Betreff
Parkraumbewirtschaftung - Anlage von Parkplätzen in der Markt- und Poststraße / Umgestaltung der Fahrbahnrampen
Vorlage
2013 0326
Aktenzeichen
151-22-2
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

Parkscheinautomaten       12.000 €

Beschilderung/Markierung   1.500 €

Umgestaltung /

Umpflasterung        ca.      8.000 €

54600.787210

54100.421201

 

54100.421201

 

 

Laufende Kosten:

1.350 €

54600.422100

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Anlage von 13 mittels Parkschein bewirtschafteten Parkplätzen wie in der Vorlage Nr. 2013 0326 dargestellt wird beschlossen. Ebenfalls erfolgt eine Umgestaltung der Rampen im Bereich "Deutsche Bank" und Rathaus I wie in der Vorlage unter Pkt. V. dargestellt.

Sachverhalt und Begründung:

 

I.         Einleitung

 

Mit der Vorlage Nr. 2007 0093 wurde dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr am 06.02.2007 eine Planung des Stadtstraßenumbaus vorgestellt, die auch die Anlage von Parkplätzen auf den Mehrzweckstreifen beinhaltete. Während der politischen Beratung wurden u.a. auch die Parkplätze kontrovers diskutiert. Abschließend wurde ein „Interfraktioneller Änderungsantrag“ eingereicht. Dieser enthielt 16 Änderungspunkte zur vorliegenden Planung, Pkt. 4 bis 6 betreffen die Parkplätze:

„4. Zwischen Kleiner Bahnhofstrasse und Klaukengasse (vor der Eisdiele) sollen keine Parkplätze sein.

5. Der Mehrzweckstreifen muss ein Mehrzweckstreifen sein und darf nicht automatisch zum Parkstreifen bei Unklarheiten werden, wie in der oberen Marktstraße geschehen. Der Mehrzweckstreifen zwischen Klaukengasse und Rathausplatz darf nur 1,75 m breit sein. Der Mehrzweckstreifen ab Rathaus bis zum Verbindungsgelenk soll auf der Nordseite entfallen.

6. 2-3 der vorgesehenen Parkplätze auf der Marktstrasse sollen als Behindertenparkplätze ausgewiesen werden.“

Mit der Vorlage Nr. 2009 0493 wurde die geänderte Planung wieder in die politische Beratung gegeben und gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 24.03.2009 umgesetzt. Im Zuge des Stadtstraßenumbaus wurde festgestellt, dass es einen Bedarf an Parkplätzen in der Braunschweiger Straße gibt. In einer Testphase wurden hier und in einem Teilabschnitt der Poststraße Parkplätze provisorisch wechselseitig - als verkehrsberuhigendes Element - auf die Fahrbahn markiert. Da sich die Ausweisung dieser Parkplätze bewährt hat, wurden diese nach Fertigstellung der Arbeiten dauerhalft markiert und mit der Parkscheibenregelung zwischen Aue und der Kreuzung „Schwarzer Herzog“ zeitlich bewirtschaftet.

 

 

II.       Derzeitiger Zustand

 

Nach Fertigstellung des Stadtstraßenumbaus wurde von den Burgdorfer Bürgern vermehrt bemängelt, dass keine Parkplätze in der Marktstraße angelegt wurden. Da der Wunsch nach Parkplätzen immer öfter an die Verwaltung herangetragen wurde, hat diese die Möglichkeit der Anlage von Parkplätzen in der Markt- und Poststraße geprüft. Hierzu wurde in einem Zeitraum von ca. 7 Wochen das unerlaubte Parkverhalten auf den Gehwegen in der Markt- und Poststraße von der Straßenverkehrsbehörde dokumentiert. Als Ergebnis liegt vor, dass in diesem Zeitraum 125 Verstöße wegen unerlaubten Gehwegparkens in der Poststraße und 59 Verstöße für den gleichen Tatbestand in der Marktstraße erfasst wurden. Zusätzlich wurden in der Marktstraße 6 Verwarnungen für unberechtigtes Parken auf den Behindertenparkplätzen ausgesprochen. Eine rechtmäßige Belegung der Behindertenparkplätze erfolgt laut Aussage der Straßenverkehrsbehörde für einen, maximal 2 Parkplätze gleichzeitig. Parallel zur Dokumentation des Parkverhaltens wurde von der Tiefbauabteilung überprüft an welchen Stellen die Ausweisung von Parkplätzen möglich ist und die nachfolgend beschriebene Planung erarbeitet. In Anlage 5 sind die Bereiche der geplanten Parkplätze den jetzt unzulässig beparkten Gehwegflächen gegenübergestellt.

