Betreff
Gewährleistung der Unterbringung von Asylbewerbern
Vorlage
2013 0515
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Gewährleistung der Unterbringung der Burgdorf zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge wird das Gebäude Friederikenstraße 43 saniert.

 

Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 375.000 € werden über den Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt, ebenso die Haushaltsmittel für den Betrieb der Einrichtung.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Landesaufnahmebehörde (LAB) Niedersachsen hat der Region Hannover (ohne Lan­deshauptstadt) die Zuweisung von 859 Asylbewerbern angekündigt. Die Region hat die aufzunehmenden Personen unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl und der letzten Quartalsstatistik auf die Kommunen verteilt. Danach sind von der Stadt Burgdorf bis zum 30.09.2014 bis zu 64 Personen aufzunehmen und unterzubringen.

 

Dabei handelt es sich lediglich um eine Planungszahl. Die LAB ist berechtigt, das Zuwei­sungskontingent zu erhöhen bzw. den Zuweisungszeitraum zu verkürzen, falls eine Un­terbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes auf Grund steigender Zahlen von Asylbewerbern nicht mehr möglich ist.

 

Zwei Personen wurden bereits am 12.11.13 im Flüchtlingswohnheim untergebracht. Weitere fünf Personen werden in der 49. KW in einer angemieteten Wohnung am Ostlandring aufgenommen.

 

Insgesamt sind dann 42 Personen im Flüchtlingswohnheim untergebracht, weitere 22 Personen in fünf von der Stadt Burgdorf angemieteten Wohnungen. Von diesen 64 Perso­nen befinden sich 42 im Asylverfahren, bei 22 Personen wurde der Asylantrag (teilweise bereits vor längerer Zeit) abgelehnt.

 

Eine Ablehnung des Asylantrages bedeutet also nicht, dass die Person nicht weiterhin unterzubringen ist. Derzeit ist die Zahl der Neuzuweisungen deutlich höher als die der Abgänge. Sofern nicht durch Abgänge (Anerkennung als Asylberechtigter und daraus re­sultierende Freizügigkeit, freiwillige Ausreise ins Herkunftsland, Abschiebung oder illega­les Untertauchen) Kapazitäten frei werden, besteht kaum noch Platz für neu zugewiesene Flüchtlinge.

 

Im Flüchtlingswohnheim können derzeit noch maximal 3 Personen aufgenommen wer­den. Ob weitere Anmietungen von Wohnungen und passende Belegungen mit Flüchtlingen möglich sind, kann nicht garantiert werden.

 

Die Nutzung der Gebäude Friederikenstraße 43 a und 43 b (jeweils 25 Plätze) ist derzeit lediglich geduldet.

 

Es ist daher notwendig, zur Gewährleistung der Unterbringung einer größeren Anzahl von Asylbewerbern zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

 

Zur Vergleichbarkeit der bestehenden Optionen (Sanierung des derzeit nicht genutzten Gebäudes; Ersatz des Gebäudes durch Wohnmodule – Miete, Kauf oder Mietkauf; Ersatz des Gebäudes durch einen Neubau in fester Bauweise) wurden die jeweils sich ergebenden Gesamtkosten (einmalige und laufende Kosten) auf Kosten je Platz und Monat umgerechnet. Der Kalkulation wurde der Zeitraum von 13 Jahren zugrunde gelegt, was der Abschreibungsdauer neu gekaufter Wohnmodule entspricht.

 

 

Option Sanierung des Gebäudes Friederikenstraße 43

(Unterbringung von 20 Personen)

 

Um für das derzeit nicht in Betrieb befindliche Gebäude Friederikenstraße 43 eine dauer­hafte Baugenehmigung zu erhalten, sind umfangreiche Sanierungsarbeiten notwendig. Die Kosten hierfür belaufen sich nach einem der Verwaltung vorliegenden Gutachten auf rund 306.000 €. In diesem Betrag sind nicht enthalten die Kosten für das Dämmen der im Estrich liegenden Heiz- und Warmwasserleitungen sowie die Arbeiten zum Herstellen der Luftdichtheit des Gebäudes. Es ist nicht auszuschließen, dass nach Öffnung der äußeren Gebäudehülle durch eine Fachfirma weitere kostenverursachende Beschädigungen festgestellt werden.

 

Aufgrund der Unwägbarkeiten sollte ein Sicherheitsaufschlag von ca. 20 % eingerechnet werden, so dass für die Kalkulation Gesamtkosten von 375.000 € anzunehmen sind. Die Kosten müssten über einen Kredit finanziert werden, was eine zusätzliche Zinsbelastung von jährlich ca. 11.300 € verursacht.

 

Die sich hieraus ergebenden Kosten pro Platz und Monat betragen voraussichtlich gerundet 110 €.

