Die beigefügten Informationen gebe ich
Ihnen zur Kenntnis
Beantwortung der Anfragen und Anregungen Ortsrat
Ramlingen-Ehlershausen am 13.05.2014
TOP: 4.2 Mitteilung – Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht, Radwege
an städtischen Straßen Vorlage 2013 0536/1
Herr Stuckenschmidt kritisierte die Aufhebung der Radwegebenutzungs-pflicht in der Waldstraße. Kleine Kinder müssten auf dem Schulweg mit dem Rad den Gehweg nutzen, begleitende Eltern hingegen auf der Straße fahren.
Frau Meinig bat um Überprüfung, ob man hier eine andere Regelung finden könne.
Antwort der
Straßenverkehrsbehörde:
In Tempo 30-Zonen ist die Ausweisung von benutzungspflichtigen Radwegen keine geeignete Führungsform nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010, das gilt auch für die Freigabe der Gehwege für Radfahrer. Darüber hinaus handelt es sich um einen einseitigen Gehweg, der bei Freigabe für den Radverkehr gegenläufig zu befahren wäre. Diese Führungsform ist im Allgemeinen sehr unfallträchtig und ist nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen nach StVO zulässig. Im Radverkehrskonzept für Burgdorf wird der Realisierung des richtungstreuen Radverkehrs sowie der Trennung von Fußgängern und Radfahrern Priorität eingeräumt. Darüber hinaus ist die vorhandene Breite des Gehweges (1,65 m) nicht ausreichend, um dort nach der StVO den Radverkehr zuzulassen.
Auch vor anderen Schulen im Stadtgebiet Burgdorfs sind die Gehwege für Radfahrer in Tempo 30-Zonen nicht für Radfahrer freigegeben, z.B. an der Astrid-Lindgren-Grundschule und der Gudrun-Pausewang-Grundschule. Auch vor dem Hintergrund einer einheitlichen Verkehrsführung in Burgdorf, ist auf eine Befahrung des Gehweges zu verzichten.
TOP 4.5: Mitteilung -
Fahrbahnbeläge - Schadhafte Straßendecken Sanierung mittels Dünnschichten im
Kalteinbau auf gesamter Breite
Vorlage: 2014 0621
Frau Meinig begrüßte die Sanierung der genannten Straßen ausdrücklich und fragte in diesem Zusammenhang, ob eine Sanierung der Vizestraße in Ramlingen ebenfalls geplant sei. Diese Straße befinde sich in einem katastrophalen Zustand.
Antwort der
Tiefbauabteilung:
Eine Sanierung der
Vizestraße ist mit dem ausgeschriebenen Verfahren DSK (dünne Schichten im
Kalteinbau) so nicht möglich, da nur ca.
20-30 kg/m² aufgetragen werden sowie eine Randeinspannung und ein geradliniger
Randbereich vorhanden sein muss. Die Unterlage der Straße ist derart
"hügelig", dass hier sehr viel Vorprofil einzubauen ist. DSK besteht
aus Splitt, Zement, Füller, Wasser und Bitumenemulsion. Der Splitt weist in der
Regel eine Körnung aus 0/3 oder 0/5 mm auf, d.h. hier fehlt das Stützkorn, das
sonst in Asphalttragschichten (16, 22, oder 32 mm) enthalten ist. Demzufolge
muss hier mit entsprechendem Tragschichtmaterial vorgearbeitet werden. Möglich
wäre noch eine Verstärkung durch Auftrag einer Tragdeckschicht (TDS) von 220
kg/m² einschließlich der Befestigung der Bankette und Angleichung der
Hofeinfahrten. Für die nicht unerheblichen Kosten für den Hocheinbau sind
voraussichtlich Anliegerbeiträge zu erheben. Haushaltsmittel stehen hierfür
nicht zur Verfügung. Im Übrigen ist die Entwässerung der Straße neu zu planen
und Entwässerungseinrichtungen anzulegen. Auch hierbei
handelt es sich voraussichtlich um eine beitragsfähige
Maßnahme, für die Anliegerbeiträge zu erheben
sind. Haushaltsmittel stehen hierfür nicht zur Verfügung.
TOP 4.6: Mitteilung –
Antwort Region Hannover zur Nachpflanzung von Bäumen Ramlinger Straße Vorlage:
2014
Frau Meinig bat um Mitteilung, wie viele Bäume in den letzten Jahren in der Ramlinger Straße gefällt worden sind. Sie erkundigte sich, wo man die dort vorhandenen Leitungsverläufe einsehen könne.
Antwort der
Tiefbauabteilung:
In den Jahren von 2005 bis 2013 wurden insgesamt neun Birken mit Stammdurchmessern zwischen 18 und 55 cm gefällt.
Eine Liste der Leitungsträger mit Adressen, die wegen Leitungsplänen angefragt werden können, liegt als gesonderte Aufstellung bei. Auszüge aus dem Kanalkataster sind bei der Tiefbauabteilung (Herr Koch) erhältlich, Auszüge aus dem Beleuchtungskataster bei der Tiefbauverwaltungsabteilung (Frau Piel).
Einwohnerfragestunde (nach Ende der der Tagesordnung im öffentlichen Teil):
2.
Grünstreifen im Trakehnerweg
Eine Anwohnerin beklagte, dass die in Höhe
Trakehnerweg 7 befindlichen städtischen Bäume nicht gepflegt werden. Sie wolle
gern den dort befindlichen Grünstreifen „betreuen“, das werde aber durch den
derzeitigen Zustand des Baumbestandes erschwert.
Antwort der
Tiefbauabteilung:
In Absprache mit der Anwohnerin wird der
Seitenstreifen begradigt und eingesät.
3. K117 Gehweg
Nordseite Ramlinger Straße
Ein Anwohner fragte, ob es nach der Sanierung beim Parkverbot auf dem Gehweg bliebe. Es werde dort auf dem bereits fertiggestellten Teilstück ständig verbotswidrig geparkt. Er befürchtete, dass das Pflaster dadurch Schaden nehme.
Frau Thies ergänzte, dass auch schwere Müllfahrzeuge verbotswidrig den Gehweg befahren.
Frau Meinig bat darum, dort verstärkt Kontrollen durchzuführen, Herr Stuckenschmidt regte an, die Polizeibeamten der PI Burgdorf zu bitten, an der Ramlinger Straße regelmäßig Streife zu fahren.
Antwort der Straßenverkehrsbehörde:
Auf Gehwegen darf generell nicht geparkt werden. Die Straßenverkehrsbehörde wird auch zukünftig diesen Bereich in Ehlershausen einmal pro Woche, soweit das Personal zur Verfügung steht, kontrollieren. Des Weiteren wird die Polizei hinsichtlich zusätzlicher Kontrollen angesprochen.
Leitungsauskünfte:
Strom, Gas (Avacon AG): leitungsauskunft.burgwedel@avacon.de
Gas Hochdruckleitungen: tpm.leitungsauskunft@avacon.de
Wasser (Wasserverband Nord Hannover): plananforderung@wvn.de
EWE Netz: tk-bm-braunschweig@ewe.de
Gasunie Dt. Services GmbH: plananfragen@gasunie.de
Harzwasserwerke: leitungsauskunft@harzwasserwerke.de
Kabel Deutschland: PL_NE3_Hannover@KabelDeutschland.de
Telekom: Planauskunft.Nord@telekom.de, Planauskunft.West1@telekom.de
htp: planauskunft@htp.net