Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Die Sitzverteilung und Ausschussbesetzung wird wie folgt festgestellt:
Feuerwehrausschuss
Fraktion / Gruppe |
Mitglied |
Vertreter/in |
SPD / Die Grünen |
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SPD / Die Grünen |
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SPD / Die Grünen |
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SPD / Die Grünen |
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CDU |
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CDU |
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WGS |
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Beratende Mitglied: Stadtbrandmeister |
Ulf Anderson |
Heinrich Schlumbohm |
Gesellschafterversamlung der WBB
Fraktion / Gruppe |
Mitglied |
Vertreter/in |
SPD / Die Grünen |
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SPD / Die Grünen |
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SPD / Die Grünen |
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SPD / Die Grünen |
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CDU |
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CDU |
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WGS |
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Bürgermeister (gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG) |
Alfred Baxmann |
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Sachverhalt und Begründung:
Mit Schreiben vom 23.08.2013 hat die WGS-Fraktion einen Antrag auf Neubesetzung des Feuerwehrausschusses und der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe gestellt.
Zur Begründung wird auf die Änderung der Fraktionsstärke der CDU-Ratsfraktion verwiesen.
Nach § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Grds. ist bei der Neubildung von Ausschüssen infolge Änderung des Stärkeverhältnisses in der Vertretung für alle Ausschüsse die Neubesetzung der Vorsitze erforderlich (siehe auch Vorlage 2013 0403).
Die Berechnung ist in der Anlage beigefügt. Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG werden die Sitze eines jeden Ausschusses entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen und Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu verteilen, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung ergeben haben, auf die Fraktionen oder Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Lt. der anliegenden Berechnung ergibt sich für den 7er-Ausschuss (Feuerwehrausschuss sowie Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe) eine neue Sitzverteilung. Danach hat die Gruppe SPD/Die Grünen weiterhin Anspruch auf 4 Sitze, die CDU-Fraktion Anspruch auf 2 Sitze (vorher 3) und die WGS-Fraktion Anspruch auf 1 Sitz (vorher 0). Der Antrag der WGS-Fraktion ist somit begründet, da ihre Mitgliedschaftsrechte durch die Änderung der Stärkeverhältnisse betroffen sind.
Gemäß § 71 Abs. 5 stellt der Rat die Sitzverteilung und die Ausschussbenennung durch Beschluss fest.
Anlagen:
1. Antrag der WGS-Fraktion
2. Berechnung Verteilung der Sitze – neu ( 29 Fraktions- und Gruppenmitglieder)
3. Berechnung Verteilung der Sitze – alt (30 Fraktions- und Gruppenmitglieder)