Betreff
Ausbauprogramm "Am Brandende" (Bereich Bahnhofstraße" bis "Klaukengasse") und "Kleine Bahnhofstraße" (Bereich "Am Brandende" bis "Marktstraße")
Vorlage
2013 0335
Aktenzeichen
642-60-0
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

71.000,00 €

133.000,00 €

53800.787234

54100.787231

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausbau der Straße Am Brandende zwischen Bahnhofstraße und Klaukengasse sowie der Ausbau der Kleinen Bahnhofstraße zwischen Marktstraße und Am Brandende soll wie im Ausbauprogramm dargestellt erfolgen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Straßen Am Brandende und Kleine Bahnhofstraße sind Teile der historischen Altstadt Burgdorfs. Der Ausbaustand der Fahrbahn Am Brandende ist ca. von 1940 als dort der Kanal verlegt wurde. In den 60er Jahren wurden die Gehwege erneuert. In der Kleinen Bahnhofstraße stammt der Kanal ca. vom Beginn des 20. Jahrhunderts. Die Wegeoberfläche wurde 1979 erneuert.

Bei Kanalbefahrungen in 2008 und 2011 (s. dazu auch I.1.1 und II.1) wurden Schäden festgestellt, die eine Erneuerung des Kanals in beiden Straßen erforderlich machen. Die Bauarbeiten werden sich so großflächig gestalten, dass in diesem Zuge die Straße Am Brandende eine komplett neue Aufteilung erhält, die ihrer besonderen Lage in der historischen Altstadt Rechnung trägt. Gleichzeitig kann auf diese Weise die hier angesiedelte Gastronomie dahingehend gefördert werden, dass durch breitere Gehwege eine kleine Außenbewirtschaftung möglich wird.

Da bei den Arbeiten in der Kleinen Bahnhofstraße nur ein ca. 50 cm breiter Streifen des vorhandenen Pflasters erhalten werden könnte und das alte, in Beton verlegte Pflaster nicht wiederverwendet werden kann, wird bei der Wiederherstellung der Oberfläche auf gesamter Breite neues Pflaster verlegt.

 

I           AM BRANDENDE (Bahnhofstraße – Klaukengasse)

I.1       Bestand

I.1.1    Kanal und Versorgungsleitungen

Der vorhandene Mischwasserkanal in der Straße Am Brandende zwischen Bahnhofstraße und Kleine Bahnhofstraße wurde im Jahre 1940 aus Steinzeug DN 200 hergestellt.

Bei einer Kamerabefahrung im Jahr 2008 wurden im Bereich zwischen Bahnhofstraße und Klaukengasse Schäden der Schadensklassen 0 und I (sofortige- und kurzfristige Schadensbeseitigung) festgestellt. Der gesamte Kanal weist starke Verschleißerscheinungen auf und muss erneuert werden.

2011 wurde zur Vorbereitung der Kanalarbeiten auch der öffentliche Bereich der Hausanschlussleitungen bis zu den Grundstücksgrenzen untersucht. Hierbei wurden ebenfalls erhebliche Schäden festgestellt. Diese müssen ebenfalls im Zuge der Arbeiten behoben werden.

 

I.1.2    Straße

Die Fahrbahn Am Brandende besteht aus Kopfsteinpflaster, welches teilweise mit einer Asphalttragschicht und Asphaltdeckschicht überzogen wurde. Der Unterbau besteht im Wesentlichen aus Schluff und sandigem Ziegelbruch. Die Fahrbahn hat keinen standardisierten Aufbau und entspricht nicht dem Stand der Technik. Die Randeinfassung ist in vielen Fällen abgängig und die Höhen sind z.T. zu korrigieren. Die Gehwegeoberfläche ist teilweise mit Klinkern und teilweise mit grauen Betonplatten hergestellt.

 

Die Gesamtbreite der Ausbaufläche Am Brandende verbreitert sich von 11,00 m an der Bahnhofstraße bis auf 14,00 m zur Klaukengasse hin. Die Fahrbahn hat zurzeit eine mittlere Breite von 6,20 m und die beiden Gehwege auf der Nord- und Südseite eine mittlere Breite von 2,40 m. Östlich der Kleinen Bahnhofstraße wird die Fahrbahn breiter.

 

Der vorhandene Bereich wurde hinsichtlich polycyclischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) untersucht. Die Deckschicht der Straßenausbauproben weist nach den Ergebnissen der umweltgeochemischen Untersuchungen deutlich erhöhte PAK-Gehalte und deutlich erhöhte Konzentrationen an Phenol-Index auf. Dadurch sind die Ausbauasphalte als teer/pechhaltiger Straßenaufbruch einzustufen und es ist das Entsorgungsnachweisverfahren der NGS (Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH) zu berücksichtigen.

