Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-22 "City-Markt", Satzungsbeschluss; Bezugsvorlage 2007 0101
Vorlage
2007 0172
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die unter 3. formulierten Beschlüsse zu fassen.

 

2.      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die unter 3. formulierten Beschlüsse zu fassen.

 

3.      Der Rat beschließt: - vgl. Seite 2


 

3.      Der Rat beschließt:

A   Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen

-                      der in der Zeit vom 14.11.2006 bis 28.11.2006 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-                      der mit Schreiben vom 08.11.2006 bis zum 15.12.2006 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-                      der in der Zeit vom 27.02.2007 bis 27.03.2007 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und

-                      der mit Schreiben vom 22.02.2007 bis zum 27.03.2007 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Rat beschließt die in der Begründung unter dem Gliederungspunkt 10 beschriebenen Abwägungsvorschläge.

 

B Satzungsbeschluss

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteilungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 0-22 "City-Markt" in der Fassung vom 04.05.2007.

Der Rat beschließt dem Bebauungsplan beizufügen

-                      die Begründung in der Fassung vom 16.05.2007

-                      die Zusammenfassende Erklärung, die in Kap. 11 der Begründung wiedergegeben ist.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

Anhand der Bezugsvorlage Nr. 2007 0101 hatte der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 13.02.2007 beschlossen, anhand des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 0-22 „City-Markt“ die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen zu lassen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 27.02.2007 bis 27.03.2007. Im Zuge dieser öffentlichen Auslegung sind 2 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern aus der Nachbarschaft des Geltungsbereichs eingegangen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) erfolgte mit Schreiben vom 22.02.2007. Damit wurde für die Zeit bis zum 27.03.2007 die Gelegenheit zur Stellungnahme ermöglicht.

Die im Rahmen dieser Verfahrensschritte abgegebenen Stellungnahmen haben keine Änderung der Planzeichnung erforderlich gemacht. Lediglich die Vorschlagsliste für Bepflanzungen wurde, als Reaktion auf eine Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, hinsichtlich der zu verwendenden großkronigen Bäume um die Art 'Feldahorn' (Acer campestre) ergänzt.

Die eingegangenen Stellungnahmen und - soweit erforderlich - die Abwägungsvorschläge sind als Ausführungen der Stadt Burgdorf in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0-22 "City-Markt" in den Teil III (vgl. Kap. 10.3 und 10.4) aufgenommen worden. Die gegenüber der Entwurfsfassung vom 25.01.2007 veränderten Textteile in den Teilen I und II der Begründung sind grau hinterlegt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 0-22 "City-Markt" wurde vorbereitet und liegt der Vorlage an. In die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0-22 'City-Markt' wurde eine Zusammenfassende Erklärung als Teil IV neu aufgenommen.

Nach Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB kann nun der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

 

Anlagen:

Bebauungsplan Nr. 0-22 'City-Markt' (Stand: 04.05.07) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Stand: 16.05.07)