Betreff
Mitteilung: Aufstellen von Fahrradbügeln in der Willersgasse
Vorlage
2014 0583
Aktenzeichen
66-Vol
Art
M i t t e i l u n g

Die anliegende Information erhalten Sie zur Kenntnis.

Auf Wunsch des in der Schmiedestraße ansässigen Fahrradgeschäftes "Schiwy", sollen in der Willersgasse zwei Fahrradbügel vor dem Fahrradgeschäft aufgestellt werden.

 

Für die Willersgasse besteht ein Ausbauprogramm aus dem Jahr 1983, siehe Anlage 1. Der Bereich auf dem zwei Fahrradbügel aufgestellt werden sollen, ist im Ausbauprogramm als Radweg ausgewiesen und grau gepflastert. Neben dem Radweg ist laut Bauprogramm der Gehweg angeordnet. Der Bereich für die Fußgänger ist rot gepflastert.

 

Vor Ort wird die Situation als eine gemeinsame Verkehrsfläche für Radfahrer und Fußgänger wahrgenommen und auch von der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde so gewertet. Der gesamte Bereich ist als Gehweg Radfahrer frei beschildert. Vor Ort mischen sich die Nutzergruppen konfliktfrei, da mit einer Breite von 6,50 m ausreichend Platz für alle Nutzer vorhanden ist.

Die Aufstellung der Bügel schränkt zwar den Verkehrsraum um rd. 2,00 m ein, es verbleibt jedoch eine Breite von 4,50 m, die für Fußgänger und Radfahrer nach den Vorschriften mehr als ausreichend ist.

Es sollen daher auf der grauen Pflasterfläche zwei Fahrradbügel aufgestellt werden, obwohl dieser Bereich im Ausbauprogramm als Radwegefläche bezeichnet wird. Die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde haben keine Bedenken, Fahrradbügel zu installieren.

 

Zum Einsatz kommen Edelstahlbügel (Rechteck-Standardform) mit einer Länge von 1,0 m. Die Anordnung der Fahrradbügel kann folgender Fotomontage entnommen werden.

 

 

 

Anlage 1: Ausbauprogramm Willersgasse zwischen Mittelstraße und Schmiedestraße