Betreff
Beitritt der Stadt Hildesheim und der Gemeinde Hohenhameln zur gemeinsamen kommunalen Anstalt "Hannoversche Informationstechnologien AöR" (HannIT)
Vorlage
2014 0597
Aktenzeichen
00.008.004
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt dem Beitritt der Stadt Hildesheim und der Gemeinde Hohenhameln zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 3. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR", (HannIT) zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT) abzuschließen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit, die zum Ziel hatte, eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt, war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.

 

Als weitere nicht regionsangehörige Kommunen haben die Stadt Hildesheim und die Gemeinde Hohenhameln Interesse an einer Beteiligung geäußert. Der Rat der Stadt Hildesheim hat am 18.11.2013 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Im Rat der Gemeinde Hohenhameln wurde der Beschluss am 26.09.2013 gefasst.

 

In diesem Zusammenhang wurde in Absprache mit dem niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) die Anstaltssatzung in wenigen Punkten verändert. So wurde das Stammkapital (§ 1 (5)) durch den Beitritt der neuen Träger entsprechend angepasst. Die Regelung zum Drittgeschäft im § 2 (5) wurde klarer definiert, außerdem wurde § 14 der Satzung (Kündigung der Vereinbarung) gestrichen, da diese Regelung im Öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 9) übernommen wurde.

 

Die Satzung in bereits abgeänderter Form finden Sie in Anlage 2.

 

Des Weiteren wurde im Öffentlich-rechtlichen Vertrag in der Präambel ein Hinweis auf alle vorherigen Öffentlich-rechtlichen Verträge zur HannIT aufgenommen, da alle bisher geschlossenen Vereinbarungen nebeneinander existieren.

 

 

 

Anlage(n):

- Öffentlich-rechtlicher Vertrag

- Satzung in abgeänderter Form

- Satzung zur 3. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT AöR“, (HannIT)