 

I.1.3    Straßenbegleitgrün/Möblierung

Die vorhandenen zwei Straßenbäume (eine Mehlbeere, eine Zierkirsche) sind z.T. aufgrund der sehr beengten und schlechten Standortbedingungen, z.T. altersbedingt (Zierkirsche) bereits erheblich in ihrer Vitalität beeinträchtigt. Zwei weitere Bäume mussten bereits in den vergangenen Jahren gefällt werden und wurden aufgrund der unzureichenden Standortbedingungen nicht ersetzt.

Die Abgrenzung zur Fußgängerzone Am Brandende besteht derzeit aus einem Hochbord, einer Klinkermauer und Pollern (Holz und Beton), die eine Durchfahrt auf den Platz verhindern sollen.

 

I.1.4    Oberflächenentwässerung

Die Entwässerung der vorhandenen Fahrbahn und der Gehwege erfolgt über eine beidseitig der Fahrbahn verlaufende zweireihige Gosse mit Straßenabläufen. Die Fahrbahn entwässert im Dachprofil.

 

I.1.5    Beleuchtung

Die vorhandenen Beleuchtungsmasten wurden 1982 aufgestellt. Im Jahre 2007 wurden die alten Kugelleuchten durch die dekorativen Innenstadtleuchten ausgetauscht und die Beleuchtung verbessert. Für die Verbesserung wurden 2008 Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

I.2.      Ausbauvorschlag

I.2.1    Querschnitt

Die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen ist im Lageplan (Anlage 1) und den Schnitten der Anlagen 2 – 4 dargestellt.

Die genauen Ausbaubreiten richten sich nach dem Pflastermaß und können deshalb leicht abweichen. Die gesamte Ausbaubreite variiert, deshalb geben die unten angegebenen Maße in den Schnitten nur einen Ausschnitt der Gehwegbreiten wieder.

Durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite von jetzt 6,20 m auf 4,50 m wird es möglich, zwei Parkbuchten anzulegen, die durch zwei Pflanzbeete eingefasst werden.

Weiter östlich bis zur Kleinen Bahnhofstraße verschwenkt die Fahrbahn um ca. 0,90 m Richtung Süden. Dadurch verbreitert sich der Gehweg auf beiden Seiten auf 3,25 m.

Eine ursprünglich zwischen Kleine Bahnhofstraße und Klaukengasse geplante Fahrbahnaufweitung mit einer zentralen Bauminsel wurde aufgrund erheblicher Bedenken der Feuerwehr[1] nicht in die Ausbauplanung übernommen.

Querprofil A-A (Anlage 2)

 

          Gehweg Nordseite                                           2,40 m

          Fahrbahn                                                       4,50 m

          Parkfläche Südseite                                         2,15 m

          Gehweg Südseite                                            2,20 m

 

Querprofil B-B (Anlage 3)

 

          Gehweg Nordseite                                           3,35 m

          Fahrbahn                                                       4,50 m

          Gehweg Südseite                                            3,35 m

 

Querprofil C-C (Anlage 4)

 

          Gehweg Nordseite                                           2,05 m

          Fahrbahn                                                       6,90 m

          Gehweg Südseite                                            3,85 m

Für eine spätere Versorgung werden Leerrohre verlegt, um zu verhindern, dass die neu hergestellte Fahrbahn u. U. kurzfristig erneut aufgenommen werden muss.

 

I.2.2    Befestigungsart

Die Fahrbahn erhält eine Asphaltdecke. Die Gehwege werden analog zur Befestigung der Gehwege in der Bahnhofstraße mit grauen Modula-Gehwegplatten gestaltet. Die Zufahrten und der Parkstreifen werden in Betonrechteckpflaster ausgeführt. Die Zufahrten passen sich  farblich dem Gehweg an und erhalten graues Pflaster während der Parkstreifen in Anlehnung an die Fahrbahn anthrazitfarben gepflastert wird.

Zurzeit ist der Aufbau der Fahrbahn und des Gehweges keiner Belastungsklasse zuzuordnen.

Der Aufbau der Fahrbahn wird für die Belastungsklasse 1.0 (Quartierstraße) mit normalen Beanspruchungen gemäß der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Ausgabe 2012 (RStO 12), Tafel 1, Zeile 3 bemessen.

Soweit der anstehende Boden frostsicher und tragfähig ist, kann der Einbau der Frostschutzschichten entfallen.

