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nein |
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Beschlussvorschlag:
Der Ausbau der Straße Am Brandende zwischen Bahnhofstraße und Klaukengasse sowie der Ausbau der Kleinen Bahnhofstraße zwischen Marktstraße und Am Brandende soll wie im Ausbauprogramm dargestellt erfolgen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Straßen Am Brandende und Kleine Bahnhofstraße sind Teile der
historischen Altstadt Burgdorfs. Der Ausbaustand der Fahrbahn Am Brandende ist
ca. von 1940 als dort der Kanal verlegt wurde. In den 60er Jahren wurden die Gehwege erneuert. In der Kleinen
Bahnhofstraße stammt der Kanal ca. vom Beginn des 20. Jahrhunderts. Die
Wegeoberfläche wurde 1979 erneuert.
Bei
Kanalbefahrungen in 2008 und 2011 (s. dazu auch I.1.1 und II.1) wurden Schäden
festgestellt, die eine Erneuerung des Kanals in beiden Straßen erforderlich
machen. Die Bauarbeiten werden sich so großflächig gestalten, dass in diesem
Zuge die Straße Am Brandende eine komplett neue Aufteilung erhält, die ihrer
besonderen Lage in der historischen Altstadt Rechnung trägt. Gleichzeitig kann
auf diese Weise die hier angesiedelte Gastronomie dahingehend gefördert werden,
dass durch breitere Gehwege eine kleine Außenbewirtschaftung möglich wird.
Da bei den
Arbeiten in der Kleinen Bahnhofstraße nur ein ca. 50 cm breiter Streifen des
vorhandenen Pflasters erhalten werden könnte und das alte, in Beton verlegte
Pflaster nicht wiederverwendet werden kann, wird bei der Wiederherstellung der
Oberfläche auf gesamter Breite neues Pflaster verlegt.
I AM
BRANDENDE (Bahnhofstraße – Klaukengasse)
I.1 Bestand
I.1.1 Kanal und Versorgungsleitungen
Der vorhandene
Mischwasserkanal in der Straße Am Brandende zwischen Bahnhofstraße und Kleine
Bahnhofstraße wurde im Jahre 1940 aus Steinzeug DN 200 hergestellt.
Bei einer
Kamerabefahrung im Jahr 2008 wurden im Bereich zwischen Bahnhofstraße und
Klaukengasse Schäden der Schadensklassen 0 und I (sofortige- und kurzfristige
Schadensbeseitigung) festgestellt. Der gesamte Kanal weist starke
Verschleißerscheinungen auf und muss erneuert werden.
2011 wurde zur
Vorbereitung der Kanalarbeiten auch der öffentliche Bereich der Hausanschlussleitungen
bis zu den Grundstücksgrenzen untersucht. Hierbei wurden ebenfalls erhebliche
Schäden festgestellt. Diese müssen ebenfalls im Zuge der Arbeiten behoben
werden.
I.1.2 Straße
Die Fahrbahn Am Brandende besteht aus
Kopfsteinpflaster, welches teilweise mit einer Asphalttragschicht und
Asphaltdeckschicht überzogen wurde. Der Unterbau besteht im Wesentlichen aus
Schluff und sandigem Ziegelbruch. Die Fahrbahn hat keinen standardisierten
Aufbau und entspricht nicht dem Stand der Technik. Die Randeinfassung ist in
vielen Fällen abgängig und die Höhen sind z.T. zu korrigieren. Die
Gehwegeoberfläche ist teilweise mit Klinkern und teilweise mit grauen
Betonplatten hergestellt.
Die Gesamtbreite der Ausbaufläche Am
Brandende verbreitert sich von 11,00 m an der Bahnhofstraße bis auf 14,00 m zur
Klaukengasse hin. Die Fahrbahn hat zurzeit eine mittlere Breite von 6,20 m und
die beiden Gehwege auf der Nord- und Südseite eine mittlere Breite von 2,40 m. Östlich
der Kleinen Bahnhofstraße wird die Fahrbahn breiter.
Der vorhandene Bereich wurde hinsichtlich
polycyclischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) untersucht. Die
Deckschicht der Straßenausbauproben weist nach den Ergebnissen der
umweltgeochemischen Untersuchungen deutlich erhöhte PAK-Gehalte und deutlich
erhöhte Konzentrationen an Phenol-Index auf. Dadurch sind die Ausbauasphalte
als teer/pechhaltiger Straßenaufbruch einzustufen und es ist das
Entsorgungsnachweisverfahren der NGS (Niedersächsische Gesellschaft zur
Endablagerung von Sonderabfall mbH) zu berücksichtigen.
