Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
10.200,00 € |
36100.433102 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG der außerplanmäßigen Aufwendung
/ Auszahlung in Höhe von 10.200,00 € bei dem Produktkonto 36100.433102 /
36100.733102 (Soziale Leistungen an natürliche Personen a.v.E. – Einrichtung
Tagespflegestelle) zu.
Sachverhalt und Begründung:
Für die Einrichtung einer neuen Kindertagespflegestellte mit fünf Plätzen hat das Land Niedersachsen zur finanziellen Unterstützung für die Einrichtung von Tagespflegestellen kurzfristig einen Förderbetrag von 10.200,00 € zugesagt.
Da die haushaltsrechtliche Abwicklung über den städtischen Haushalt erfolgen muss ist es notwendig, hierfür einen Betrag in Höhe von 10.200,00 € als außerplanmäßigen Aufwand / außerplanmäßige Auszahlung bei dem neuen Produktkonto 36100.433102 / 36100.733102 (Soziale Leistungen an natürliche Personen a.v.E. – Einrichtung Tagespflegestelle) zur Verfügung zu stellen.
Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.
Die Deckung dieses zeitlich und sachlich unabweisbaren außerplanmäßigen Aufwands / dieser außerplanmäßigen Auszahlung ist durch entsprechende Mehrerträge / Mehreinzahlungen bei dem neuen Produktkonto 36100.314102 / 36100.614102 (Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land für Tagespflege) in gleicher Höhe gewährleistet.