Bezugsvorlage:
2012 0285 Windenergienutzung in der Stadt Burgdorf
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
|||||
Beschlussvorschlag:
Nachfolgende
Ergänzungen zum Thema „Windenergienutzung in Burgdorf“ gebe ich Ihnen zur
Kenntnis. Über die genannten Fragestellungen ist zu entscheiden.
Sachverhalt und Begründung:
Zum inhaltlichen Sachverhalt verweise ich auf
die Bezugsvorlage 2012 0285 vom 18.01.2013.
Zur Klärung der weiteren Vorgehensweise wird
am 16.05.2013 eine gemeinsame Sitzung der Ortsräte durchgeführt.
In der geplanten Sitzung wird die Verwaltung
noch einmal die Inhalte der Bezugsvorlage vorstellen. Es wird erläutert, warum
sich die Stadt mit dem Thema Windenergienutzung befasst und es wird
dargestellt, welche Möglichkeiten (Szenarien) für Burgdorf bestehen.
Feststeht: Die Weiterentwicklungen auf technischem Gebiet und auf
planerisch/politischer Ebene erfordern eine erneute Prüfung der Verhältnisse in
Burgdorf – insbesondere in Bezug auf die seinerzeit vorgenommenen
Höhenbegrenzungen – die erneut fachgutachterlich zu prüfen wären.
Die Ergebnisse der Flächenuntersuchungen für
die Nutzung von Windenergie werden dann in die Darstellungen des neuen
Flächennutzungsplans (FNP) einfließen.
Zu
berücksichtigen ist, dass
-
in jedem
Fall für die Darstellungen im neuen Flächennutzungsplan zu begründen ist, warum
auf den Standorten jeweils eine Höhenbegrenzung erfolgt. D.h. die derzeit
bestehenden und die ggf. festzulegenden Höhenbegrenzungen sind fachlich
fundiert zu untermauern. Insbesondere für den Standort Schillerslage sind
aktuelle gutachtliche Aussagen einzuholen.
-
auch
wenn nur ein neuer, zusätzlicher Standort ausgewiesen werden soll, der
Prüfauftrag über mindestens 2 Standortbereiche vergeben werden sollte, damit
ggf. eine Alternative zur Verfügung stehen könnte.
-
wenn
möglichst viele Standorte dargestellt werden sollen, die erneute fachliche Untersuchung fast aller Flächen, die nach der
Untersuchung von 1998 Hellblau dargestellt und Rot umrandet sind,
erfolgen sollte. Ausgenommen werden sollte die Fläche zwischen Sorgensen und
Weferlingsen, die als zu kleinflächig angesehen wird.
-
bei der Stadtverwaltung Hinweise aus der
Bevölkerung (z. B. Rotmilan in Hülptingsen) eingegangen sind, die ebenfalls zu
untersuchen sind.
-
weitere
Kriterien wie z. B. Belange des Naturschutzes (Vogelschlag) oder des Immissionsschutzes
(Lärm) zu bewerten sind.
-
aus
Klimaschutzsicht die (effektivere) Nutzung von Windenergiepotentialen geeignet ist,
CO2 einzusparen und voraussichtlich einen vergleichsweise großen
Beitrag zur Erzeugung erneuerbarer Energien in Burgdorf leisten könnte.
-
die
Qualität des Landschaftsbilds und ein möglicher Wunsch nach Naherholung in
„nicht-technisierter“ Landschaft – insbesondere müssen die Auswirkungen befeuerter
Anlagen berücksichtigt werden - abzuschätzen sind.
-
die Bedeutung
der „freien Landschaft“ insbesondere für die Erholungssuchenden – vgl. auch die
Aussagen aus dem ISEK (Seite 49) angemessen bewertet wird.
Ziel der anstehenden Beratungen sollte sein, über
folgende richtungsweisende Punkte zu entscheiden:
1.
Soll
sich die Stadt Burgdorf an der Energiewende beteiligen und einen entsprechenden
Beitrag durch Windenergienutzung leisten?
2.
Für den
Fall der Beteiligung: Soll sich die Stadt Burgdorf auf die im wirksamen Flächennutzungsplan
dargestellten Flächen für die Windenergienutzung beschränken oder sollen im
neuen FNP weitere Flächen ausgewiesen werden?
3.
Hinsichtlich des „Repowering“: Sollen die
bestehenden Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen im Burgdorfer Gebiet
aufgehoben bzw. nach oben angepasst werden (z.B. auf 180 Meter)?
4.
Für den
Fall, dass es bei den bestehenden Höhenbegrenzungen bleibt: Sollen ein oder
weitere Standorte für die Windenergienutzung ohne Höhenbegrenzung (für zeitgemäße,
ca. 200m hohe Anlagen) geprüft werden? – und wenn ja, wie viele?
5.
Sollen
neue/zusätzliche (wie viele?) Vorrangflächen für Windenergienutzung ausgewiesen
werden? Welche bzw. sämtliche Hellblau dargestellten und rot umrandeten Flächen von 1998 wären mit neuen Kriterien fachgutachterlich zu überprüfen.
6.
Wie ist
die Meinung zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen in
Landschaftsschutzgebieten (LSG)?
7.
Letztlich
ist zu klären, ob der Rat der Stadt Burgdorf bereit ist, die erforderlichen
finanziellen Mittel für die Beauftragung des externen Sachverstandes zur
Verfügung zu stellen. – Unter der Produktnummer 51100 427101 der
Stadtplanungsabteilung stehen für Untersuchungen im Zusammenhang mit der
Neuaufstellung des FNP anrechenbare Mittel zur Verfügung.
Je nach Empfehlung bzw. Entscheidungslage
wird die Verwaltung einen externen Gutachter mit dem erforderlichen
Untersuchungsumfang beauftragen. Die Ergebnisse werden vorgestellt werden und
nach Abwägung aller zu berücksichtigenden Belange in die Darstellungen des in
Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplans aufgenommen.