 

 

Option Neubau (Unterbringung von 25 bis 30 Personen)

 

Es entstehen Kosten für den Abbruch des Gebäudes in Höhe von rund 36.000 €. Die Kosten für einen Neubau in Festbauweise würden nach vorsichtiger Schätzung mehr als 1.000.000 € betragen. Da für diese Variante Kredite aufgenommen werden müssten, wären diesbezüglich Zinskosten in Höhe von rd. 30.000 € jährlich zu berücksichtigen. Bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren wäre ein Neubau nicht wirtschaftlicher als die Sanierung oder die Bereitstellung von Wohnmodulen.

 

Die sich hieraus ergebenden Kosten pro Platz und Monat betragen voraussichtlich gerundet 141 bis 169 €.

 

Alternativ besteht die Möglichkeit, auf dem Platz des dritten Gebäudes Wohnmodule auf­zustellen. Alle Ver- und Entsorgungsleitungen sind bereits vorhanden. Es besteht die Möglichkeit, Wohnmodule zu kaufen oder zu mieten, auch ein Mietkauf ist denkbar.

 

Aufgrund von Preisabfragen liegen erste Kostenvoranschläge vor. Diese entstanden teil­weise ohne Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und dienen zur Orientierung.

 

 

Option Kauf (Unterbringung von 30 Personen)

 

Es entstehen einmalige Kosten für den Abbruch des alten Gebäudes und für das Erstellen eines neuen Fundaments in Höhe von rund 70.300 €.

 

Die Kosten für den Kauf der entsprechenden Wohnmodule inkl. Transport- und Montage­kosten belaufen sich auf rund 455.800 €.

 

Die Gesamtkosten von 526.100 € müssten über einen Kredit finanziert werden. Dieser würde eine zusätzliche Zinsbelastung von jährlich ca. 15.800 € verursachen.

 

Die sich hieraus ergebenden Kosten pro Platz und Monat betragen voraussichtlich gerundet 156 €.

 

 

Option Mietkauf (Unterbringung von 30 Personen)

 

Es entstehen einmalige Kosten für den Abbruch des alten Gebäudes und für das Erstellen eines neuen Fundaments in Höhe von rund 70.300 €.

 

Zusätzlich entstehen einmalige Transport- und Montagekosten in Höhe von ca. 16.500 €.

 

Die laufenden Mietkaufkosten (die Laufzeit beträgt 60 Monate) betragen monatlich rund 9.000 €.

 

Die sich hieraus ergebenden Kosten pro Platz und Monat betragen voraussichtlich gerundet 134 €.

 

 

Option Miete (Unterbringung von 30 Personen)

 

Es entstehen einmalige Kosten für den Abbruch des alten Gebäudes und für das Erstellen eines neuen Fundaments in Höhe von rund 70.300 €.

 

Zusätzlich entstehen einmalige Transport- und Montagekosten in Höhe von ca. 32.300 €.

 

Die laufenden Mietkosten betragen monatlich rund 6.000 € (Mietpreis bei einer Mindestmietzeit von 120 Monaten).

 

Die sich hieraus ergebenden Kosten pro Platz und Monat betragen voraussichtlich gerundet 221 €.

 

 

Die vorstehenden Berechnungen belegen, dass die Sanierung des vorhandenen Gebäudes die wirtschaftlichste Variante ist. Es werden zwar nur 20 Plätze geschaffen, aber diese Anzahl an Wohnheimplätzen sollte zunächst ausreichen, um die Unterbringung der Burgdorf zugewiesenen Personen zu gewährleisten. Hierbei wird davon ausgegangen, dass „Abgänge“ zu verzeichnen sind und die Anmietung von Wohnungen weiterhin möglich ist.

 

Die Refinanzierung der entstehenden einmaligen Kosten sowie der laufenden Betriebskosten erfolgt durch Erhebung einer Nutzungsgebühr. Diese wiederum gilt als Kosten der Unterkunft nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und wird den Bewohnern aus Sozialhilfemitteln gewährt.

 

Neben dem Betrag von 375.000 € sind auch anteilige Aufwendungen und Erträge in den Haushalt 2014 aufzunehmen; die konkreten Zahlen werden aufbereitet und über Änderungslisten den Gremien zur Kenntnis gegeben.

 

Sollte sich im Verlaufe des Jahres 2014 herausstellen, dass zusätzlicher Wohnraum benötigt wird, wäre zeitnah über eine Ausweitung der Kapazitäten zu befinden.

 

Darüber hinaus werden bei dauerhaftem Bedarf die anderen beiden Gebäude an der Friederikenstraße vor dem Hintergrund der bauaufsichtlichen Genehmigungspflicht ebenfalls zu sanieren sein. Hierüber sollte in 2015 auf Grund dann vorliegender Erkenntnisse beraten und entschieden werden.