Betreff
Windenergienutzung in der Stadt Burgdorf

Bezugsvorlage:
2012 0285 Windenergienutzung in der Stadt Burgdorf
Vorlage
2012 0285/1
Aktenzeichen
61 - FNP-Wind
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Nachfolgende Ergänzungen zum Thema „Windenergienutzung in Burgdorf“ gebe ich Ihnen zur Kenntnis. Über die genannten Fragestellungen ist zu entscheiden.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Zum inhaltlichen Sachverhalt verweise ich auf die Bezugsvorlage 2012 0285 vom 18.01.2013.

 

Zur Klärung der weiteren Vorgehensweise wird am 16.05.2013 eine gemeinsame Sitzung der Ortsräte durchgeführt.

 

In der geplanten Sitzung wird die Verwaltung noch einmal die Inhalte der Bezugsvorlage vorstellen. Es wird erläutert, warum sich die Stadt mit dem Thema Windenergienutzung befasst und es wird dargestellt, welche Möglichkeiten (Szenarien) für Burgdorf bestehen.

 

Feststeht: Die Weiterentwicklungen auf technischem Gebiet und auf planerisch/politischer Ebene erfordern eine erneute Prüfung der Verhältnisse in Burgdorf – insbesondere in Bezug auf die seinerzeit vorgenommenen Höhenbegrenzungen – die erneut fachgutachterlich zu prüfen wären.

 

Die Ergebnisse der Flächenuntersuchungen für die Nutzung von Windenergie werden dann in die Darstellungen des neuen Flächennutzungsplans (FNP) einfließen.

 

Zu berücksichtigen ist, dass

 

-        in jedem Fall für die Darstellungen im neuen Flächennutzungsplan zu begründen ist, warum auf den Standorten jeweils eine Höhenbegrenzung erfolgt. D.h. die derzeit bestehenden und die ggf. festzulegenden Höhenbegrenzungen sind fachlich fundiert zu untermauern. Insbesondere für den Standort Schillerslage sind aktuelle gutachtliche Aussagen einzuholen.

 

-        auch wenn nur ein neuer, zusätzlicher Standort ausgewiesen werden soll, der Prüfauftrag über mindestens 2 Standortbereiche vergeben werden sollte, damit ggf. eine Alternative zur Verfügung stehen könnte.

 

-        wenn möglichst viele Standorte dargestellt werden sollen, die erneute fachliche Untersuchung fast aller Flächen, die nach der Untersuchung von 1998 Hellblau dargestellt und Rot umrandet sind, erfolgen sollte. Ausgenommen werden sollte die Fläche zwischen Sorgensen und Weferlingsen, die als zu kleinflächig angesehen wird.

 

-        bei der Stadtverwaltung Hinweise aus der Bevölkerung (z. B. Rotmilan in Hülptingsen) eingegangen sind, die ebenfalls zu untersuchen sind.

 

-        weitere Kriterien wie z. B. Belange des Naturschutzes (Vogelschlag) oder des Immissionsschutzes (Lärm) zu bewerten sind.

 

-        aus Klimaschutzsicht die (effektivere) Nutzung von Windenergiepotentialen geeignet ist, CO2 einzusparen und voraussichtlich einen vergleichsweise großen Beitrag zur Erzeugung erneuerbarer Energien in Burgdorf leisten könnte.

 

-        die Qualität des Landschaftsbilds und ein möglicher Wunsch nach Naherholung in „nicht-technisierter“ Landschaft – insbesondere müssen die Auswirkungen befeuerter Anlagen berücksichtigt werden - abzuschätzen sind.

 

-        die Bedeutung der „freien Landschaft“ insbesondere für die Erholungssuchenden – vgl. auch die Aussagen aus dem ISEK (Seite 49) angemessen bewertet wird.

 

Ziel der anstehenden Beratungen sollte sein, über folgende richtungsweisende Punkte zu entscheiden:

 

1.     Soll sich die Stadt Burgdorf an der Energiewende beteiligen und einen entsprechenden Beitrag durch Windenergienutzung leisten?

 

2.     Für den Fall der Beteiligung: Soll sich die Stadt Burgdorf auf die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen für die Windenergienutzung beschränken oder sollen im neuen FNP weitere Flächen ausgewiesen werden?

 

3.     Hinsichtlich des „Repowering“: Sollen die bestehenden Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen im Burgdorfer Gebiet aufgehoben bzw. nach oben angepasst werden (z.B. auf 180 Meter)?

 

4.     Für den Fall, dass es bei den bestehenden Höhenbegrenzungen bleibt: Sollen ein oder weitere Standorte für die Windenergienutzung ohne Höhenbegrenzung (für zeitgemäße, ca. 200m hohe Anlagen) geprüft werden? – und wenn ja, wie viele?

 

5.     Sollen neue/zusätzliche (wie viele?) Vorrangflächen für Windenergienutzung ausgewiesen werden? Welche bzw. sämtliche Hellblau dargestellten und rot umrandeten Flächen von 1998 wären mit neuen Kriterien fachgutachterlich zu überprüfen.

 

6.     Wie ist die Meinung zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten (LSG)?

 

7.     Letztlich ist zu klären, ob der Rat der Stadt Burgdorf bereit ist, die erforderlichen finanziellen Mittel für die Beauftragung des externen Sachverstandes zur Verfügung zu stellen. – Unter der Produktnummer 51100 427101 der Stadtplanungsabteilung stehen für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des FNP anrechenbare Mittel zur Verfügung.

 

 

Je nach Empfehlung bzw. Entscheidungslage wird die Verwaltung einen externen Gutachter mit dem erforderlichen Untersuchungsumfang beauftragen. Die Ergebnisse werden vorgestellt werden und nach Abwägung aller zu berücksichtigenden Belange in die Darstellungen des in Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplans aufgenommen.