Durch die Verbesserung des Unterbaus mit einem frostsicheren Aufbau werden Frostaufbrüche vermieden.

In Anlehnung an die RStO 12 wurde folgender Aufbau gewählt:

 

Fahrbahn:

 

Asphaltdeckschicht                                                                   0,04 m

Asphalttragschicht                                                                    0,10 m

Schottertragschicht                                                                  0,15 m

Frostschutzschicht                                                                   0,21 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                                                        0,50 m

 

 

Parkstreifen:

 

Die Parkflächen und Zufahrten werden nach RStO 12, Tafel 3, Zeile 1 für die Belastungsklasse 1.0 bemessen.

 

Betonrechteckpflaster (10/20/8), Modula anthrazit mit Mikrofase       0,08 m

Bettung aus Sand – Splitt - Gemisch                                            0,04 m

Schottertragschicht                                                                  0,20 m

Frostschutzschicht                                                                   0,18 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                                                        0,50 m

 

 

Zufahrten:

 

Betonrechteckpflaster (10/20/8), Modula grau mit Mikrofase             0,08 m

Bettung aus Sand-Splitt-Gemisch                                                0,04 m

Schottertragschicht                                                                  0,20 m

Frostschutzschicht                                                                   0,18 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                                                        0,50 m

 

 

Gehwege:

 

Die Gehwege werden nach RStO 12, Tafel 6, Zeile 1 bemessen.

 

Betongehwegplatte (20/20/8), Modula grau mit Mikrofase                 0,08 m

Bettung aus Sand-Splitt-Gemisch                                                0,04 m

Schottertragschicht                                                                  0,18 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                                                        0,30 m

 

Die seitliche Begrenzung der Fahrbahn erfolgt mit einer Trecona Rinne und Hochborden.

Durch die komplette Veränderung des Ausbauprofils wird eine digitale Vermessung der fertig ausgebauten Straße notwendig. Durch die teilweise veränderte Lage der Kontollschächte sind auch diese neu zu vermessen.

 

I.2.3    Straßenbegleitgrün/Möblierung

Unterhalb der Klinkermauer am Übergang von der Fußgängerzone Am Brandende zur Straße Am Brandende befindet sich ein Schaden am Kanal. Deshalb ist es notwendig die Mauer zu entfernen. 

Um eine insgesamt harmonische Gestaltung zu erhalten, die auch die vorhandenen Nutzungen (Aufenthalt / Abstellen von Fahrrädern) berücksichtigt, werden die Poller ebenfalls entfernt. Sandsteinblöcke und Fahrradständer bilden später eine durchlässige Abgrenzung zur Fußgängerzone Am Brandende. Gleichzeitig bieten die Sandsteinblöcke die Möglichkeit kurz zu verweilen und die Fahrradständer ordnen das Fahrradparken, sodass die Gehwege frei gehalten werden.

Die einzigen Möglichkeiten für die Pflanzung neuer Bäume bestehen neben den Parkplätzen, die nahe der Einmündung in die Bahnhofstraße angelegt werden. Hier werden zwei Zierkirschen (Prunus x schmittii) gepflanzt. Dabei wird eine kleinbleibende Art mit schmaler Wuchsform gewählt, die mit ihrer Blüte im April/Mai und der Herbstfärbung attraktive Akzente setzt. Der Standort wird durch Tiefenbohrungen, großzügigen Einbau von Pflanzsubstrat und den Einbau eines Bewässerungsrings um den Ballen vorbereitet. Im Unterwuchs ist Rasen vorgesehen.

 

I.2.4    Oberflächenentwässerung

Im Zuge des Neubaus wird die Fahrbahnentwässerung über Entwässerungsrinnen (System Tricona analog zur Marktstraße) mit Straßenabläufen in die vorhandene Kanalisation erfolgen.

 

II         KLEINE BAHNHOFSTRASSE (Marktstraße bis Am Brandende)

II.1      Bestand

Der Kanal in der Kleinen Bahnhofstraße aus Steinzeug DN 300 stammt ca. vom Anfang des 20. Jahrhunderts. Bei einer Kamerabefahrung des Kanals 2008 wurden Schäden bis Schadensklasse 0 (sofortige Schadensbeseitigung) festgestellt.

Die Kleine Bahnhofstraße hat in dem Teilbereich zwischen der Marktstraße und Am Brandende eine Oberfläche aus heidebraunem Betonrechteckpflaster, das 1979 in Beton verlegt wurde. Sie verbreitert sich von 3,60 m an der Einmündung Marktstraße bis auf 4,85 m an der Einmündung Am Brandende.

