Beschlussvorschlag:
Zur Gewährleistung der Unterbringung der
Burgdorf zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge wird das Gebäude
Friederikenstraße 43 saniert.
Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel
in Höhe von 375.000 € werden über den Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt,
ebenso die Haushaltsmittel für den Betrieb der Einrichtung.
Sachverhalt und Begründung:
Die Landesaufnahmebehörde (LAB)
Niedersachsen hat der Region Hannover (ohne Landeshauptstadt) die Zuweisung
von 859 Asylbewerbern angekündigt. Die Region hat die aufzunehmenden Personen
unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl und der letzten Quartalsstatistik auf
die Kommunen verteilt. Danach sind von der Stadt Burgdorf bis zum 30.09.2014
bis zu 64 Personen aufzunehmen und unterzubringen.
Dabei handelt es sich lediglich um eine
Planungszahl. Die LAB ist berechtigt, das Zuweisungskontingent zu erhöhen bzw.
den Zuweisungszeitraum zu verkürzen, falls eine Unterbringung in den
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes auf Grund steigender Zahlen von
Asylbewerbern nicht mehr möglich ist.
Zwei Personen wurden bereits am 12.11.13 im
Flüchtlingswohnheim untergebracht. Weitere fünf Personen werden in der 49. KW
in einer angemieteten Wohnung am Ostlandring aufgenommen.
Insgesamt sind dann 42 Personen im
Flüchtlingswohnheim untergebracht, weitere 22 Personen in fünf von der Stadt
Burgdorf angemieteten Wohnungen. Von diesen 64 Personen befinden sich 42 im
Asylverfahren, bei 22 Personen wurde der Asylantrag (teilweise bereits vor
längerer Zeit) abgelehnt.
Eine Ablehnung des Asylantrages bedeutet
also nicht, dass die Person nicht weiterhin unterzubringen ist. Derzeit ist die
Zahl der Neuzuweisungen deutlich höher als die der Abgänge. Sofern nicht durch
Abgänge (Anerkennung als Asylberechtigter und daraus resultierende
Freizügigkeit, freiwillige Ausreise ins Herkunftsland, Abschiebung oder illegales
Untertauchen) Kapazitäten frei werden, besteht kaum noch Platz für neu
zugewiesene Flüchtlinge.
Im Flüchtlingswohnheim können derzeit noch
maximal 3 Personen aufgenommen werden. Ob weitere Anmietungen von Wohnungen
und passende Belegungen mit Flüchtlingen möglich sind, kann nicht garantiert
werden.
Die Nutzung der Gebäude Friederikenstraße 43
a und 43 b (jeweils 25 Plätze) ist derzeit lediglich geduldet.
Es ist daher notwendig, zur Gewährleistung
der Unterbringung einer größeren Anzahl von Asylbewerbern zusätzlichen Wohnraum
zu schaffen.
Zur Vergleichbarkeit der bestehenden
Optionen (Sanierung des derzeit nicht genutzten Gebäudes; Ersatz des Gebäudes
durch Wohnmodule – Miete, Kauf oder Mietkauf; Ersatz des Gebäudes durch einen
Neubau in fester Bauweise) wurden die jeweils sich ergebenden Gesamtkosten
(einmalige und laufende Kosten) auf Kosten je Platz und Monat umgerechnet. Der
Kalkulation wurde der Zeitraum von 13 Jahren zugrunde gelegt, was der Abschreibungsdauer
neu gekaufter Wohnmodule entspricht.
Option Sanierung
des Gebäudes Friederikenstraße 43
(Unterbringung von
20 Personen)
Um für das derzeit nicht in Betrieb
befindliche Gebäude Friederikenstraße 43 eine dauerhafte Baugenehmigung zu
erhalten, sind umfangreiche Sanierungsarbeiten notwendig. Die Kosten hierfür
belaufen sich nach einem der Verwaltung vorliegenden Gutachten auf rund 306.000
€. In diesem Betrag sind nicht enthalten die Kosten für das Dämmen der im
Estrich liegenden Heiz- und Warmwasserleitungen sowie die Arbeiten zum
Herstellen der Luftdichtheit des Gebäudes. Es ist nicht auszuschließen, dass
nach Öffnung der äußeren Gebäudehülle durch eine Fachfirma weitere
kostenverursachende Beschädigungen festgestellt werden.
Aufgrund der Unwägbarkeiten sollte ein
Sicherheitsaufschlag von ca. 20 % eingerechnet werden, so dass für die
Kalkulation Gesamtkosten von 375.000 € anzunehmen sind. Die Kosten müssten über
einen Kredit finanziert werden, was eine zusätzliche Zinsbelastung von jährlich
ca. 11.300 € verursacht.
Die sich hieraus ergebenden Kosten pro Platz
und Monat betragen voraussichtlich gerundet 110 €.
