Betreff
Essengeldentwicklung in Kindertagesstätten
Vorlage
2007 0161
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird nach dem Beratungsstand formuliert.

Sachverhalt und Begründung:

 

Zur Erhebung des Essenentgeltes in den Kindertagesstätten liegen 2 Anträge vor. Dabei geht es um die Staffelung des Essenentgeltes sowie um die Abmeldung vom Essen bei Fehlzeiten.

 

Das Essenentgelt beträgt derzeit 50,- € pro Monat. Für die Empfänger von ALG II ist dieser Betrag auf 20,- € reduziert worden.

 

Nicht einbezogen in die Verringerung des Essengeldes sind Eltern mit geringem Einkommen. Hier ist zwischenzeitlich eine Ungleichbehandlung zwischen den beiden genannten Personenkreisen entstanden.

 

Deshalb wird vorgeschlagen, auch für den Personenkreis, der kein ALG II erhält, jedoch aufgrund des Einkommens in die Gruppe 1 der Gebührenstaffel einzuordnen ist, ebenfalls das Essengeld auf 20,- € monatlich beginnend mit dem 01.08.2007 abzusenken.

 

Die Verringerung des Essengeldes auf 20,- € für die Empfänger von ALG II bedeutet Mindereinnahmen von rund 18.000,- €.

 

Soweit die Geringverdiener, die der Gruppe 1 der Gebührenstaffel zuzuordnen sind, ebenfalls einbezogen werden, würde dies einen weiteren jährlichen Einnahmeausfall von rund 8.500,- € bedeuten.

 

Würde für den übrigen Personenkreis das Essengeld von 50,- € auf 40,- € monatlich reduziert, gebe es einen weiteren Gebührenausfall von 23.500,- €. Eine derartige Regelung wäre einer Staffelung des Essengeldes vorzuziehen. Für die Eltern gebe es eine planbare Größe. Gleichzeitig wäre das Ganze für die Verwaltung deutlich weniger aufwendig, da die Staffelung jeweils separat berechnet werden muss. Dabei würden sich Monatsdifferenzen von einer Gebührenstufe zur nächsten von ca. 3,- - 4,- € ergeben.

 

Des Weiteren könnte mit einer Globalabsenkung des Essengeldes auch kurzfristige Fehlzeiten kompensiert werden. Die vorgeschlagene Senkung um 10,- € je Monat bedeutet eine Ersparnis von 120,- €/pro Jahr. Bei 8 Wochen Fehlzeiten und einer kompletten Erstattung des Essengeldes für diesen Zeitraum würden die Eltern 100,- € zurück erhalten. Von daher ist der Vorschlag ein Kompromiss zwischen den Wünschen der Beteiligten und einer pragmatischen Umsetzung.

 

Die Alternative wäre, dass eine Abmeldung vom Essen bei vorhersehbarer Abwesenheit von mehr als 2 Wochen (z.B. Krankenhausaufenthalt, Urlaub) zugelassen wird.

 

Über die Höhe des Essengeldes beschließt gem. § 2 der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf der Verwaltungsausschuss abschließend.

 

Die Vorlage wurde der Gleichstellungsbeauftragten zur Stellungnahme vorgelegt.