Betreff
Außerplanmäßige Aufwendung / Auszahlung für die Einrichtung einer Kindertagespflegestelle
Vorlage
2013 0388
Aktenzeichen
20 - Ga
Art
Tischvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

10.200,00 €

36100.433102

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG der außerplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung in Höhe von 10.200,00 € bei dem Produktkonto 36100.433102 / 36100.733102 (Soziale Leistungen an natürliche Personen a.v.E. – Einrichtung Tagespflegestelle) zu.

Sachverhalt und Begründung:

 

Für die Einrichtung einer neuen Kindertagespflegestellte mit fünf Plätzen hat das Land Niedersachsen zur finanziellen Unterstützung für die Einrichtung von Tagespflegestellen kurzfristig einen Förderbetrag von 10.200,00 € zugesagt.

 

Da die haushaltsrechtliche Abwicklung über den städtischen Haushalt erfolgen muss ist es notwendig, hierfür einen Betrag in Höhe von 10.200,00 € als außerplanmäßigen Aufwand / außerplanmäßige Auszahlung bei dem neuen Produktkonto 36100.433102 / 36100.733102 (Soziale Leistungen an natürliche Personen a.v.E. – Einrichtung Tagespflegestelle) zur Verfügung zu stellen.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.

 

Die Deckung dieses zeitlich und sachlich unabweisbaren außerplanmäßigen Aufwands /  dieser außerplanmäßigen Auszahlung ist durch entsprechende Mehrerträge / Mehreinzahlungen bei dem neuen Produktkonto 36100.314102 / 36100.614102 (Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land für Tagespflege) in gleicher Höhe gewährleistet.