Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-74 "Heineckenfeld" - Entwurf, Bezugsvorlage 2007 0118
Vorlage
2007 0169
Aktenzeichen
61. 0-74
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

Ausarbeitung der städtebaulichen Planung durch externes, von der HRG beauftragtes Planungsbüro.

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.                  Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die unter 2. formulierten Beschlüsse zu fassen.

2.      Der Verwaltungsausschuss

1.      nimmt Kenntnis von den Ergebnissen

-          der in der Zeit vom 13.03.2007 bis 27.03.2007 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-          der mit Schreiben vom 05.03.2007 bis zum 13.04.2007 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und

-          beschließt die in der Begründung unter dem Gliederungspunkt 9 beschriebenen Abwägungsvorgänge.

2.      stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften in der anliegenden Fassung zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

3.      beauftragt den Bürgermeister mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften in der angefügten Fassung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchführen zu lassen.

 

Sachverhalt und Begründung:

Anhand der Vorlage 2007 0118 ist im Februar 2007 der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ in der Fassung vom 26.01.2007 beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hatte mit Beschluss vom 27.02.2007 den Aufstellungsbeschluss erteilt und beschlossen, die Verfahrensschritte der Aufstellung (Einleitungsbeschluss § 2 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen zu lassen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 13.03. bis 27.03.07 statt. Im Zuge dieser frühzeitigen Beteiligung sind keine Anregungen oder Hinweise eingegangen.

Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 05.03.2007 bis zum 13.04.2007 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Insgesamt wurden 26 Stellen angeschrieben.

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange teilten durch schriftliche Stellungnahme ihre Anregungen und Hinweise mit:

Nr.   1              Region Hannover

Nr.   2              Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Nr.   4              Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

Nr.   6              GLL Hannover – Amt für Landentwicklung

Nr.   7              Landwirtschaftskammer Hannover

Nr.   8              Nds. Landesforsten Forstamt Führberg

Nr.   9              Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover

Nr. 10              Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz

Nr. 12              ExxonMobil Produktion Deutschland

Nr. 14              Stadtwerke Burgdorf GmbH

Nr. 15              Deutsche Telekom AG

Nr. 16              Kabel Deutschland GmbH

 

Die Ergebnisse dieser Beteiligungen sind in der Begründung des Bebauungsplans unter dem Gliederungspunkt 9 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ wurde im Bereich für die Anbindung an die Weserstraße entsprechend der zwischen HRG und Verwaltung abgestimmten Ausführungsplanung verändert.

Aufgrund der Stellungnahmen der Region Hannover, der Nds. Landesforsten Forstamt Fuhrberg und der Stadtwerke Burgdorf wurden die Planungsunterlagen für den Bebauungsplan Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften entsprechend ergänzt.

Die Hinweise zum Denkmalschutz und zu Geländeauffüllungen wurden im Planteil unter „Hinweise: 6. Denkmalschutz und 7. Geländeauffüllungen“ aufgenommen; die Begründung wurde entsprechend ergänzt.

Die textliche Festsetzung § 6 wurde redaktionell geändert. Der § 10 (4) u. (5) wurde neu aufgenommen und der § 12 (3) wurde entsprechend den Empfehlungen des Amphibiengutachtens geändert, um die Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft entsprechend rechtsverbindlich festzusetzen.

Die gegenüber der Vorentwurfsfassung vom 26.01.07 veränderten Textteile sind grau hinterlegt. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften liegt dieser Vorlage in der Fassung vom 26.04.2007 als Anlage bei.

Insgesamt liegen damit die Entwurfsunterlagen für den Bebauungsplan Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor. Hierüber ist zu entscheiden.

 

Anlagen: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung einschließlich Umweltbericht sowie Anlagen.

Die Planzeichnung ist dieser Vorlage ‚nur’ in Verkleinerung M. 1:1.500 als DIN A 3-Blatt beigefügt. Das Bodengutachten und die ergänzenden Untersuchungen, das Schalltechnische Gutachten sowie die Amphibienuntersuchung (Zwischenbericht) liegen der Stadtplanungsabteilung vor und können dort bei Bedarf eingesehen werden.