Betreff
Probeweise Schließung Bolzplatz Zilleweg
Vorlage
2013 0378
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bolzplatz Zilleweg wird für zunächst 6 Monate probeweise geschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Am Ahrbergenweg befinden sich auf Höhe Zilleweg ein Spielplatz und ein Bolzplatz (s. Übersichtsplan in der Anlage). Diese sind mit dem Bebauungsplan Nr. 0-37 „Mönkeburg 5“, der im Jahr 1979 rechtskräftig wurde, zusammen mit der Wohnbebauung am Zilleweg ausgewiesen worden. Im Jahr 1983 wurde die Baugenehmigung für die Anlage eines Spielplatzes und eines Bolzplatzes erteilt.

 

Seit Mitte der 1990er Jahre gibt es Konflikte zwischen der Stadt / den Bolzplatznutzern und den Anwohnern am Zilleweg.

 

Im Jahr 1995 wurde von Anwohnern des Zilleweges Klage beim Verwaltungsgericht Hannover gegen die Stadt Burgdorf erhoben, um die Entfernung des Basketballkorbes zu erreichen. Die Klage wurde in 1997 abgewiesen (Aktenzeichen 4 A 3262/95). Die Stadt wurde in der Urteilsbegründung jedoch darauf hingewiesen, dass die Nutzungszeiten zu begrenzen und ihre Einhaltung sicherzustellen ist.

 

Die Stadt bemüht sich seit dem, mit den folgenden Maßnahmen die Einhaltung der Benutzungsordnung des Bolzplatzes sicherzustellen:

·         Einschaltung der Jugendpflege und des Streetworkers, um das Gespräch mit den Nutzern zu suchen,

·         Einschaltung der Polizei zur unregelmäßigen Kontrolle besonders der abendlichen Nutzungszeiten,

·         Nacharbeiten am Ballfangzaun zur Reduzierung der Lärmbelastung.

Seit 2009 gab es erneut Beschwerden der Anwohner wegen Lärmbelästigungen durch Nutzung des Bolzplatzes außerhalb der zulässigen Nutzungszeiten (8:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 20:00 Uhr) und durch Personen > 18 Jahre. Nach verschiedenen Gesprächen wurde eine Klage auf Einhaltung der Nutzungszeiten angedroht.

Grundsätzlich werden noch folgende Möglichkeiten zur Lösung des Lärmkonfliktes gesehen:

·         bauliche Maßnahmen zum Lärmschutz zu errichten (Lärmschutzwand / Lärm­schutzwall),

·         den Platz an einen zur Wohnbebauung entfernteren Ort zu verlegen und damit Lärmschutz über eine Abstandsfläche sicherzustellen (evtl. in Kombination mit einem Sickerbecken westlich des Ahrbergenwegs),

·         den Platz ersatzlos zu schließen, wobei dies im Hinblick auf die Bereitstellung von Bewegungsräumen für Kinder und Jugendliche von Seiten der Stadt Burgdorf nur die letzte aller Möglichkeiten sein kann.

Zur Entscheidung, welche Lösung weiterverfolgt werden soll, wird z Zt. ein Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt“ vorbereitet (s. auch Vorlage 2013 0366 zur Beratung im Bauausschuss am 03.06.2013), da sich das Plangebiet nur durch eine Wegeparzelle abgetrennt direkt nördlich der Bolzplatzfläche befindet.

Da das Ergebnis des Vergleichs voraussichtlich jedoch erst zum Herbst in die politischen Beratungen gegeben werden kann, soll der Bolzplatz zunächst vorübergehend für 6 Monate geschlossen werden. Dies würde eine Sofortmaßnahme aufgrund einer erneuten Klageandrohung eines Anliegers darstellen. Andere kurzfristige Maßnahmen zur Lösung des Konflikts werden seitens der Verwaltung nicht gesehen.

Das führt zum einen vorerst zu einer umgehenden Entlastung der Anlieger. Zum anderen, kann u.U. festgestellt werden, ob und wohin die Nutzer ausweichen, um dies mit in der weiteren Diskussion berücksichtigen zu können, da es das Szenario des ersatzlosen Entfalls simuliert.

Der Übersicht in der Anlage kann Anzahl und Lage der im Stadtgebiet Burgdorf vorhandenen Bolzplätze entnommen werden. Eine gesetzliche Verpflichtung für die Vorhaltung von Bolzplätzen besteht nicht.