Option Neubau
(Unterbringung von 25 bis 30 Personen)
Es entstehen Kosten für den Abbruch des
Gebäudes in Höhe von rund 36.000 €. Die Kosten für einen Neubau in Festbauweise
würden nach vorsichtiger Schätzung mehr als 1.000.000 € betragen. Da für diese
Variante Kredite aufgenommen werden müssten, wären diesbezüglich Zinskosten in
Höhe von rd. 30.000 € jährlich zu berücksichtigen. Bei einer Nutzungsdauer von
50 Jahren wäre ein Neubau nicht wirtschaftlicher als die Sanierung oder die
Bereitstellung von Wohnmodulen.
Die sich hieraus ergebenden Kosten pro Platz
und Monat betragen voraussichtlich gerundet 141 bis 169 €.
Alternativ besteht die Möglichkeit, auf dem
Platz des dritten Gebäudes Wohnmodule aufzustellen. Alle Ver- und
Entsorgungsleitungen sind bereits vorhanden. Es besteht die Möglichkeit,
Wohnmodule zu kaufen oder zu mieten, auch ein Mietkauf ist denkbar.
Aufgrund von Preisabfragen liegen erste
Kostenvoranschläge vor. Diese entstanden teilweise ohne Kenntnis der örtlichen
Gegebenheiten und dienen zur Orientierung.
Option Kauf
(Unterbringung von 30 Personen)
Es entstehen einmalige Kosten für den
Abbruch des alten Gebäudes und für das Erstellen eines neuen Fundaments in Höhe
von rund 70.300 €.
Die Kosten für den Kauf der entsprechenden
Wohnmodule inkl. Transport- und Montagekosten belaufen sich auf rund 455.800
€.
Die Gesamtkosten von 526.100 € müssten über
einen Kredit finanziert werden. Dieser würde eine zusätzliche Zinsbelastung von
jährlich ca. 15.800 € verursachen.
Die sich hieraus ergebenden Kosten pro Platz
und Monat betragen voraussichtlich gerundet 156 €.
Option Mietkauf
(Unterbringung von 30 Personen)
Es entstehen einmalige Kosten für den
Abbruch des alten Gebäudes und für das Erstellen eines neuen Fundaments in Höhe
von rund 70.300 €.
Zusätzlich entstehen einmalige Transport-
und Montagekosten in Höhe von ca. 16.500 €.
Die laufenden Mietkaufkosten (die Laufzeit
beträgt 60 Monate) betragen monatlich rund 9.000 €.
Die sich hieraus ergebenden Kosten pro Platz
und Monat betragen voraussichtlich gerundet 134 €.
Option
Miete (Unterbringung von 30 Personen)
Es entstehen
einmalige Kosten für den Abbruch des alten Gebäudes und für das Erstellen eines
neuen Fundaments in Höhe von rund 70.300 €.
Zusätzlich
entstehen einmalige Transport- und Montagekosten in Höhe von ca. 32.300 €.
Die laufenden
Mietkosten betragen monatlich rund 6.000 € (Mietpreis bei einer Mindestmietzeit
von 120 Monaten).
Die sich hieraus
ergebenden Kosten pro Platz und Monat betragen voraussichtlich gerundet 221 €.
Die vorstehenden Berechnungen belegen, dass
die Sanierung des vorhandenen Gebäudes die wirtschaftlichste Variante ist. Es
werden zwar nur 20 Plätze geschaffen, aber diese Anzahl an Wohnheimplätzen
sollte zunächst ausreichen, um die Unterbringung der Burgdorf zugewiesenen
Personen zu gewährleisten. Hierbei wird davon ausgegangen, dass „Abgänge“ zu
verzeichnen sind und die Anmietung von Wohnungen weiterhin möglich ist.
Die Refinanzierung der entstehenden
einmaligen Kosten sowie der laufenden Betriebskosten erfolgt durch Erhebung
einer Nutzungsgebühr. Diese wiederum gilt als Kosten der Unterkunft nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz und wird den Bewohnern aus Sozialhilfemitteln
gewährt.
Neben dem Betrag von 375.000 € sind auch
anteilige Aufwendungen und Erträge in den Haushalt 2014 aufzunehmen; die
konkreten Zahlen werden aufbereitet und über Änderungslisten den Gremien zur
Kenntnis gegeben.
Sollte sich im Verlaufe des Jahres 2014 herausstellen,
dass zusätzlicher Wohnraum benötigt wird, wäre zeitnah über eine Ausweitung der
Kapazitäten zu befinden.
Darüber hinaus werden bei dauerhaftem Bedarf
die anderen beiden Gebäude an der Friederikenstraße vor dem Hintergrund der
bauaufsichtlichen Genehmigungspflicht ebenfalls zu sanieren sein. Hierüber
sollte in 2015 auf Grund dann vorliegender Erkenntnisse beraten und entschieden
werden.