 

 

III.      Planung

 

Wie in Anlage 1 dargestellt, ist die Herstellung von insgesamt 13 Parkplätzen in der Markt- und Poststraße vorgesehen, bei gleichzeitiger Beibehaltung von 2 Behindertenparkplätzen in der Marktstraße. Dem Wunsch zur Ausweisung von insgesamt 3 Behindertenparkplätzen in diesem Bereich kann weiterhin entsprochen werden, da die Ausbauplanung die Demarkierung des Behindertenparkplatzes am Spittaplatz vorsah, der aber weiterhin als solcher zur Verfügung steht. So bleiben, trotz der Reduzierung der Behindertenparkplätze in der Marktstraße von 3 auf 2 Stück, insgesamt 3 Behindertenparkplätze im Bereich des Stadtstraßenumbaus erhalten. Die neuen Parkplätze sollen im Einzelnen in der Marktstraße zwischen der Kleinen Bahnhofstraße und der Klaukengasse (2 Stück), der Klauken- und der Willersgasse (3 Stück) (Anlage 2) und vor Rossmann (4 Stück) (Anlage 3) ausgewiesen werden. In der Poststraße werden beidseitig zwischen Marktstraße und Louisenstraße insgesamt 4 Parkplätze ausgewiesen (Anlage 4).

 

Zur Bewirtschaftung der Parkplätze werden 2 neue Parkscheinautomaten (Ecke Poststraße/Marktstraße und Ecke Marktstraße/Bahnhofstraße) aufgestellt. Mit dem Parkscheinautomaten Ecke Poststraße/Marktstraße soll die Bewirtschaftung der 4 neuen Parkplätze in der Poststraße und der 4 neuen Parkplätze in der Marktstraße vor Rossmann erfolgen. Der Parkscheinautomat Ecke Marktstraße/Bahnhofstraße steht für die 5 Parkplätze zwischen der Kleinen Bahnhofstraße und der Willersgasse zur Verfügung, zusätzlich können mit ihm auch die 2, im 1. BA des Stadtstraßenumbaus in der Bahnhofstraße angelegten, Parkplätze an der früheren Bushaltestelle bewirtschaftet werden.

 

 

IV.       Finanzierung

 

Die Parkplätze liegen im Zentrum der monetär bewirtschafteten Parkraumzone in Burgdorf. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde im Jahr 2012 bereits die Ausweitung der monetären Bewirtschaftung auf den Schützenplatz und im Straßenzug Spittaplatz/Mühlenstraße beschlossen und umgesetzt. Insofern sollte gerade hier auf eine geldliche Bewirtschaftung nicht verzichtet werden.

 

Für die Bewirtschaftung der 13 neuen Parkplätze sind folgende Maßnahmen erforderlich:

 

Aufstellung von 2 Parkscheinautomaten, Markierung der 13 neuen Parkplätze mit Nägeln, Pflasterstreifen und die Anbringung von Schildern.

 

Hierfür entstehen einmalige Herstellungskosten (s. nachfolgende Tabelle) in Höhe von ca. 18.500 €.

 

Kosten für

geschätzt in €

2 Parkscheinautomaten

ca. 12.000 €

Schilder und Markierungsnägel

Material-/Lohn- und Fahrzeugstunden für den Einbau

ca.   1.500 €

Umpflasterung Mosaikpflasterstreifen

ca.  5.000 €

Summe

ca. 18.500 €

 

Des Weiteren fallen jährliche Wartungskosten in Höhe von ca. 1.35  € für die 2 neuen Parkscheinautomaten an.

 

Dem gegenüber sind jährliche Einnahmen durch Parkvorgänge in Höhe von ca. 8.600 € jährlich zu erwarten.

 

Zugrunde gelegt wurden für diese Kalkulation die Einnahmen der Parkscheinautomaten in der Louisenstraße und der Poststraße, in ungefähr gleicher Lage und einer vergleichbaren Anzahl von Parkplätzen.

 

Bei der Bewirtschaftung von Parkplätzen in der Marktstraße kann sogar von höheren Einnahmen ausgegangen werden, da es sich hier um die exponiertesten Parkplätze in Burgdorf handelt und hier eine hohe Frequentierung zu erwarten ist.

 

Bei einer Gegenüberstellung der einmaligen Herstellungskosten in Höhe von ca. 18.500 € und der zu erwartenden jährlichen Nettoeinnahme vom ca. 7.250 €, hätte sich die Anschaffung der beiden Parkscheinautomaten nach ca. 2,5 Jahren amortisiert.

