Sachverhalt:
Die Stadtverwaltung der Stadt Burgdorf ist
derzeit in fünf Rathäusern untergebracht. Davon befinden sich die Rathäuser I,
II, III sowie das Kutscherhaus im Eigentum der Stadt Burgdorf. Rathaus IV und
das Schloss sind angemietet. Der Mietvertrag des Rathauses IV endet zum
30.09.2018. Dann wird erneut über die Mietkonditionen zu verhandeln sein.
In den kommenden Jahren stehen notwendige
Investitionen an, um die mittelfristige Nutzung als Verwaltungsgebäude
fortführen zu können. Infolgedessen muss die Frage beantwortet werden, in
welche Gebäude sinnvoller Weise noch investiert werden sollte. Aus Sicht der
Verwaltung muss nach dem groben Zeitplan in diesem Jahr über einen möglichen
Rathausneubau entschieden werden, damit genügend Zeit bleibt, um ggf. erforderliche
Baumaßnahmen planen zu können.
2018 ggf. Umzug / Ende der Mietlaufzeit für das
Rathaus IV
2017 ggf. Kündigung des Mietvertrags für Rathaus
IV
2016 ggf.
Beginn des Rathausneubaus bzw. -teilneubaus
2015 ggf.
Aufstellung Bebauungsplan / Vorbereitung Bauantrag / Projektplanung / Ausschreibung
etc.
2014 Entscheidung für oder gegen Neubau
Die Verwaltung hat im Jahr 2013 eine
verwaltungsinterne Arbeitsgruppe eingerichtet. Es wurde durch das Institut für Bauforschung (IFB) ein
Gutachten erstellt, welches v.a. eine bauliche Einschätzung des Gebäudebestands
zum Schwerpunkt hatte. Des Weiteren wurden verschiedene Neubauvarianten
untersucht und bewertet. Zusätzliche Untersuchungen (z.B. vertiefte
Überlegungen auf Basis des Innenstadtkonzepts im Bereich Spittaplatz) können
auf Basis der vorliegenden Daten vergleichsweise kurzfristig ergänzt werden.
Den vorläufigen Abschlussbericht gebe ich
Ihnen hiermit zur Kenntnis. Es wird vorgeschlagen, dass auftauchende Fragen der
Verwaltung vorab mitgeteilt werden, damit diese möglichst schon bei der Vorstellung
des Endberichts berücksichtigt werden können.
Hinweis:
Der dieser öffentlichen Vorlage beigefügte Bericht wurde in Teilbereichen aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt.