Betreff
Berechnung von Finanzkennzahlen
Vorlage
2014 0632
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Vorlage genannten Finanzkennzahlen

1.         Steuerquote

2.         Allgemeine Umlagequote

3.         Zuschussquote

4.         Personalintensität

5.         Abschreibungsintensität

6.         Zinslastquote

7.         Liquiditätskreditquote

8.         Reinvestitionsquote

9.         Verschuldungsgrad

10.      Ertrag inkl. Finanzertrag je EW

11.      Aufwand inkl. Finanzaufwand je EW

12.      Ertrag aus Steuern und Schlüsselzuweisungen je EW

13.      Schuldendienst je EW

14.      Anteil Umlage (KU, etc.) an Erträgen aus Steuern und Schlüsselzuweisungen in %

15.      Finanzergebnis je EW

16.      Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen je EW

17.      Transferaufwandsquote

18.      Eigenkapitalquote 1

19.      Eigenkapitalquote 2

20.      Aufwanddeckungsgrad 1

21.      Aufwanddeckungsgrad 2

22.      Kreditbestand je EW

23.      Sach- und Dienstleistungsintensität

werden regelmäßig ermittelt und von der Controlling-Abteilung veröffentlicht.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Vorbemerkungen

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Burgdorf hat mit Datum vom 10.03.2014 einen Antrag zur Ermittlung von Finanzkennzahlen gestellt, der im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen am 24.03.2014 beraten wurde.

Der dem CDU-Antrag beiliegende Kennzahlenkatalog basiert auf den Rechtsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese sind jedoch nicht ohne weiteres auf die niedersächsischen Rechtsvorschriften anwendbar. Zumindest müsste ein detaillierter Abgleich der nordrhein-westfälischen GemHVO (Gemeinde Haushaltsverordnung) mit der niedersächsischen GemHKVO (Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung) vorgenommen werden.

Daher war es das Ergebnis der Beratungen, dass die Controlling-Abteilung eine Liste mit Finanzkennzahlen erarbeitet und zur Beratung vorlegt.

Mit Datum vom 08.02.2011 veröffentlichte das Ministerium für Inneres und Sport in Niedersachsen einen Erlass, der entsprechende Kennzahlen und deren Berechnungsformeln enthält (Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft für Kommunen; NKR für das Haushaltsjahr 20..). Dieser ist allerdings nicht so umfangreich wie der o.g. nordrhein-westfälische Kennzahlenkatalog. Er umfasst lediglich sieben Kennzahlen im Vergleich zu 18 Kennzahlen aus Nordrhein-Westfalen.

Im interkommunalen Vergleichsring IKVS, dem diverse  Kommunen in der Region Hannover angehören, wurde ein Finanzkennzahlenkatalog aufgestellt und abgestimmt. Dieser Kennzahlenkatalog enthält sowohl die Finanzkennzahlen aus dem o.g. Erlass als auch weitere. Zu allen Finanzkennzahlen liegen grundsätzlich Vergleichswerte der teilnehmenden Kommunen vor, wobei zu beachten ist, dass es bei der Dateneingabe zu Zeitverzögerungen kommen kann und somit nicht immer alle Vergleichswerte vorliegen.

Im Übrigen erfolgt dieser Vergleich ausschließlich in anonymer Form. Namentliche Auswertungen dürfen gemäß den Geschäftsbedingungen des IKVS nicht veröffentlicht werden.

Finanzkennzahlen

Finanzkennzahlen dienen der Analyse von Daten des Rechnungswesens. Ziel der Anwendung von Finanzkennzahlen ist es, einen Einblick in die aktuelle Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens bzw. einer Verwaltung zu erhalten.

Finanzkennzahlen sind in der Privatwirtschaft weit verbreitet und durch die Doppik werden diese nun auch in den Kommunen zunehmend interessant. Finanzkennzahlen ermöglichen es, komplexe betriebliche bzw. verwaltungsspezifische Zusammenhänge zu analysieren und erleichtern das Erkennen von Trends, Sonderfaktoren und Abweichungen.

Im o.g. Erlass heißt es: „Die Kommunalaufsichtsbehörden haben insbesondere im Rahmen ihrer Anzeige- und Genehmigungspflichten die Aufgabe, anhand der vorgelegten Haushaltssatzungen das Handeln der Kommunen auf die Rechtmäßigkeit zu überprüfen und Grundsätze einer geordneten Haushaltswirtschaft sowie die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune zu beurteilen.“

Und weiter: „Kennzahlen stellen in diesem Zusammenhang Zahlen dar, die in aggregierter Form über relevante Sachverhalte und Entwicklungen informieren. Als ihre Wesensmerkmale sind demgemäß der Informationscharakter, die quantitative Form sowie die spezifische, verdichtete Information anzusehen.“

In dem Erlass wird weiter ausgeführt, dass Kennzahlen eine geringe Aussagekraft haben können, da sie Einflussgrößen, Zusammenhänge und Ursachen nicht berücksichtigen und dann festgestellt, „dass interkommunale Vergleiche auf der Basis von Kennzahlen nur mit Einschränkungen möglich sind, da die kommunale Landschaft zu unterschiedlich ausgeprägt ist.“

Als Gründe werden genannt:

-        Unterschiedliche Einwohnerzahlen und die damit verbundene Aufgabenwahrnehmung.

-        Status der Gemeinde: kreisfreie, große selbständige, selbständige und übrige kreisangehörige Gemeinden mit unterschiedlichen Aufgaben.

-        Auch bei Gemeinden mit gleicher Größe und gleichem Status ergeben sich z. T. signifikante Unterschiede, z.B. aus der unterschiedlichen Aufgabenverteilung zwischen den Landkreisen/der Region Hannover und den kreis- oder regionsangehörigen Gemeinden (z.B. bei den Schulen).

-        In den Kommunen sind in sehr unterschiedlichem Ausmaß Ausgliederungen (z.B. Abwasserentsorgung, Bauhöfe, Kindertagesstätten) vorgenommen worden, sodass der Kernhaushalt nur noch eine begrenzte Aussagefähigkeit beinhalten kann.

 

Diese Ausführungen sollen nicht den Nutzen von Kennzahlen im Allgemeinen oder deren Verwendung in interkommunalen Vergleichen anzweifeln, sondern es soll der Hinweis gegeben werden, mit den Kennzahlen sachgerecht und verantwortungsvoll umzugehen.

Der Nutzen von Kennzahlen liegt in einer standardisierten Interpretationshilfe für den kommunalen Haushalt. Bei der Auswertung der Kennzahlen ist darauf zu achten, dass diese nur im Zusammenhang mit anderen Kennzahlen und weiteren Informationen interpretiert werden sollten. Die auftretenden Unterschiede sind in einem ersten Schritt zu analysieren und erst anschließend zu bewerten. Dadurch lassen sich tragfähige Aussagen über den Haushalt machen und gleichzeitig wird so der Gefahr von Fehlinterpretationen vorgebeugt.

Das ist eine grundsätzliche Erfahrung in der Vergleichsarbeit, was jedoch dem Charakter der Kennzahlen als verdichteten Informationsträger entspricht: Kennzahlen sind weniger geeignet Fragen zu beantworten, sondern dienen vielmehr dazu, Handlungsfelder zu erkennen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Verwendung von Finanzkennzahlen einerseits zu begrüßen ist, da durch sie Entwicklungen überhaupt erst aufgezeigt werden können, andererseits sollte bewusst sein, dass reine Kennzahlenvergleiche ohne eine vertiefende Analyse der Hintergründe falsche oder unbrauchbare Ergebnisse liefern.

 

Kennzahlen gem. Erlass des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport

 

1.    Steuerquote

Die Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde im Haushaltsjahr „selbst“ finanzieren kann. Die Kennzahl gibt dabei eine Tendenz an, inwieweit die Kommune in der Zukunft in der Lage ist, ihre Aufgaben aus eigener Kraft zu erfüllen.

