Betreff
34. Flächennutzungsplanänderung ("City-Markt"), Feststellung
Bezugsvorlage: 0055/06/16.WP
Vorlage
2007 0139
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

Ausarbeitung der städtebaulichen Planung durch externes, vom Investor beauftragtes, Planungsbüro.

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die unter 3.

formulierten Beschlüsse zu fassen.

2.      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die unter 3.

      formulierten Beschlüsse zu fassen.

3.      Der Rat beschließt:

 

A  Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen

-          der in der Zeit vom 29.08.2006 bis 12.09.2006 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-          der mit Schreiben vom 23.08.2006 bis zum 29.09.2006 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-          der in der Zeit vom 29.11.2006 bis 29.12.2006 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und

-          der mit Schreiben vom 23.11.2006 bis zum 29.12.2006 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Rat beschließt die in der Begründung im Kapitel III.9 beschriebenen Abwägungsvorgänge.

 

B  Feststellungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 34. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des Planteils vom 25.10.2006.

Der Rat beschließt dem Flächennutzungsplan beizufügen

-          die Begründung in der Fassung vom 01.03.2007

-          die Zusammenfassende Erklärung, die in Kapitel IV.10 der Begründung wiedergegeben ist.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Anhand der Bezugsvorlage Nr. 0055/06/16.WP hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.11.2006 beschlossen, die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 29. November 2006 bis 29. Dezember 2006.

 

Die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgte mit Schreiben vom 23.11.2006. Damit wurde für die Zeit bis zum 29. Dezember 2006 die Gelegenheit zur Stellungnahme ermöglicht.

 

Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes abgegebenen Stellungnahmen haben keine Änderung der Planzeichnung erforderlich gemacht.

 

Die Stellungnahmen und -soweit erforderlich- die Abwägungsvorschläge sind als Ausführungen der Stadt Burgdorf in die Begründung zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Teil III aufgenommen worden. Die gegenüber der Entwurfsfassung vom Oktober 2006 veränderten Textteile in den Teilen I und II der Begründung sind grau hinterlegt.

 

Die 34. Änderung des Flächennutzungsplans wurde vorbereitet und liegt der Vorlage an. In die Begründung zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde eine Zusammenfassende Erklärung als Teil IV neu aufgenommen.

Nach Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB kann nun der Feststellungsbeschluss gefasst werden. Hierüber ist zu entscheiden.

 

Anlagen:

34. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht