Bezugsvorlage: 0055/06/16.WP
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
Ausarbeitung der städtebaulichen Planung durch externes, vom Investor beauftragtes, Planungsbüro. |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die unter 3.
formulierten
Beschlüsse zu fassen.
2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die unter 3.
formulierten
Beschlüsse zu fassen.
3.
Der
Rat beschließt:
A Der Rat nimmt Kenntnis
von den Ergebnissen
-
der in der Zeit vom
29.08.2006 bis 12.09.2006 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
-
der mit Schreiben vom 23.08.2006 bis zum 29.09.2006
durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
-
der in der Zeit vom
29.11.2006 bis 29.12.2006 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und
-
der mit Schreiben vom
23.11.2006 bis zum 29.12.2006 durchgeführten Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Rat
beschließt die in der Begründung im Kapitel III.9 beschriebenen
Abwägungsvorgänge.
B Feststellungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 34. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des Planteils vom 25.10.2006.
Der Rat beschließt dem Flächennutzungsplan beizufügen
-
die Begründung in der Fassung
vom 01.03.2007
-
die Zusammenfassende
Erklärung, die in Kapitel IV.10 der Begründung wiedergegeben ist.
Sachverhalt und Begründung:
Anhand der Bezugsvorlage Nr. 0055/06/16.WP hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.11.2006 beschlossen, die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 29. November 2006 bis 29. Dezember 2006.
Die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgte mit Schreiben vom 23.11.2006. Damit wurde für die Zeit bis zum 29. Dezember 2006 die Gelegenheit zur Stellungnahme ermöglicht.
Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes abgegebenen Stellungnahmen haben keine Änderung der Planzeichnung erforderlich gemacht.
Die Stellungnahmen und -soweit erforderlich- die Abwägungsvorschläge sind als Ausführungen der Stadt Burgdorf in die Begründung zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Teil III aufgenommen worden. Die gegenüber der Entwurfsfassung vom Oktober 2006 veränderten Textteile in den Teilen I und II der Begründung sind grau hinterlegt.
Die 34. Änderung des
Flächennutzungsplans wurde vorbereitet und liegt der Vorlage an. In die
Begründung zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde eine
Zusammenfassende Erklärung als Teil IV neu aufgenommen.
Nach Durchführung der
Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB kann
nun der Feststellungsbeschluss gefasst werden. Hierüber ist zu entscheiden.
Anlagen:
34. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht