Sachverhalt und Begründung:
Am Ahrbergenweg befinden sich auf Höhe Zilleweg ein Spielplatz und ein Bolzplatz (s. Übersichtsplan in der Anlage). Diese sind mit dem Bebauungsplan Nr. 0-37 „Mönkeburg 5“, der im Jahr 1979 rechtskräftig wurde, zusammen mit der Wohnbebauung am Zilleweg ausgewiesen worden. Im Jahr 1983 wurde die Baugenehmigung für die Anlage eines Spielplatzes und eines Bolzplatzes erteilt.
Seit Mitte der 1990er Jahre gibt es Konflikte zwischen der Stadt / den Bolzplatznutzern und den Anwohnern am Zilleweg.
Im Jahr 1995 wurde von Anwohnern des
Zilleweges Klage beim Verwaltungsgericht Hannover gegen die Stadt Burgdorf
erhoben, um die Entfernung des Basketballkorbes zu erreichen. Die Klage wurde
in 1997 abgewiesen (Aktenzeichen 4 A 3262/95). Die Stadt wurde in der
Urteilsbegründung jedoch darauf hingewiesen, dass die Nutzungszeiten zu
begrenzen und ihre Einhaltung sicherzustellen ist.
Die Stadt bemüht sich seit dem, mit den
folgenden Maßnahmen die Einhaltung der Benutzungsordnung des Bolzplatzes
sicherzustellen:
·
Einschaltung der
Jugendpflege und des Streetworkers, um das Gespräch mit den Nutzern zu suchen,
·
Einschaltung der
Polizei zur unregelmäßigen Kontrolle besonders der abendlichen Nutzungszeiten,
·
Nacharbeiten am
Ballfangzaun zur Reduzierung der Lärmbelastung.
Seit 2009 gab es erneut Beschwerden der Anwohner wegen Lärmbelästigungen durch Nutzung des Bolzplatzes außerhalb der zulässigen Nutzungszeiten (8:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 20:00 Uhr) und durch Personen > 18 Jahre. Nach verschiedenen Gesprächen wurde eine Klage auf Einhaltung der Nutzungszeiten angedroht.
Grundsätzlich werden noch folgende
Möglichkeiten zur Lösung des Lärmkonfliktes gesehen:
·
bauliche Maßnahmen zum
Lärmschutz zu errichten (Lärmschutzwand / Lärmschutzwall),
·
den Platz an einen zur
Wohnbebauung entfernteren Ort zu verlegen und damit Lärmschutz über eine
Abstandsfläche sicherzustellen (evtl. in Kombination mit einem Sickerbecken
westlich des Ahrbergenwegs),
·
den Platz ersatzlos zu
schließen, wobei dies im Hinblick auf die Bereitstellung von Bewegungsräumen für
Kinder und Jugendliche von Seiten der Stadt Burgdorf nur die letzte aller
Möglichkeiten sein kann.
Zur
Entscheidung, welche Lösung weiterverfolgt werden soll, wird z Zt. ein
Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten im Rahmen der Erarbeitung des
Bebauungsplans Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt“ vorbereitet (s. auch
Vorlage 2013 0366 zur Beratung im Bauausschuss am 03.06.2013), da sich das
Plangebiet nur durch eine Wegeparzelle
abgetrennt direkt nördlich der Bolzplatzfläche befindet.
Da das Ergebnis des Vergleichs voraussichtlich jedoch erst zum Herbst in die politischen Beratungen gegeben werden kann, soll der Bolzplatz zunächst vorübergehend für 6 Monate geschlossen werden. Dies würde eine Sofortmaßnahme aufgrund einer erneuten Klageandrohung eines Anliegers darstellen. Andere kurzfristige Maßnahmen zur Lösung des Konflikts werden seitens der Verwaltung nicht gesehen.
Das führt zum einen vorerst zu einer umgehenden Entlastung der Anlieger. Zum anderen, kann u.U. festgestellt werden, ob und wohin die Nutzer ausweichen, um dies mit in der weiteren Diskussion berücksichtigen zu können, da es das Szenario des ersatzlosen Entfalls simuliert.
Der Übersicht in der Anlage kann Anzahl und Lage der im Stadtgebiet Burgdorf vorhandenen Bolzplätze entnommen werden. Eine gesetzliche Verpflichtung für die Vorhaltung von Bolzplätzen besteht nicht.