burgdorfer Aue

-          siehe Pflege- und Entwicklungsplan Stadtpark Burgdorf und Landschaftsraum Burgdorfer Aue

-          siehe Stadtpark-Erweiterungskonzept (ISEK)

 

3.02.02 Radwege entlang der Neuen Aue

-          Verbesserung der straßennetzgebundenen Radverkehrssituation entlang der Neuen Aue (fehlender straßenbegleitender Radweg), ggf.

-          landschaftliche Aufwertung der monotonen, gradlinigen Abschnitte der Neuen Aue

 

3.02.03 Campingseen bei Ehlershausen

-          Verbesserung der Auffindbarkeit der beiden, beiderseits der Bundesstraße 3 gelegenen Campingseen (Waldsee und Grüner See) südöstlich von Ehlershausen

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Informationsdrucksache der Region Hannover

Anlage 2: Übersichtskarte Leitprojekträume und punktuelle Maßnahmen