Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
Ausarbeitung der städtebaulichen Planung durch externes, von der HRG beauftragtes Planungsbüro. |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die unter 2. formulierten Beschlüsse zu fassen.
2. Der Verwaltungsausschuss
1.
nimmt
Kenntnis von den Ergebnissen
-
der
in der Zeit vom 13.03.2007 bis 27.03.2007 durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
-
der
mit Schreiben vom 05.03.2007 bis zum 13.04.2007 durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB und
-
beschließt
die in der Begründung unter dem Gliederungspunkt 9 beschriebenen
Abwägungsvorgänge.
2.
stimmt
dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ mit örtlichen
Bauvorschriften in der anliegenden Fassung zu und beschließt die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
3.
beauftragt
den Bürgermeister mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0-74 „Heineckenfeld“
mit örtlichen Bauvorschriften in der angefügten Fassung die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchführen zu lassen.
Sachverhalt und Begründung:
Anhand der Vorlage
2007 0118 ist im Februar 2007 der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-74
„Heineckenfeld“ in der Fassung vom 26.01.2007 beraten worden. Der
Verwaltungsausschuss hatte mit Beschluss vom 27.02.2007 den
Aufstellungsbeschluss erteilt und beschlossen, die Verfahrensschritte der
Aufstellung (Einleitungsbeschluss § 2 BauGB) und die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die
frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen
zu lassen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 13.03. bis 27.03.07 statt. Im Zuge dieser frühzeitigen Beteiligung sind keine Anregungen oder Hinweise eingegangen.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
wurde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 05.03.2007 bis
zum 13.04.2007 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Insgesamt wurden 26
Stellen angeschrieben.
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange teilten durch schriftliche Stellungnahme ihre Anregungen und Hinweise mit:
Nr. 1 Region
Hannover
Nr. 2 Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Nr. 4 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
Nr. 6 GLL Hannover – Amt für Landentwicklung
Nr. 7 Landwirtschaftskammer Hannover
Nr. 8 Nds. Landesforsten Forstamt Führberg
Nr. 9 Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
Nr. 10 Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz
Nr. 12 ExxonMobil Produktion Deutschland
Nr. 14 Stadtwerke Burgdorf GmbH
Nr. 15 Deutsche Telekom AG
Nr. 16 Kabel Deutschland GmbH
Die Ergebnisse
dieser Beteiligungen sind in der Begründung des Bebauungsplans unter dem Gliederungspunkt
9 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Die Planzeichnung
des Bebauungsplans Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ wurde im Bereich für die
Anbindung an die Weserstraße entsprechend der zwischen HRG und Verwaltung
abgestimmten Ausführungsplanung verändert.
Aufgrund der
Stellungnahmen der Region Hannover, der Nds. Landesforsten Forstamt Fuhrberg
und der Stadtwerke Burgdorf wurden die Planungsunterlagen für den Bebauungsplan
Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften entsprechend
ergänzt.
Die
Hinweise zum Denkmalschutz und zu Geländeauffüllungen wurden im Planteil unter
„Hinweise: 6. Denkmalschutz und 7. Geländeauffüllungen“ aufgenommen; die
Begründung wurde entsprechend ergänzt.
Die textliche
Festsetzung § 6 wurde redaktionell geändert. Der § 10 (4) u. (5)
wurde neu aufgenommen und der § 12 (3) wurde entsprechend den Empfehlungen
des Amphibiengutachtens geändert, um die Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft entsprechend rechtsverbindlich
festzusetzen.
Die gegenüber der
Vorentwurfsfassung vom 26.01.07 veränderten Textteile sind grau hinterlegt. Der
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ mit örtlichen
Bauvorschriften liegt dieser Vorlage in der Fassung vom 26.04.2007 als Anlage
bei.
Insgesamt liegen
damit die Entwurfsunterlagen für den Bebauungsplan Nr. 0-74
„Heineckenfeld“ für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB vor. Hierüber ist zu entscheiden.
Anlagen: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung einschließlich Umweltbericht sowie Anlagen.
Die Planzeichnung ist dieser Vorlage ‚nur’ in Verkleinerung M. 1:1.500 als DIN A 3-Blatt beigefügt. Das Bodengutachten und die ergänzenden Untersuchungen, das Schalltechnische Gutachten sowie die Amphibienuntersuchung (Zwischenbericht) liegen der Stadtplanungsabteilung vor und können dort bei Bedarf eingesehen werden.