Die vorhandenen Beleuchtungsmasten wurden 1982 aufgestellt. Im Jahre 2007 wurden die alten Kugelleuchten durch die dekorativen Innenstadtleuchten ausgetauscht und die Beleuchtung verbessert. Für die Verbesserung wurden 2008 Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

II.2.    Ausbauvorschlag

Bei den Kanalbauarbeiten kann durch die erforderliche Breite der Baugrube nur maximal ein ca. 50 cm breiter Streifen des vorhandenen Pflasters erhalten werden. Da das alte Pflaster in Beton verlegt wurde, wäre eine Wiederverwendung nicht wirtschaftlich.

Daher wird bei der Wiederherstellung der Oberfläche auf gesamter Breite neues graues Betonrechteckpflaster verlegt. Dabei ist ein Aufbau nach Belastungsklasse 1.0 notwendig, da dieser Bereich zwar schwerpunktmäßig ein Gehweg, aber auch für Lieferverkehr freigegeben ist und daher zeitweise mit schweren Fahrzeugen befahren wird.

Der Aufbau ist wie folgt vorgesehen:

Betonrechteckpflaster (10/20/8), Modula grau mit Mikrofase             0,08 m

Bettung aus Sand-Splitt-Gemisch                                                0,04 m

Schottertragschicht                                                                  0,20 m

Frostschutzschicht                                                                   0,18 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                                                        0,50 m

 

Die seitliche Begrenzung erfolgt durch die vorhandenen Baulichkeiten.

 

Das anfallende Oberflächenwasser wird über eine 3-reihige-Gosse aus dem gleichen Material über Straßenabläufe in die vorhandene Kanalisation abgeleitet.

 

 

III. Finanzierung und Kosten

 

Bei dem Ausbau der Anlage Am Brandende (Bereich zwischen Bahnhofstraße und Klaukengasse) mit den Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege, Parkflächen, Straßenbegleitgrün und Oberflächenentwässerung sowie dem Ausbau der Kleinen Bahnhofstraße (Bereich Marktstraße bis Am Brandende) mit der Teileinrichtung Oberflächenentwässerung handelt es sich um beitragsfähige Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf.

Bei der Anlage Am Brandende handelt es sich im eine Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr. Der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand beträgt hier für die Erneuerung der Teileinrichtungen Fahrbahn 40 % und Oberflächenentwässerung 50 %, für die Verbesserung der Gehwege 60 % sowie des Straßenbegleitgrüns 60 % und für die erstmalige Herstellung von Parkplätzen 70 %.

Die Kleine Bahnhofstraße ist als Anliegerstraße einzustufen. Der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung beträgt hier 75 %.

Der Mischwasserkanal dient zu 67 % der Grundstücksentwässerung und zu 33 % der Straßenentwässerung. Für den Anteil der Straßenentwässerung werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Nach der Entwässerungsabgabensatzung ist die Erhebung von Kanalbaubeiträgen für den auf die Erneuerung der Grundstücksentwässerung entfallenden Anteil möglich. Von dieser Möglichkeit wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Die Refinanzierung dieser Kosten erfolgt auch hier, aus Gleichbehandlungsgründen, durch die laufenden Kanalbenutzungsgebühren.

Für die Kanalerneuerung und den Ausbau der oben beschriebenen Abschnitte der Straßen Am Brandende und Kleine Bahnhofstraße werden voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 204.000,- € anfallen. Davon sind rund 71.000,- € für die Kanalbauarbeiten und rund 133.000,- € für den Straßenbau veranschlagt.

Haushaltsmittel stehen unter den Produktkonten 53800.787234 und 54100.787231 zur Verfügung.

 

IV. Schlussbemerkung

 

Den Ausschuss für Umwelt und Verkehr sowie die Anlieger habe ich für Donnerstag, den 04. April 2013 zu einem Informationsgespräch eingeladen. Sofern infolge dieses Gesprächs die Planung noch angepasst wird, werde ich in der Sitzung darüber berichten. Unabhängig davon wird Ihnen ein Protokoll des Informationsgespräches schriftlich nachgereicht.

 

 

Anlage 1:       Lageplan Blatt 1

Anlage 2:       Schnitt A-A

Anlage 3:       Schnitt B-B

Anlage 4:       Schnitt C-C

 



[1] Von der Feuerwehr kam folgender Einwand: Eine Aufstellung der Drehleiter ist – wenn überhaupt – nur erschwert und mit zusätzlichem Zeitaufwand möglich. Dieser Zeitaufwand würde die Rettungszeit der in oberen Stockwerken eingeschlossenen Bürger stark verlängern oder sogar unmöglich machen.