Betreff
48. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf (Otze, nördlich Worthstraße)
Vorlage
2007 0159
Aktenzeichen
6120-48
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Ortsrat spricht sich für den unter Punkt 3. formulierten Beschlussvorschlag aus.

2.    Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unten formulierten Beschluss zu fassen.

3.   Der Verwaltungsausschuss

-         beschließt, die 48. Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten (§ 2 Abs. 1 BauGB),

-         stimmt dem Vorentwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans zu und

-         beauftragt den Bürgermeister, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen zu lassen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Zur maßvollen Erweiterung der Siedlungsentwicklung im Ortsteil Otze und aufgrund der bestehenden Nachfrage nach Wohnbauland plant die Stadt Burgdorf in Otze die Ausweisung eines neuen Baugebiets.

 

Im Vorfeld der Planung wurde der Ortsteil Otze sowohl hinsichtlich möglicher Nachverdichtungsstandorte als auch auf Alternativstandorte für neue Wohnbauflächen im Außenbereich überprüft. Im Rahmen dieser Überprüfung hat sich herausgestellt, dass die Fläche nördlich der Worthstraße am besten für eine künftige Bebauung geeignet ist, da durch eine Entwicklung dieser Fläche auch die Arrondierung des nördlichen Ortsrandes ermöglicht wird.

 

Zur planungsrechtlichen Realisierung dieses geplanten Wohngebiets ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf erforderlich. Hierzu ist der Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.

 

Mit dem vorliegenden Vorentwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans können zusätzlich die Verfahrensschritte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden. Darüber ist zu entscheiden.

 

Parallel zu dieser 48. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“.

 

Anlagen:

-         48. Änderung des Flächennutzungsplan, Vorentwurf (Stand 10.04.2007)

-         Begründung zur 48. Änderung des Flächennutzungsplan, Vorentwurf (Stand 10.04.2007)