Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Die
in der Vorlage genannten Finanzkennzahlen
1.
Steuerquote
2.
Allgemeine Umlagequote
3.
Zuschussquote
4.
Personalintensität
5.
Abschreibungsintensität
6.
Zinslastquote
7.
Liquiditätskreditquote
8.
Reinvestitionsquote
9.
Verschuldungsgrad
10.
Ertrag inkl. Finanzertrag je EW
11.
Aufwand inkl. Finanzaufwand je EW
12.
Ertrag aus Steuern und
Schlüsselzuweisungen je EW
13.
Schuldendienst je EW
14.
Anteil Umlage (KU, etc.) an
Erträgen aus Steuern und Schlüsselzuweisungen in %
15.
Finanzergebnis je EW
16.
Gewinnanteile von verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen je EW
17.
Transferaufwandsquote
18.
Eigenkapitalquote 1
19.
Eigenkapitalquote 2
20.
Aufwanddeckungsgrad 1
21.
Aufwanddeckungsgrad 2
22.
Kreditbestand je EW
23.
Sach- und
Dienstleistungsintensität
werden
regelmäßig ermittelt und von der Controlling-Abteilung veröffentlicht.
Sachverhalt und
Begründung:
Vorbemerkungen
Die
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Burgdorf hat mit Datum vom 10.03.2014 einen
Antrag zur Ermittlung von Finanzkennzahlen gestellt, der im Ausschuss für
Wirtschaft und Finanzen am 24.03.2014 beraten wurde.
Der
dem CDU-Antrag beiliegende Kennzahlenkatalog basiert auf den Rechtsvorschriften
des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese sind jedoch nicht ohne weiteres auf die
niedersächsischen Rechtsvorschriften anwendbar. Zumindest müsste ein
detaillierter Abgleich der nordrhein-westfälischen GemHVO (Gemeinde
Haushaltsverordnung) mit der niedersächsischen GemHKVO (Gemeindehaushalts- und
-kassenverordnung) vorgenommen werden.
Daher
war es das Ergebnis der Beratungen, dass die Controlling-Abteilung eine Liste
mit Finanzkennzahlen erarbeitet und zur Beratung vorlegt.
Mit
Datum vom 08.02.2011 veröffentlichte das Ministerium für Inneres und Sport in
Niedersachsen einen Erlass, der entsprechende Kennzahlen und deren
Berechnungsformeln enthält (Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft für
Kommunen; NKR für das Haushaltsjahr 20..). Dieser ist allerdings nicht so
umfangreich wie der o.g. nordrhein-westfälische Kennzahlenkatalog. Er umfasst
lediglich sieben Kennzahlen im Vergleich zu 18 Kennzahlen aus
Nordrhein-Westfalen.
Im
interkommunalen Vergleichsring IKVS, dem diverse Kommunen in der Region Hannover angehören,
wurde ein Finanzkennzahlenkatalog aufgestellt und abgestimmt. Dieser Kennzahlenkatalog
enthält sowohl die Finanzkennzahlen aus dem o.g. Erlass als auch weitere. Zu
allen Finanzkennzahlen liegen grundsätzlich Vergleichswerte der teilnehmenden
Kommunen vor, wobei zu beachten ist, dass es bei der Dateneingabe zu Zeitverzögerungen
kommen kann und somit nicht immer alle Vergleichswerte vorliegen.
Im
Übrigen erfolgt dieser Vergleich ausschließlich in anonymer Form. Namentliche
Auswertungen dürfen gemäß den Geschäftsbedingungen des IKVS nicht
veröffentlicht werden.
Finanzkennzahlen
Finanzkennzahlen
dienen der Analyse von Daten des Rechnungswesens. Ziel der Anwendung von
Finanzkennzahlen ist es, einen Einblick in die aktuelle Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage eines Unternehmens bzw. einer Verwaltung zu erhalten.
Finanzkennzahlen
sind in der Privatwirtschaft weit verbreitet und durch die Doppik werden diese
nun auch in den Kommunen zunehmend interessant. Finanzkennzahlen ermöglichen
es, komplexe betriebliche bzw. verwaltungsspezifische Zusammenhänge zu analysieren
und erleichtern das Erkennen von Trends, Sonderfaktoren und Abweichungen.
Im
o.g. Erlass heißt es: „Die Kommunalaufsichtsbehörden haben insbesondere im Rahmen
ihrer Anzeige- und Genehmigungspflichten die Aufgabe, anhand der vorgelegten
Haushaltssatzungen das Handeln der Kommunen auf die Rechtmäßigkeit zu
überprüfen und Grundsätze einer geordneten Haushaltswirtschaft sowie die
dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune zu beurteilen.“
Und
weiter: „Kennzahlen stellen in diesem Zusammenhang Zahlen dar, die in aggregierter
Form über relevante Sachverhalte und Entwicklungen informieren. Als ihre Wesensmerkmale
sind demgemäß der Informationscharakter, die quantitative Form sowie die
spezifische, verdichtete Information anzusehen.“
In
dem Erlass wird weiter ausgeführt, dass Kennzahlen eine geringe Aussagekraft
haben können, da sie Einflussgrößen, Zusammenhänge und Ursachen nicht
berücksichtigen und dann festgestellt, „dass interkommunale Vergleiche auf der
Basis von Kennzahlen nur mit Einschränkungen möglich sind, da die kommunale
Landschaft zu unterschiedlich ausgeprägt ist.“
Als
Gründe werden genannt:
-
Unterschiedliche Einwohnerzahlen
und die damit verbundene Aufgabenwahrnehmung.
-
Status der Gemeinde: kreisfreie,
große selbständige, selbständige und übrige kreisangehörige Gemeinden mit
unterschiedlichen Aufgaben.
-
Auch bei Gemeinden mit gleicher
Größe und gleichem Status ergeben sich z. T. signifikante Unterschiede, z.B.
aus der unterschiedlichen Aufgabenverteilung zwischen den Landkreisen/der
Region Hannover und den kreis- oder regionsangehörigen Gemeinden (z.B. bei den
Schulen).
-
In den Kommunen sind in sehr
unterschiedlichem Ausmaß Ausgliederungen (z.B. Abwasserentsorgung, Bauhöfe,
Kindertagesstätten) vorgenommen worden, sodass der Kernhaushalt nur noch eine
begrenzte Aussagefähigkeit beinhalten kann.
Diese
Ausführungen sollen nicht den Nutzen von Kennzahlen im Allgemeinen oder deren
Verwendung in interkommunalen Vergleichen anzweifeln, sondern es soll der
Hinweis gegeben werden, mit den Kennzahlen sachgerecht und verantwortungsvoll
umzugehen.
Der
Nutzen von Kennzahlen liegt in einer standardisierten Interpretationshilfe für
den kommunalen Haushalt. Bei der Auswertung der Kennzahlen ist darauf zu
achten, dass diese nur im Zusammenhang mit anderen Kennzahlen und weiteren
Informationen interpretiert werden sollten. Die auftretenden Unterschiede sind
in einem ersten Schritt zu analysieren und erst anschließend zu bewerten.
Dadurch lassen sich tragfähige Aussagen über den Haushalt machen und
gleichzeitig wird so der Gefahr von Fehlinterpretationen vorgebeugt.
Das
ist eine grundsätzliche Erfahrung in der Vergleichsarbeit, was jedoch dem
Charakter der Kennzahlen als verdichteten Informationsträger entspricht:
Kennzahlen sind weniger geeignet Fragen zu beantworten, sondern dienen vielmehr
dazu, Handlungsfelder zu erkennen.
Zusammenfassend
kann festgestellt werden, dass die Verwendung von Finanzkennzahlen einerseits
zu begrüßen ist, da durch sie Entwicklungen überhaupt erst aufgezeigt werden
können, andererseits sollte bewusst sein, dass reine Kennzahlenvergleiche ohne
eine vertiefende Analyse der Hintergründe falsche oder unbrauchbare Ergebnisse
liefern.
Kennzahlen gem. Erlass des Nds. Ministeriums für
Inneres und Sport
1. Steuerquote |
Die Steuerquote
gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde im Haushaltsjahr „selbst“
finanzieren kann. Die Kennzahl gibt dabei eine Tendenz an, inwieweit die
Kommune in der Zukunft in der Lage ist, ihre Aufgaben aus eigener Kraft zu
erfüllen. Ermittlung: Steuererträge
und ähnliche Abgaben * 100 / ordentliche Gesamtaufwendungen |
2. Allgemeine
Umlagequote |
Die allgemeine
Umlagequote gibt an, zu welchem Teil sich die Kommune „selbst“ durch Umlagen
finanzieren kann. Im Übrigen gilt die gleiche Aussage wie bei der Steuerquote. Ermittlung: Umlagen * 100 /
ordentliche Gesamtaufwendungen |
3. Zuschussquote |
Die
Zuschussquote an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen
gibt an, welchen Anteil Zuschusszahlungen an Unternehmen, Sondervermögen und
Beteiligungen der Kommune an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Bei der
Interpretation der Kennzahl ist der Umfang der Ausgliederungen zu berücksichtigen. Ermittlung: Verlustausgleichszahlungen
an kommunale Unternehmen * 100 / ordentliche
Aufwendungen |
4. Personalintensität |
Die
„Personalintensität“ gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den
ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in
welchem Umfang Mittel jetzt und voraussichtlich auch in der Zukunft für
Personalausgaben gebunden sind und anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Ermittlung: Personalaufwendungen
* 100 / ordentliche Aufwendungen |
5. Abschreibungsintensität |
Die
Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Kommune durch die Nutzung des Vermögens
belastet wird. Ermittlung: Jahresabschreibungen
auf Sachvermögen und immaterielles Vermögen * 100 / ordentliche
Aufwendungen |
6. Zinslastquote |
Die
Kennzahl „Zinslastquote“ gibt die anteilsmäßige Belastung der Gemeinde durch
Zinsaufwendungen an. Hohe Zinslastquoten haben eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten
der Gemeinden im Haushaltsjahr und voraussichtlich auch in der Zukunft zur Folge. Ermittlung: Zinsaufwendungen
* 100 / ordentliche Aufwendungen |
7. Liquiditätskreditquote |
Die
Liquiditätskreditquote gibt an, in welchem Verhältnis die Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit zueinander stehen. Je höher die Kennzahl ist,
desto größer ist das Risiko einer möglichen Zahlungsunfähigkeit der Gemeinde. Ermittlung: Höhe
der Liquiditätskredite * 100 / Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
8. Reinvestitionsquote |
Die
Kennzahl gibt an, ob die Investitionen im Haushaltsjahr ausgereicht haben, um
den Wertverlust des Anlagevermögens durch Abschreibungen auszugleichen. Um
eine dauerhafte Aufgabenerfüllung in gleicher Qualität zu gewährleisten, wird
z. T. eine Quote von 100 v. H. für erstrebenswert gehalten. Bei einer Quote
unter 100 v. H. werden geringere Neuinvestitionen getätigt, als durch
Abschreiben verbraucht werden. Im Ergebnis müssen die Abschreibungen gedeckt
werden bzw. darf das Eigenkapital nicht sinken. Bei
der Interpretation dieser Kennzahl sind ggf. Ausgliederungen,
Rationalisierungseffekte, Erweiterungen des Vermögens infolge von
Aufgabenübertragungen, gezielte Vermögensveräußerungen (oder gezielt
unterbleibende Reinvestitionen) infolge wegfallender Aufgaben, verstärktes
Leasing sowie der demografische Wandel zu berücksichtigen. Ermittlung: Bruttoinvestitionen
* 100 /
Abschreibungen auf Sachvermögen und immaterielles Vermögen |
9. Verschuldungsgrad |
Der
Verschuldungsgrad zeigt die Relation von Nettoposition zur Bilanzsumme an und
gibt damit Auskunft über die Finanzierungsstruktur. Durch die Aufnahme von
Krediten bzw. die Bildung von Rückstellungen erhöht sich der
Verschuldungsgrad. Grundsätzlich gilt: je höher der Verschuldungsgrad, desto
abhängiger ist die Kommune von Gläubigern. Ermittlung: Schulden
inklusive Rückstellungen / Bilanzsumme |
Im Vergleichsring IKVS sind zusätzlich zu den o.g.
Kennzahlen die folgenden Kennzahlen definiert.
10. Ertrag inkl.
Finanzertrag je EW |
Zeigt
die Ertragskraft der Kommune je EW. Außerordentliche Erträge (z.B. Erträge
aus Grundstücksverkäufen) bleiben unberücksichtigt. Ermittlung: Erträge
[ohne innere Verrechnungen, ohne a.o. Ertrag] / Einwohner |
11. Aufwand inkl.
Finanzaufwand je EW |
Zeigt
die Belastung der Kommune je EW. Außerordentliche Aufwendungen (z.B. Aufwendungen
aus außerplanmäßigen Abschreibungen) bleiben unberücksichtigt. Ermittlung: Gesamtaufwand
[ohne innere Verrechnungen, ohne a.o. Aufwand] / Einwohner |
12. Ertrag aus
Steuern und Schlüsselzuweisungen je EW |
Indikator
für die Finanzstärke der Kommune. Steuereinnahmen und Einnahmen aus dem
Finanzausgleich je Einwohner. Ermittlung: Steuererträge
und Schlüsselzuweisungen / Einwohner |
13. Schuldendienst
je EW |
Der
Schuldendienst je EW zeigt die Aufwendungen (Zinsen und Tilgung) für alle Kredite
außer den Liquiditätskrediten an. Ermittlung: Zinsen
und Tilgung / Einwohner |
14. Anteil Umlage
(KU, etc.) an Erträgen aus Steuern und Schlüsselzuweisungen in % |
Die
Kennzahl bildet das Verhältnis der Belastung aus Umlagezahlungen zur Ertragsstärke
der Kommune ab. Ermittlung: Allg.
Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände x 100 /
Steuererträge und Schlüsselzuweisungen |
15. Finanzergebnis
je EW |
Finanzergebnis
als Saldo aus Finanzerträgen* und Finanzaufwendungen* / Einwohner. *
Zinserträge, Zinsaufwendungen Ermittlung: Saldo
aus Finanzerträgen und Finanzaufwendungen / Einwohner |
16. Gewinnanteile
von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen je EW |
Diese
Kennzahl zeigt an, inwiefern die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen zur Ertragslage
der Gemeinde beitragen. Ermittlung: Gewinne
aus wirtschaftlichen Unternehmen und Beteiligungen / Einwohner |
17. Transferaufwandsquote |
Die
Höhe der Transferaufwandsquote zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch
Transferaufwendungen (z.B. Sozialhilfe, Regionsumlage, Gewerbesteuerumlage)
belastet wird. Ermittlung: (Ordentliche
Erträge + a.o. Erträge [ohne innere Verr.]) x 100 /
Ordentlicher Aufwand + a.o. Aufwand [ohne innere Verr.] |
18. Eigenkapitalquote
1 |
Diese
Kennzahl misst den Anteil des Basisreinvermögens am gesamten bilanzierten Kapital
(Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl ist
bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator. Ermittlung: Basisreinvermögen
1 x 100 / Bilanzsumme |
19. Eigenkapitalquote
2 |
Diese
Kennzahl misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten
Kapital auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die
Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der
Bilanz darstellen, wird die Wertgröße Basisreinvermögen um diese
„langfristigen“ Sonderposten erweitert. Ermittlung: (Basisreinvermögen
und Sonderposten) x 100 / Bilanzsumme |
20. Aufwanddeckungsgrad
1 |
Diese
Kennzahl zeigt das Verhältnis der Gesamtaufwendungen zu den Gesamterträgen an
(inkl. a.o. Erträge und Aufwendungen). Ermittlung: Gesamterträge
x 100 / Gesamtaufwendungen |
21. Aufwanddeckungsgrad
2 |
Diese
Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche
Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch
vollständige Deckung erreicht werden. Ermittlung: ordentliche
Erträge x 100 / ordentliche Aufwendungen |
22. Kreditbestand je
EW |
Zeigt
den Schuldenstand je EW. Ermittlung: Kreditbestand
[Investitionskredite] + Liquiditätskredite [Kassenkredite] / Einwohner |
23. Sach- und
Dienstleistungsintensität |
Diese
Kennzahl lässt erkennen, in welchem Umfang sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme
von Leistungen Dritter entschieden hat. Ermittlung: Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen x 100 / ordentliche Aufwendungen |