 

Ermittlung:

Steuererträge und ähnliche Abgaben * 100 / ordentliche Gesamtaufwendungen

 

2.    Allgemeine Umlagequote

Die allgemeine Umlagequote gibt an, zu welchem Teil sich die Kommune „selbst“ durch Umlagen finanzieren kann. Im Übrigen gilt die gleiche Aussage wie bei der Steuerquote.

 

Ermittlung:

Umlagen * 100 / ordentliche Gesamtaufwendungen

 

3.    Zuschussquote

Die Zuschussquote an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen gibt an, welchen Anteil Zuschusszahlungen an Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen der Kommune an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Bei der Interpretation der Kennzahl ist der Umfang der Ausgliederungen zu berücksichtigen.

 

Ermittlung:

Verlustausgleichszahlungen an kommunale Unternehmen * 100

/ ordentliche Aufwendungen

 

4.    Personalintensität

Die „Personalintensität“ gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang Mittel jetzt und voraussichtlich auch in der Zukunft für Personalausgaben gebunden sind und anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

 

Ermittlung:

Personalaufwendungen * 100 / ordentliche Aufwendungen

 

5.    Abschreibungsintensität

Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Kommune durch die Nutzung des Vermögens belastet wird.

 

Ermittlung:

Jahresabschreibungen auf Sachvermögen und immaterielles Vermögen * 100

/ ordentliche Aufwendungen

 

 

6.    Zinslastquote

Die Kennzahl „Zinslastquote“ gibt die anteilsmäßige Belastung der Gemeinde durch Zinsaufwendungen an. Hohe Zinslastquoten haben eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Haushaltsjahr und voraussichtlich auch in der Zukunft zur Folge.

 

Ermittlung:

Zinsaufwendungen * 100 / ordentliche Aufwendungen

 

7.    Liquiditätskreditquote

Die Liquiditätskreditquote gibt an, in welchem Verhältnis die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zueinander stehen. Je höher die Kennzahl ist, desto größer ist das Risiko einer möglichen Zahlungsunfähigkeit der Gemeinde.

 

Ermittlung:

Höhe der Liquiditätskredite * 100 / Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

8.    Reinvestitionsquote

Die Kennzahl gibt an, ob die Investitionen im Haushaltsjahr ausgereicht haben, um den Wertverlust des Anlagevermögens durch Abschreibungen auszugleichen. Um eine dauerhafte Aufgabenerfüllung in gleicher Qualität zu gewährleisten, wird z. T. eine Quote von 100 v. H. für erstrebenswert gehalten. Bei einer Quote unter 100 v. H. werden geringere Neuinvestitionen getätigt, als durch Abschreiben verbraucht werden. Im Ergebnis müssen die Abschreibungen gedeckt werden bzw. darf das Eigenkapital nicht sinken.

Bei der Interpretation dieser Kennzahl sind ggf. Ausgliederungen, Rationalisierungseffekte, Erweiterungen des Vermögens infolge von Aufgabenübertragungen, gezielte Vermögensveräußerungen (oder gezielt unterbleibende Reinvestitionen) infolge wegfallender Aufgaben, verstärktes Leasing sowie der demografische Wandel zu berücksichtigen.

 

Ermittlung:

Bruttoinvestitionen * 100

/ Abschreibungen auf Sachvermögen und immaterielles Vermögen

 

9.    Verschuldungsgrad

Der Verschuldungsgrad zeigt die Relation von Nettoposition zur Bilanzsumme an und gibt damit Auskunft über die Finanzierungsstruktur. Durch die Aufnahme von Krediten bzw. die Bildung von Rückstellungen erhöht sich der Verschuldungsgrad. Grundsätzlich gilt: je höher der Verschuldungsgrad, desto abhängiger ist die Kommune von Gläubigern.

 

Ermittlung:

Schulden inklusive Rückstellungen / Bilanzsumme

 

Im Vergleichsring IKVS sind zusätzlich zu den o.g. Kennzahlen die folgenden Kennzahlen definiert.

