Betreff
Verzicht des Ratsmitglieds Horst Ruser auf seine Mitgliedschaft im Rat der Stadt Burgdorf
Vorlage
2014 0708
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 5 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Horst Ruser im Rat der Stadt Burgdorf nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG vorliegen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Durch schriftliche Erklärung vom 26.08.2014 hat Herr Horst Ruser gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG sein Mandat als Ratsmitglied der Stadt Burgdorf niedergelegt.

 

Der Verzicht ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.

 

Die Mitgliedschaft endet gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG mit der Feststellung des Rates, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen.

 

Diese Feststellung ist zu Beginn der nächsten Ratssitzung, die am 16.10.2014 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist dem Betroffenen, Herrn Horst Ruser, gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Herr Horst Ruser ist angeschrieben und auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.