Betreff
Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018
Vorlage
2013 0340
Aktenzeichen
51.1 /Hl
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die in der als Anlage beigefügten Übersicht aufgeführten Personen werden dem Amtsgericht Burgdorf als Jugend-, Jugendhaupt- und -hilfsschöffen vorgeschlagen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die derzeitige Amtszeit der Jugendhauptschöffen, der Jugendschöffen sowie der Jugendhilfsschöffen endet zum 31.12.2013. Aus diesem Grund ist wieder eine Vorschlagsliste vom Jugendhilfeausschuss aufzustellen.

 

Es werden für den Amtsgerichtsbezirk Burgdorf zwei Jugendhauptschöffen und zwei Hilfsschöffen benötigt, sowie für die Jugendkammer des Landgerichts zwei Jugendhauptschöffen.

 

Die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses soll grundsätzlich mindestens doppelt so viele Personen enthalten wie als Jugend-, Jugendhaupt- und -hilfsschöffen benötigt werden. In die Vorschlagsliste sind somit mindestens 12 Personen aufzunehmen. Es sind jeweils zur Hälfte Männer und Frauen zu benennen.

 

Als Grundvoraussetzungen sollen die Vorgeschlagenen über soziale Kompetenz verfügen, d.h. erzieherisch befähigt und in der Jugendarbeit erfahren sein. Außerdem müssen die vorgeschlagenen Personen das 25. Lebensjahr bei Beginn der Amtsperiode vollendet haben und sollten nicht älter als 69 Jahre sein.

 

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement begründen. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen - hier insbesondere mit Jugendlichen- erworben wurde.

 

Die Vorschlagslisten sind im Jugendamt eine Woche zu jedermanns Einsicht auszulegen. Die Liste muss bis zum 04.10.2013 beim Amtsgericht Burgdorf eingereicht werden.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wurden durch Rundschreiben darüber informiert, dass entsprechende Vorschläge benötigt werden. Des Weiteren wurde durch Pressemitteilung bekannt gegeben, dass Bewerbungen für die Übernahme dieser Tätigkeit und Aufnahme in die Vorschlagsliste beim Jugendamt der Stadt Burgdorf einzureichen sind. Die Bewerberinnen und Bewerber sind in der Anlage aufgelistet. Der Jugendhilfeausschuss entscheidet abschließend über die Vorschläge.

 

Nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes sind auch die Ortsräte bei der Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffen zu hören. Dieses Anhörungsrecht haben im gleichen Maße auch die Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher.

 

 

 

 

 

Anlage

Bewerberliste