Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
6.600 – 15.000,- €* |
55300.421200 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:** |
nein |
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* je nach Beschlussfassung / bei
Variante 1 bis zu 29.000 €, davon 23.000 € über FinHH
** vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses wie mit
Entwurf vorgelegt / für Varianten 1 u. 3 stehen keine Mittel zur Verfügung
Beschlussvorschlag:
a) Ganzjähriger Sichtschutz im Eingangsbereich des Friedhofs
Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel Variante _______ umzusetzen.
b) Urnengräber an Friedhofsgrenze
Auf dem Stadtteilfriedhof Otze wird entlang der westlichen Friedhofsgrenze eine neue Urnenabteilung mit Urnenwahl-, Urnenreihen- und Urnengemeinschaftsgräbern eingerichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorbereitenden Arbeiten wie geschildert durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung:
Diese Vorlage behandelt die beiden folgenden Themen für den Friedhof Otze:
a) Ausarbeitung von Vorschlägen für eine Einfriedung als Sichtschutz im Eingangsbereich des Friedhofs gemäß Punkt 10 der Sitzung des Ortsrates am 27.05.2013.
b) Ermittlung der Kosten für die erforderlichen Arbeiten zur Anlage einer weiteren Urnenabteilung im Randbereich des Friedhofs anstelle des derzeit vorhandenen Gehölzbestandes gemäß Beschluss in der Ortsratssitzung am 04.07.2013.
a) Ganzjähriger Sichtschutz im Eingangsbereich des Friedhofs
Da die Sicht auf den Friedhof gerade in den Wintermonaten sehr offen ist, sollte geprüft werden, die derzeit vorhandene Hainbuchenhecke durch einen Sichtschutz in Form einer Mauer oder immergrünen Hecke zu ersetzen.
Die Hainbuchenhecke hat eine Länge von rund 33 m (s. auch Anlage 1).
Variante 1:
Klinkermauer
Die erste Variante besteht in der Fortführung der Klinkermauer, die den Friedhof zur Straße Am Friedhof hin begrenzt. Die Mauer hat eine Höhe von ca. 1,50 m. Hier belaufen sich die Kosten für die Rodung der Hecke, Fundamentierung sowie das Klinkermauerwerk mit Abdeckung auf rd. 23.000 € (rd. 700 €/m).
Variante 2: Eibenhecke
Eine weitere Variante ist, die Hainbuchenhecke durch eine immergrüne Eibenhecke zu ersetzen. In diesem Fall sind neben dem Roden der Hecke das Setzen eines neuen Maschendrahtzauns und die Pflanzung von mindestens 1 m hohen Eiben zu kalkulieren. Der Maschendrahtzaun verhindert einen direkten Zugang zum Friedhof durch die Hecke bis diese ausreichend dicht gewachsen ist. Die Eibenhecke würde bei einer Pflanzhöhe von 1 m noch ca. 2 Jahre benötigen, um eine Höhe von ca. 1,20 m zu erreichen. Je nach gewünschter Höhe kann die Hecke im Laufe der Jahre auch eine größere Höhe erreichen.
Die Kosten für diese Variante betragen rund 9.000 € (rd. 273 €/m).
Variante 3: Berankter
Zaun
Eine dritte Möglichkeit ist das Setzen eines Stabgitterzauns, der mit Efeu berankt wird. Hier kann nicht sofort ein Sichtschutz erreicht werden. Vielmehr wäre mit ca. bis zu 5 Jahren zu rechnen bis das Efeu den Zaun vollständig blickdicht bewachsen hat. Die Kosten hierfür liegen einschließlich Rodung der alten Hecke bei rund 5.000 € (rd. 150 €/m).
Variante 4: Verdichtung
der Hecke mit Strauchpflanzung
Schließlich kann die bereits begonnene Verdichtung der vorhandenen Hainbuchenhecke durch Nachpflanzen der Lücken sowie Düngung und gezielten Rückschnitt gefördert werden. Dies kann ergänzt werden durch die Pflanzung einzelner Sträucher vor der Hecke an abzustimmenden Stellen. Die Kosten hierfür belaufen sich – je nach Anzahl der Sträucher – auf 600 bis 700 € (rd. 18 – 21 €/m).
