Betreff
Neubesetzung Feuerwehrausschuss und Gesellschafterversammlung WBB
Vorlage
2013 0427
Aktenzeichen
10.024
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Sitzverteilung und Ausschussbesetzung wird wie folgt festgestellt:

Feuerwehrausschuss

 

Fraktion / Gruppe

Mitglied

Vertreter/in

SPD / Die Grünen

 

 

SPD / Die Grünen

 

 

SPD / Die Grünen

 

 

SPD / Die Grünen

 

 

CDU

 

 

CDU

 

 

WGS

 

 

 

 

 

Beratende Mitglied:

Stadtbrandmeister

Ulf Anderson

Heinrich Schlumbohm

 

Gesellschafterversamlung der WBB

 

Fraktion / Gruppe

Mitglied

Vertreter/in

SPD / Die Grünen

 

 

SPD / Die Grünen

 

 

SPD / Die Grünen

 

 

SPD / Die Grünen

 

 

CDU

 

 

CDU

 

 

WGS

 

 

 

 

 

Bürgermeister

(gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG)

Alfred Baxmann

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Schreiben vom 23.08.2013 hat die WGS-Fraktion einen Antrag auf Neubesetzung des Feuerwehrausschusses und der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe gestellt.

 

Zur Begründung wird auf die Änderung der Fraktionsstärke der CDU-Ratsfraktion verwiesen.

 

Nach § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Grds. ist bei der Neubildung von Ausschüssen infolge Änderung des Stärkeverhältnisses in der Vertretung für alle Ausschüsse die Neubesetzung der Vorsitze erforderlich (siehe auch Vorlage 2013 0403).

 

Die Berechnung ist in der Anlage beigefügt. Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG werden die Sitze eines jeden Ausschusses entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen und Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu verteilen, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung ergeben haben, auf die Fraktionen oder Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Lt. der anliegenden Berechnung ergibt sich für den 7er-Ausschuss (Feuerwehrausschuss sowie Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe) eine neue Sitzverteilung. Danach hat die Gruppe SPD/Die Grünen weiterhin Anspruch auf 4 Sitze, die CDU-Fraktion Anspruch auf 2 Sitze (vorher 3) und die WGS-Fraktion Anspruch auf 1 Sitz (vorher 0). Der Antrag der WGS-Fraktion ist somit begründet, da ihre Mitgliedschaftsrechte durch die Änderung der Stärkeverhältnisse betroffen sind.

 

Gemäß § 71 Abs. 5 stellt der Rat die Sitzverteilung und die Ausschussbenennung durch Beschluss fest.

 

 

 

Anlagen:

            

1.    Antrag der WGS-Fraktion

2.    Berechnung Verteilung der Sitze – neu ( 29 Fraktions- und Gruppenmitglieder)

3.    Berechnung Verteilung der Sitze – alt (30 Fraktions- und Gruppenmitglieder)