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Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt dem Beitritt der Stadt Hildesheim und der Gemeinde Hohenhameln zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 3. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR", (HannIT) zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT) abzuschließen.
Sachverhalt und Begründung:
Schon zu Beginn
der interkommunalen Zusammenarbeit, die zum Ziel hatte, eine gemeinsame
kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der
elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik
(IuK) unterstützt, war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die
Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der
Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.
Als weitere nicht
regionsangehörige Kommunen haben die Stadt Hildesheim und die Gemeinde
Hohenhameln Interesse an einer Beteiligung geäußert. Der Rat der Stadt Hildesheim
hat am 18.11.2013 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Im Rat der Gemeinde
Hohenhameln wurde der Beschluss am 26.09.2013 gefasst.
In diesem Zusammenhang wurde in Absprache mit dem niedersächsischen
Ministerium für Inneres und Sport (MI) die Anstaltssatzung in wenigen Punkten
verändert. So wurde das Stammkapital (§ 1 (5)) durch den Beitritt der neuen
Träger entsprechend angepasst. Die Regelung zum Drittgeschäft im § 2 (5) wurde
klarer definiert, außerdem wurde § 14 der Satzung (Kündigung der Vereinbarung)
gestrichen, da diese Regelung im Öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 9)
übernommen wurde.
Die Satzung in bereits abgeänderter Form finden Sie in Anlage 2.
Des Weiteren wurde im Öffentlich-rechtlichen Vertrag in der Präambel ein
Hinweis auf alle vorherigen Öffentlich-rechtlichen Verträge zur HannIT
aufgenommen, da alle bisher geschlossenen Vereinbarungen nebeneinander
existieren.
Anlage(n):
-
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- Satzung in abgeänderter Form
- Satzung zur 3. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT AöR“, (HannIT)