 

10. Ertrag inkl. Finanzertrag je EW

Zeigt die Ertragskraft der Kommune je EW. Außerordentliche Erträge (z.B. Erträge aus Grundstücksverkäufen) bleiben unberücksichtigt.

 

Ermittlung:

Erträge [ohne innere Verrechnungen, ohne a.o. Ertrag] / Einwohner

 

11. Aufwand inkl. Finanzaufwand je EW

Zeigt die Belastung der Kommune je EW. Außerordentliche Aufwendungen (z.B. Aufwendungen aus außerplanmäßigen Abschreibungen) bleiben unberücksichtigt.

 

Ermittlung:

Gesamtaufwand [ohne innere Verrechnungen, ohne a.o. Aufwand] / Einwohner

 

12. Ertrag aus Steuern und Schlüsselzuweisungen je EW

Indikator für die Finanzstärke der Kommune. Steuereinnahmen und Einnahmen aus dem Finanzausgleich je Einwohner.

 

Ermittlung:

Steuererträge und Schlüsselzuweisungen / Einwohner

 

13. Schuldendienst je EW

Der Schuldendienst je EW zeigt die Aufwendungen (Zinsen und Tilgung) für alle Kredite außer den Liquiditätskrediten an.

 

Ermittlung:

Zinsen und Tilgung / Einwohner

 

14. Anteil Umlage (KU, etc.) an Erträgen aus Steuern und Schlüsselzuweisungen in %

Die Kennzahl bildet das Verhältnis der Belastung aus Umlagezahlungen zur Ertragsstärke der Kommune ab.

 

Ermittlung:

Allg. Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände x 100

/ Steuererträge und Schlüsselzuweisungen

 

15. Finanzergebnis je EW

Finanzergebnis als Saldo aus Finanzerträgen* und Finanzaufwendungen* / Einwohner.

* Zinserträge, Zinsaufwendungen

 

Ermittlung:

Saldo aus Finanzerträgen und Finanzaufwendungen / Einwohner

 

16. Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen je EW

Diese Kennzahl zeigt an, inwiefern die Gewinnanteile  von verbundenen Unternehmen zur Ertragslage der Gemeinde beitragen.

 

Ermittlung:

Gewinne aus wirtschaftlichen Unternehmen und Beteiligungen / Einwohner

 

17. Transferaufwandsquote

Die Höhe der Transferaufwandsquote zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch Transferaufwendungen (z.B. Sozialhilfe, Regionsumlage, Gewerbesteuerumlage) belastet wird.

 

Ermittlung:

(Ordentliche Erträge + a.o. Erträge [ohne innere Verr.]) x 100

/ Ordentlicher Aufwand + a.o. Aufwand [ohne innere Verr.]

 

18. Eigenkapitalquote 1

Diese Kennzahl misst den Anteil des Basisreinvermögens am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl ist bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator.

 

Ermittlung:

Basisreinvermögen 1 x 100 / Bilanzsumme

 

19. Eigenkapitalquote 2

Diese Kennzahl misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße Basisreinvermögen um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert.

 

Ermittlung:

(Basisreinvermögen und Sonderposten) x 100 / Bilanzsumme

 

20. Aufwanddeckungsgrad 1

Diese Kennzahl zeigt das Verhältnis der Gesamtaufwendungen zu den Gesamterträgen an (inkl. a.o. Erträge und Aufwendungen).

 

Ermittlung:

Gesamterträge x 100 / Gesamtaufwendungen

 

21. Aufwanddeckungsgrad 2

Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch vollständige Deckung erreicht werden.

 

Ermittlung:

ordentliche Erträge x 100 / ordentliche Aufwendungen

 

22. Kreditbestand je EW

Zeigt den Schuldenstand je EW.

 

Ermittlung:

Kreditbestand [Investitionskredite] + Liquiditätskredite [Kassenkredite]  / Einwohner

 

23. Sach- und Dienstleistungsintensität

Diese Kennzahl lässt erkennen, in welchem Umfang sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat.

 

Ermittlung:

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100 / ordentliche Aufwendungen