Bezugsvorlagen:
Nr. 2013 0509 - Aufstellungsbeschluss -
Nr. 2014 0589 - Vorentwurf -
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Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8-08 „Gewerbegebiet Hülptingsen 5“ mit örtlichen Bauvorschriften, Planteil und Begründung vom 30.06.2014 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt und
Begründung:
Ziel, Erforderlichkeit und
Veranlassung dieser Bauleitplanung, welche Gewerbegebiete südlich der
Lohgerberstraße festsetzt, sind den obigen Bezugsvorlagen zu entnehmen.
Gemäß Auftrag durch den Verwaltungsausschuss
(Vorlagen-Nr.
2014 0589 vom
01.04.2014) fand
inzwischen die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1
BauGB) anhand
des Vorentwurfs vom 27.02.2014 statt.
Die Ergebnisse sind in Kapitel 9 der Begründung – zusammen mit
Abwägungsvorschlägen – wiedergegeben. Wesentliche Änderungen gegenüber dem
Vorentwurf sind grau unterlegt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 29.04. - 13.05.2014 statt. Während des Beteiligungszeitraumes gingen keine Stellungnahmen ein. Im Anschluss an die Bauausschusssitzung vom 31.03.2014 äußerte jedoch ein Anlieger Besorgnis über zunehmende Lärmbelastungen für die Anwohner im Bereich der ehemaligen Konservenfabrik.
Die Beteiligung der Träger Öffentlicher
Belange (TöB) erfolgte durch das Schreiben vom 22.04.2014. Ein Großteil der insgesamt
27 angeschriebenen TöB brachte keine Anregungen vor. Neben den weiteren, standardmäßigen
Hinweisen und Anregungen, die im Zuge der Abwägung „zur Kenntnis“ zu nehmen
sind, gingen drei wesentliche Stellungnahmen ein:
· Der Polizeiinspektion Burgdorf ist es wichtig, dass die Trasse der „südöstlichen Ringstraße“ realisierbar bleibt.
· Der Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (aha) präzisierte Angaben zur Entsorgungssituation für Gewerbegrundstücke insb. am Erschließungsstich.
· Die Stadtwerke Burgdorf wiesen auf geltende Regelwerke und ggf. zusätzlich nötige Versorgungsflächen hin.
Infolge des Hinweises der Stadtwerke Burgdorf wurde die textliche Festsetzung 2.1 insofern angepasst, als dass der festgesetzte Pflanzstreifen entlang der Straßenverkehrsfläche nun auch für Versorgungsanlagen unterbrochen werden darf.
Unabhängig der Stellungnahmen wurde eine textliche Festsetzung ergänzt, welche dem Schutz einer an das Plangebiet angrenzenden Solaranlage vor erheblicher Verschattung durch heranrückende Bebauung dient (Textliche Festsetzung 1.3 und Hüllkurve).
Über eingegangene Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge in Kapitel 9 sowie die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte ist zu entscheiden (öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB).
Anlagen:
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Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 8-08 „Gewerbegebiet Hülptingsen 5“ mit örtlichen Bauvorschriften,
Stand 30.06.2014.
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Begründung
des Bebauungsplans Nr. 8-08 „Gewerbegebiet Hülptingsen 5“, Stand 30.06.2014.