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Beschlussvorschlag:
1. Das im Ratsinformationssystem als Anlage 1 (Bericht) und 2 (Maßnahmenband) beigefügte Klimaschutz-Aktionsprogramm wird als Handlungskonzept und Leitlinie zur Umsetzung der Klimaschutzziele bis 2050 vom Rat der Stadt Burgdorf beschlossen.
2. Die in Kapitel 10.5 (Zeitplanung zur Umsetzung der Maßnahmenpakete) des Berichtsbandes aufgeführten prioritären Maßnahmen werden - vorbehaltlich zur Verfügung stehender finanzieller und personeller Ressourcen – als Umsetzungsfahrplan für den Zeitraum bis 2020 empfohlen. Maßnahmenvorschläge, die nicht im direkten städtischen Einflussbereich liegen, werden zur Kenntnis genommen und unter dem o. g. Vorbehalt unterstützt.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, unter der Voraussetzung der finanziellen Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), eine Stelle für eine/n Klimaschutzmanager/in für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung des Klimaschutz-Aktionsprogramms und des Teilkonzeptes für die eigenen Liegenschaften sowie zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings einzurichten.
Sachverhalt und Begründung:
Klimaschutz ist eine globale
Herausforderung, der auf allen staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen
begegnet werden muss. Angesichts der Bedeutung des „Faktors Mensch“ bei der
Verringerung der Treibhausgasemissionen bedarf es der Initiative der Stadtverwaltung
und der Motivation aller Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Burgdorf,
um Klimaschutz vor Ort umzusetzen.
Deshalb hat der Rat der Stadt Burgdorf am
27.08.2009 einstimmig den Beschluss zur Aufstellung eines kommunalen
Klimaschutz-Aktionsprogramms gefasst. Mit der Erarbeitung des
Klimaschutzkonzeptes wurde die Klimaschutzagentur Region Hannover beauftragt.
Die Erstellung des Konzeptes wurde im Rahmen der Klimaschutzinitiative der
Bundesregierung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) zu 85 % finanziell gefördert (Förderzeitraum: Januar
2012 bis April 2013). Der Endbericht wurde am 25.04.2013 der
prozessbegleitenden Koordinationsgruppe, der Vertreter der Ratsfraktionen, des
Kooperationspartners (Stadtwerke Burgdorf) sowie von Initiativen, Vereinen und
Akteursgruppen angehören, vorgestellt.
Durch das Klimaschutz-Aktionsprogramm
Burgdorf soll die Grundlage für die weitere nachhaltige Entwicklung geschaffen
und gleichzeitig ein Beitrag zur Klimaschutzregion Hannover geleistet werden,
indem die zentralen Akteure in Burgdorf, die bei der Programmerarbeitung als
Koordinationsgruppe zusammengewirkt haben, zur Umsetzung eine Kooperation im Sinne
des Klimaschutzes eingehen. Aus den Betrachtungen zur Emissionsminderung und
den lokalen Potenzialen von Energieeffizienz und Ausbau erneuerbarer
Energieträger wird deutlich, dass Burgdorf bei Ausschöpfung aller Potentiale Klimaneutralität
erreichen und darüber hinaus Nachbarkommunen mit emissionsfreiem Strom versorgen
könnte oder Umsetzungshemmnisse in Effizienzbereichen darüber kompensiert
werden könnten. Diese Chancen sollten nach Möglichkeit genutzt werden.
Mit dem Anstreben dieser Ziele leistet die
Stadt Burgdorf auch einen aktiven Beitrag zur Entwicklung der Klimaschutzregion
Hannover und für den Masterplan 100 %, insbesondere dadurch, dass die CO2-Emissionen
bis zum Jahr 2050 auf 2 Tonnen CO2 pro Einwohner und Jahr gesenkt
werden sollen und damit aus heutiger Sicht Klimaneutralität erreicht werden
kann.
Die Reduzierung der Treibhausgasemissionen
geht einher mit einer deutlich steigenden Wertschöpfung vor Ort durch steigende
Gewerbesteuereinnahmen und verstärkte Modernisierungstätigkeit.
Um die Realisierung der Maßnahmen aus dem
Klimaschutz-Aktionsprogramm möglichst ohne Zeitverzug einzuleiten, ist die
Einstellung eines/einer Klimaschutzmanagers/in vorgesehen. Die neu zu
schaffende Stelle kann im Rahmen der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung
mit 65 % der Personal- und Sachkosten innerhalb des dreijährigen
Bewilligungszeitraumes gefördert werden. Kommunen, deren Konzept zur
Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht bestätigt wurde, können eine Erhöhung
der Förderquote um bis zu 20 % erhalten. Optional bietet die neue
Förderrichtlinie darüber hinaus eine direkte Anschlussförderung (max. 2 weitere
Jahre, 40 % Zuwendung), zusätzliche Ausgabenübernahme für Maßnahmen im Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit (max. 20.000,- €) sowie einen einmaligen Zuschuss (Förderquote
50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Fördersumme max. 250.000 €, Antragstellung
im ersten Jahr der Tätigkeit) für die Umsetzung einer ausgewählten besonders
emissionsmindernden, investiven Klimaschutzmaßnahme mit mindestens 80% CO2-Minderungspotenzial
innerhalb der dreijährigen Projektlaufzeit. Vorbehaltlich einer Förderung durch
das BMU sind im Haushaltsplan Mittel (49.800 €/a) für die Einstellung
eines/einer Klimaschutzmanagers/in eingestellt.
Anmerkung: Im Sinne des Klimaschutzes wurde auf einen
Ausdruck des Berichtes und des Maßnahmenbandes verzichtet. Der Bericht und der
Maßnahmenband werden über das Ratsinformationsportal (passwortgeschützt)
bereitgestellt und können auch über das öffentlich zugängliche
Bürgerinformationsportal (www.burgdorf-ratsinfo.de/bi/infobi.php) sowie
auf der Homepage der Stadt Burgdorf (www.burgdorf.de/portal/seiten/klimaschutz-aktionsprogramm-kap--902000387-20500.html?naviID=902000261&brotID=902000261&rubrik=902000002&)
eingesehen werden. Auf ausdrücklichen Wunsch werden die Bände für die Mitglieder
der Ratsgremien auch ausgedruckt.