I.1.3 Straßenbegleitgrün/Möblierung
Die
vorhandenen zwei Straßenbäume (eine Mehlbeere, eine Zierkirsche) sind z.T.
aufgrund der sehr beengten und schlechten Standortbedingungen, z.T. altersbedingt (Zierkirsche) bereits
erheblich in ihrer Vitalität beeinträchtigt. Zwei weitere Bäume mussten bereits in den
vergangenen Jahren gefällt werden und wurden aufgrund der unzureichenden
Standortbedingungen nicht ersetzt.
Die Abgrenzung zur Fußgängerzone Am Brandende besteht derzeit aus einem
Hochbord, einer Klinkermauer und Pollern (Holz und Beton), die eine Durchfahrt
auf den Platz verhindern sollen.
I.1.4 Oberflächenentwässerung
Die Entwässerung der vorhandenen Fahrbahn und der Gehwege erfolgt über eine beidseitig der Fahrbahn verlaufende
zweireihige Gosse mit Straßenabläufen. Die Fahrbahn entwässert im Dachprofil.
I.1.5 Beleuchtung
Die vorhandenen Beleuchtungsmasten wurden
1982 aufgestellt. Im Jahre 2007 wurden die alten Kugelleuchten durch die dekorativen
Innenstadtleuchten ausgetauscht und die Beleuchtung verbessert. Für die
Verbesserung wurden 2008 Straßenausbaubeiträge erhoben.
I.2. Ausbauvorschlag
I.2.1 Querschnitt
Die Aufteilung der öffentlichen
Verkehrsflächen ist im Lageplan (Anlage 1) und den Schnitten der Anlagen 2 – 4
dargestellt.
Die genauen
Ausbaubreiten richten sich nach dem Pflastermaß und können deshalb leicht
abweichen. Die gesamte Ausbaubreite variiert, deshalb geben die unten
angegebenen Maße in den Schnitten nur einen Ausschnitt der Gehwegbreiten
wieder.
Durch die
Reduzierung der Fahrbahnbreite von jetzt 6,20 m auf 4,50 m wird es möglich,
zwei Parkbuchten anzulegen, die durch zwei Pflanzbeete eingefasst werden.
Weiter östlich
bis zur Kleinen Bahnhofstraße verschwenkt die Fahrbahn um ca. 0,90 m Richtung
Süden. Dadurch verbreitert sich der Gehweg auf beiden Seiten auf 3,25 m.
Eine
ursprünglich zwischen Kleine Bahnhofstraße und Klaukengasse geplante
Fahrbahnaufweitung mit einer zentralen Bauminsel wurde aufgrund erheblicher
Bedenken der Feuerwehr[1] nicht
in
die Ausbauplanung übernommen.
Querprofil A-A (Anlage 2)
Gehweg Nordseite 2,40
m
Fahrbahn 4,50 m
Parkfläche Südseite 2,15 m
Gehweg Südseite 2,20 m
Querprofil B-B
(Anlage 3)
Gehweg Nordseite 3,35
m
Fahrbahn 4,50 m
Gehweg Südseite 3,35 m
Querprofil C-C
(Anlage 4)
Gehweg Nordseite 2,05
m
Fahrbahn 6,90 m
Gehweg Südseite 3,85 m
Für eine
spätere Versorgung werden Leerrohre verlegt, um zu verhindern, dass die neu
hergestellte Fahrbahn u. U. kurzfristig erneut aufgenommen werden muss.
I.2.2 Befestigungsart
Die Fahrbahn erhält eine Asphaltdecke. Die Gehwege werden analog zur
Befestigung der Gehwege in der Bahnhofstraße mit grauen Modula-Gehwegplatten
gestaltet. Die Zufahrten und der Parkstreifen werden in Betonrechteckpflaster
ausgeführt. Die Zufahrten passen sich farblich dem Gehweg an und erhalten graues Pflaster
während der Parkstreifen in Anlehnung an die Fahrbahn anthrazitfarben
gepflastert wird.
Zurzeit ist
der Aufbau der Fahrbahn und des Gehweges keiner Belastungsklasse zuzuordnen.
Der Aufbau der
Fahrbahn wird für die Belastungsklasse 1.0 (Quartierstraße) mit normalen
Beanspruchungen gemäß der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von
Verkehrsflächen Ausgabe 2012 (RStO 12), Tafel 1, Zeile 3 bemessen.
Soweit der
anstehende Boden frostsicher und tragfähig ist, kann der Einbau der
Frostschutzschichten entfallen.
Durch die
Verbesserung des Unterbaus mit einem frostsicheren Aufbau werden Frostaufbrüche
vermieden.
In Anlehnung
an die RStO 12 wurde folgender Aufbau gewählt:
Fahrbahn:
Asphaltdeckschicht 0,04
m
Asphalttragschicht 0,10
m
Schottertragschicht 0,15
m
Frostschutzschicht 0,21
m
Frostsicherer Gesamtaufbau 0,50
m
Parkstreifen:
Die Parkflächen und Zufahrten werden nach
RStO 12, Tafel 3, Zeile 1 für die Belastungsklasse 1.0 bemessen.
Betonrechteckpflaster (10/20/8), Modula anthrazit mit Mikrofase 0,08 m
Bettung aus Sand – Splitt - Gemisch 0,04
m
Schottertragschicht 0,20
m
Frostschutzschicht 0,18
m
Frostsicherer Gesamtaufbau 0,50
m
Zufahrten:
Betonrechteckpflaster (10/20/8), Modula grau mit Mikrofase 0,08 m
Bettung aus Sand-Splitt-Gemisch 0,04
m
Schottertragschicht 0,20
m
Frostschutzschicht 0,18
m
Frostsicherer Gesamtaufbau 0,50
m
Gehwege:
Die Gehwege werden nach RStO 12, Tafel 6,
Zeile 1 bemessen.
Betongehwegplatte (20/20/8), Modula grau mit Mikrofase 0,08 m
Bettung aus Sand-Splitt-Gemisch 0,04
m
Schottertragschicht 0,18
m
Frostsicherer Gesamtaufbau 0,30
m
Die seitliche Begrenzung der Fahrbahn erfolgt mit einer Trecona Rinne
und Hochborden.
Durch die
komplette Veränderung des Ausbauprofils wird eine digitale Vermessung der
fertig ausgebauten Straße notwendig. Durch die teilweise veränderte Lage der
Kontollschächte sind auch diese neu zu vermessen.
I.2.3 Straßenbegleitgrün/Möblierung
Unterhalb der
Klinkermauer am Übergang von der Fußgängerzone Am Brandende zur Straße Am
Brandende befindet sich ein Schaden am Kanal. Deshalb ist es notwendig die
Mauer zu entfernen.
Um eine insgesamt harmonische Gestaltung zu erhalten, die auch die
vorhandenen Nutzungen (Aufenthalt / Abstellen von Fahrrädern) berücksichtigt,
werden die Poller ebenfalls entfernt. Sandsteinblöcke und Fahrradständer bilden
später eine durchlässige Abgrenzung zur Fußgängerzone Am Brandende.
Gleichzeitig bieten die Sandsteinblöcke die Möglichkeit kurz zu verweilen und
die Fahrradständer ordnen das Fahrradparken, sodass die Gehwege frei gehalten
werden.
Die einzigen Möglichkeiten für die Pflanzung neuer Bäume bestehen neben
den Parkplätzen, die nahe der Einmündung in die Bahnhofstraße angelegt werden.
Hier werden zwei Zierkirschen (Prunus x schmittii) gepflanzt. Dabei wird eine
kleinbleibende Art mit schmaler Wuchsform gewählt, die mit ihrer Blüte im
April/Mai und der Herbstfärbung attraktive Akzente setzt. Der Standort wird
durch Tiefenbohrungen, großzügigen Einbau von Pflanzsubstrat und den Einbau
eines Bewässerungsrings um den Ballen vorbereitet. Im Unterwuchs ist Rasen
vorgesehen.
I.2.4 Oberflächenentwässerung
Im Zuge des Neubaus wird die Fahrbahnentwässerung über Entwässerungsrinnen
(System Tricona analog zur Marktstraße) mit Straßenabläufen in die vorhandene
Kanalisation erfolgen.
II KLEINE BAHNHOFSTRASSE (Marktstraße bis
Am Brandende)
II.1 Bestand
Der Kanal in der Kleinen Bahnhofstraße aus Steinzeug DN 300 stammt ca.
vom Anfang des 20. Jahrhunderts. Bei einer Kamerabefahrung des Kanals 2008
wurden Schäden bis
Schadensklasse 0 (sofortige Schadensbeseitigung) festgestellt.
Die Kleine Bahnhofstraße hat in dem Teilbereich zwischen der Marktstraße
und Am Brandende eine Oberfläche aus heidebraunem Betonrechteckpflaster, das
1979 in Beton verlegt wurde. Sie verbreitert sich von 3,60 m an der Einmündung
Marktstraße bis auf 4,85 m an der Einmündung Am Brandende.
Die vorhandenen Beleuchtungsmasten wurden
1982 aufgestellt. Im Jahre 2007 wurden die alten Kugelleuchten durch die
dekorativen Innenstadtleuchten ausgetauscht und die Beleuchtung verbessert. Für
die Verbesserung wurden 2008 Straßenausbaubeiträge erhoben.
II.2. Ausbauvorschlag
Bei den Kanalbauarbeiten kann durch die erforderliche Breite der
Baugrube nur maximal ein ca. 50 cm breiter Streifen des vorhandenen Pflasters
erhalten werden. Da das alte Pflaster in Beton verlegt wurde, wäre eine
Wiederverwendung nicht wirtschaftlich.
Daher wird bei der Wiederherstellung der Oberfläche auf gesamter Breite
neues graues Betonrechteckpflaster verlegt. Dabei ist ein Aufbau nach
Belastungsklasse 1.0 notwendig, da dieser Bereich zwar schwerpunktmäßig ein
Gehweg, aber auch für Lieferverkehr freigegeben ist und daher zeitweise mit schweren
Fahrzeugen befahren wird.
Der Aufbau ist wie folgt vorgesehen:
Betonrechteckpflaster (10/20/8), Modula grau
mit Mikrofase 0,08 m
Bettung aus Sand-Splitt-Gemisch 0,04
m
Schottertragschicht 0,20
m
Frostschutzschicht 0,18
m
Frostsicherer Gesamtaufbau 0,50
m
Die seitliche
Begrenzung erfolgt durch die vorhandenen Baulichkeiten.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über
eine 3-reihige-Gosse aus dem gleichen Material über Straßenabläufe in die
vorhandene Kanalisation abgeleitet.
III. Finanzierung
und Kosten
Bei dem Ausbau der
Anlage Am Brandende (Bereich zwischen Bahnhofstraße und Klaukengasse) mit den
Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege, Parkflächen, Straßenbegleitgrün und
Oberflächenentwässerung sowie dem Ausbau der Kleinen Bahnhofstraße (Bereich
Marktstraße bis Am Brandende) mit der Teileinrichtung Oberflächenentwässerung
handelt es sich um beitragsfähige Maßnahmen nach dem Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung
der Stadt Burgdorf.
Bei der Anlage Am Brandende handelt es sich im eine Straße mit starkem
innerörtlichen Verkehr. Der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand
beträgt hier für die Erneuerung der Teileinrichtungen Fahrbahn 40 % und
Oberflächenentwässerung 50 %, für die Verbesserung der Gehwege 60 % sowie des
Straßenbegleitgrüns 60 % und für die erstmalige Herstellung von Parkplätzen 70
%.
Die Kleine Bahnhofstraße ist als Anliegerstraße einzustufen. Der Anteil
der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung
beträgt hier 75 %.
Der Mischwasserkanal dient zu 67 % der Grundstücksentwässerung und zu 33
% der Straßenentwässerung. Für den Anteil der Straßenentwässerung werden
Straßenausbaubeiträge erhoben. Nach der Entwässerungsabgabensatzung ist die
Erhebung von Kanalbaubeiträgen für den auf die Erneuerung der
Grundstücksentwässerung entfallenden Anteil möglich. Von dieser Möglichkeit
wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Die Refinanzierung dieser Kosten erfolgt
auch hier, aus Gleichbehandlungsgründen, durch die laufenden
Kanalbenutzungsgebühren.
Für die Kanalerneuerung und den Ausbau der oben beschriebenen Abschnitte
der Straßen Am Brandende und Kleine Bahnhofstraße werden voraussichtlich
Gesamtkosten in Höhe von 204.000,- € anfallen. Davon sind rund 71.000,- € für
die Kanalbauarbeiten und rund 133.000,- € für den Straßenbau veranschlagt.
Haushaltsmittel stehen unter den Produktkonten 53800.787234
und 54100.787231 zur Verfügung.
IV.
Schlussbemerkung
Den Ausschuss für Umwelt und Verkehr sowie die Anlieger habe ich für
Donnerstag, den 04. April 2013 zu einem Informationsgespräch eingeladen. Sofern
infolge dieses Gesprächs die Planung noch angepasst wird, werde ich in der
Sitzung darüber berichten. Unabhängig davon wird Ihnen ein Protokoll des Informationsgespräches
schriftlich nachgereicht.
Anlage 1: Lageplan Blatt 1
Anlage 2: Schnitt A-A
Anlage 3: Schnitt B-B
Anlage 4: Schnitt C-C
[1] Von der Feuerwehr kam folgender Einwand: Eine Aufstellung der Drehleiter ist – wenn überhaupt – nur erschwert und mit zusätzlichem Zeitaufwand möglich. Dieser Zeitaufwand würde die Rettungszeit der in oberen Stockwerken eingeschlossenen Bürger stark verlängern oder sogar unmöglich machen.