Haushaltsmittel für die Verdichtung der Hecke und Pflanzung der Sträucher stehen im Rahmen der regulären Unterhaltungsarbeiten unter Produktkonto 55300.421200 zur Verfügung.
Die zur Pflanzung
einer Eibenhecke erforderlichen Haushaltsmittel sind für den Haushalt 2014,
Vorlage 2013 0455, über eine Erhöhung der Unterhaltungskosten der Friedhofsgelände
(Produktkonto 55300.421200) angemeldet. Sofern sich der Ortsrat Otze für eine
Umsetzung dieser Variante ausspricht, bleiben die anstehenden Haushaltsplanberatungen
abzuwarten.
Bei einer
Entscheidung für die Varianten 1 und 3 müssten die Haushaltsmittel nachträglich
im Finanzhaushalt angemeldet werden. Hier gilt, wie für Variante 2, dass die
anstehenden Haushaltsplanberatungen abzuwarten sind.
b) Urnengräber an Friedhofsgrenze
Im Zuge des Ortstermins im Vorfeld der Ortsratssitzung am 04.07.2013 wurde vorgeschlagen, die Gehölze entlang der westlichen Friedhofsbegrenzung zu entfernen und dort eine weitere Urnenabteilung einzurichten.
Für die Rodung der Gehölze und das Auffüllen des Bodens entstehen Kosten in Höhe von rd. 6.000 €.
Im Anschluss könnten ca. 40 Urnengräber angelegt werden sowie ein Bereich für eine Urnengemeinschaftsanlage vorgehalten werden (s. Anlage 3).
Spricht sich der Ortsrat für die Einrichtung der Urnenabteilung an dieser Stelle aus, soll es in der neuen Urnenabteilung nach Vorstellung der Verwaltung möglich sein, Beisetzungen in einem Urnenwahl- oder in einem Urnenreihengrab vorzunehmen. In einem Urnenreihengrab ist eine Urnenbeisetzung möglich. Es wird der Reihe nach vergeben und kann nicht verlängert werden. In einem Urnenwahlgrab hingegen sind bis zu fünf Urnenbeisetzungen möglich. Die Lage des Urnenwahlgrabes ist wählbar und das Grab nach Ablauf der Nutzungszeit verlängerbar. Weiterhin besteht die Möglichkeit des Vorerwerbs
Erfahrungsgemäß werden Urnenwahlgräber aufwendiger gepflegt und
bepflanzt als Urnenreihengräber. Urnenreihengräber werden zudem oftmals von
vornherein als Urnenrasengräber erworben oder im Verlauf der Zeit in
Rasengräber umgewandelt. Lediglich ein kleines in den Boden eingelassenes
Grabmal erinnert an die oder den Verstorbenen.
Aufgrund der unterschiedlichen Gestaltung
und der damit einhergehenden unterschiedlichen Pflege empfiehlt die Verwaltung,
Urnenreihen- und Urnenwahlgräber zukünftig getrennt voneinander anzulegen.
Wird die Verwaltung damit beauftragt, die
Fläche entlang der Friedhofsgrenze als Urnenabteilung herzurichten, so werden
die Rodungsarbeiten voraussichtlich Anfang 2014 durchgeführt und die Fläche mit
Rasen angesät, da die Arbeiten derzeit aufgrund der Platzverhältnisse noch
recht gut ausgeführt werden können. Die Belegung dieser Fläche würde jedoch
erst erfolgen, wenn die gemäß Beschlussfassung vom 04.07.2013 (Vorlage 2013
0394) neu eingerichtete Urnenabteilung 10 belegt ist.
Auf diese Weise soll eine konzentrierte
Belegung erreicht werden, was dem Erscheinungsbild des Friedhofs dient und die
Wiederbelegung und damit eine geordnete Friedhofsentwicklung für die Zukunft erleichtert.
Die genaue Planung für eine weitere Urnengemeinschaftsanlage wird zu gegebener Zeit erstellt und dem Ortsrat zur Entscheidung vorgelegt. Dabei werden die Erfahrungen mit der für 2014 geplanten Urnengemeinschaftsanlage in die Planungen einfließen.