Nachstehende Informationen erhalten Sie
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
I.
Allgemeines
Ein Anlieger des Röhnweges ist an die
Verwaltung mit der Bitte herangetreten, die Beleuchtungssituation im Röhnweg zu
überprüfen und zu verbessern. Auf einer Länge von insgesamt rd. 270 m befinden
sich lediglich zwei Leuchten. Die Abstände zwischen den Leuchten betragen rd. 120
m.
II.
Vorgeschichte
a) Über die Vorlage 530/76 wurde das Ausbauprogramm des Röhnweges (im Lageplan rot dargestellt, Anlage 1) am 15.06.1976 durch den Rat beschlossen. Hinsichtlich der Beleuchtung wurde festgelegt, dass die Beleuchtung nach einem von der HASTRA aufzustellenden Plan erfolgen soll. In den politischen Beratungen zum Ausbauprogramm wurde im Ortsrat Otze die Empfehlung gegeben, die Beleuchtungsanlage zu verbessern.
Der Rat beschloss weiterhin am 20.10.1977 über die Vorlage 332/77 für das Abrechnungsgebiet „Röhnweg“ für die Erhebung der Erschließungsbeiträge die Kostenspaltung für die Teileinrichtungen Grunderwerb, Fahrbahn und Regenwasserkanalisation. Die Erschließungsbeiträge wurden daraufhin lediglich für diese Teileinrichtungen erhoben.
Auf einer Straßenlänge von rd. 270 m befinden sich hier zwei 6 m-Masten mit Kofferleuchten, die im Beleuchtungserneuerungskonzept in 2010 durch Koffer²-Leuchten mit 45 W (Cosmopolis CPO) erneuert wurden.
Die Beleuchtungsanlage ist in diesem Bereich noch nicht endgültig hergestellt.
b) Die Beleuchtungsanlage für die
nordöstliche Stichstraße des Röhnweges (im Lageplan blau dargestellt) wurde
bereits während des Endausbaus im Jahre 1988 endgültig hergestellt. Die
Stichstraße ist vom nachstehenden Sachverhalt nicht betroffen.
III.
Sachverhalt
Die Fachabteilung teilt die Einschätzung
des Anliegers, dass die Beleuchtungssituation im Röhnweg nicht ausreichend ist
und empfiehlt den Endausbau. Normalerweise betragen die Abstände zwischen zwei
Leuchten in Wohngebieten rd. 35 m. Für eine gleichmäßige Ausleuchtung der
Straße sind fünf weitere Leuchten erforderlich. Weiterhin ist die Verlegung
eines Beleuchtungskabels von der Einmündung Bruchsweg bis zum Standort des
ersten Beleuchtungsmasts erforderlich (s. Anlage 2). Für die Herstellung der
Beleuchtungsanlage ist mit Kosten in Höhe von rd. 15.000,00 € (inkl. 19 %
MwSt.) zu rechnen. Davon sind 90 % über Erschließungsbeiträge abzurechnen.
Hinzu kommt der Aufwand für die im Jahr 2010 erneuerten Koffer²-Leuchten (ca.
1.400,00 €).
Nicht mehr zu ermitteln sind die Kosten
für das Aufstellen der zwei vorhandenen Masten und die Verlegung der
Beleuchtungskabel im Bereich der beiden Masten sowie die Verlegung des Kabels
über die Privatgrundstücke Röhnweg 15 und Bruchsweg 21. Es wird davon
ausgegangen, dass diese Kabel bei der Herstellung der Baustraße vor der
Gebietsreform verlegt wurden.
Für die fünf zusätzlichen Leuchten erhöht
sich der jährliche Unterhaltungs- und Betriebsaufwand um rd. 500,00 €.
IV.
Weiteres Vorgehen
Die endgültige Herstellung der
Beleuchtungsanlage löst eine Erschließungsbeitragspflicht nach dem
Baugesetzbuch (BauGB) und der Erschließungsbeitragssatzung aus. Die Anlieger
des Röhnweges werden von der geplanten Maßnahme schriftlich informiert. Des Weiteren
werden Haushaltsmittel für das Jahr 2015 angemeldet. Sofern der Rat die Mittel
bewilligt, kann der Ausbau im Frühjahr 2015 nach Genehmigung des Haushaltes
beauftragt werden.
Anlagen
1 und 2: Lageplan und
Auszug aus dem Beleuchtungskataster