 

In dem Bereich zwischen Kleiner Bahnhofstraße und Klaukengasse ist die Umpflasterung des Mosaikpflasterstreifens zur besseren Kennzeichnung der Parkplätze sinnvoll. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von ca. 5.000 €. Evtl. reduzieren sich diese Baukosten noch, da seitens der bauausführenden Firma des Stadtstraßenumbaus in einem Teilbereich noch Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung auszuführen sind.

 

 

V.        Umgestaltung der Fahrbahnrampen

 

Im Zuge der unter Punkt I. genannten Vorlage wurde u.a. der Einbau von zwei Fahrbahnschwellen im Straßenkörper der Unteren Marktstraße beschlossen, die neben einer geschwindigkeitsreduzierenden Wirkung auch den Platzcharakter vor Rathaus I / Kirche hervorheben.

 

Unmittelbar nach Einbau dieser gestalterischen Elemente kam es zu Rückmeldungen von Anliegern, die eine Verschlechterung der Wohn- und Lebenssituation infolge von Erschütterungen und Lärmbelästigung, ausgelöst durch die Rampensteine, beklagten.

 

Eigentümer der Marktstraße haben am 03. März 2013 einen Bericht über die Ergebnisse einer an ihrem Gebäude durchgeführten Schwingungsmessung vorgelegt. Das Institut für Statik und Dynamik der Leibniz Universität Hannover kommt darin zu dem Ergebnis, dass die vom fließenden Straßenverkehr infolge des Schwelleneinbaus verursachten Schwingungen keine Schäden am Gebäude hervorrufen, jedoch Nachts zu einer erheblichen Belästigung der Bewohner führen.

 

Die Messergebnisse wurden zusätzlich an das Ingenieurbüro Bonk-Maire-Hoppmann (Mess-Stelle nach §§ 25, 28 BimSchG) zur Stellungnahme beauftragt. Auch hier kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Anforderungen der DIN 4150, Teil 2 "Erschütterungen im Bauwesen, Einwirkungen auf den Menschen im Gebäude" nicht eingehalten werden und damit durch die Erschütterungen eine Belästigung der Anwohner verbunden ist. Die gemessenen Werte für einzelne Ereignisse liegen dabei in einem Bereich, der als stark spürbar und dementsprechend störend empfunden wird. Auf weitere Messungen wird verzichtet.

 

Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass Abhilfe nur durch eine Neugestaltung der Rampen möglich ist. Die Länge der Rampe sollte wenigstens 3 m betragen. Die Übergangslänge im Neigungswinkel sollte kontinuierlich ausgeführt werden.

 

Nach Überprüfung der vorhandenen Einbausituation der angrenzenden Verkehrsflächen wird die Neugestaltung durch Ausbau der Betonrampensteine, Anfräsen der Fahrbahn im Ansatzbereich und Einbau einer kontinuierlich verlaufenden Asphaltdeckschicht im Bereich "Deutsche Bank" auf einer Länge von ca. 8 bis 9 m und im Bereich Rathaus I von ca. 7 m Länge auf gesamter Fahrbahnbreite vorgesehen. Die Ausführung erfolgt im Zuge des Umbaus Knoten "Schwarzer Herzog". Die genauen Kosten (von derzeit geschätzt 2.000,00 € bis 3.000,00 € / Schwelle) sind noch als Nachtrag zum 3. Bauabschnitt „Schwarzer Herzog“ - da Mindermenge und Zwischentransporte - abzufragen.

 

 

VI.       Fazit

 

Durch die Anlage von 13 weiteren Parkplätzen in der Markt- und Poststraße kann die Anzahl der im Zuge des Stadtstraßenumbaus hergestellten Parkplätze nochmals erhöht werden. Wie in Anlage 6 dargestellt, standen im Jahr 2010 vor Beginn des Stadtstraßenumbaus 50 Parkplätze im Zuge der alten B 188 einschließlich des Einmündungsbereiches der Bahnhofstraße zur Verfügung. Nach Fertigstellung des 1. und 2. Bauabschnittes hatte sich diese Anzahl auf 92 erhöht. Nach Umsetzung der in dieser Vorlage beschriebenen Neuanlage von Parkplätzen beträgt die Gesamtanzahl der Parkplätze in diesem Bereich 105.

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass diese zentralen Parkplätze in der Markt- und Poststraße sehr gut angenommen und zur Zufriedenheit des Einzelhandels und deren Kunden beitragen werden.

 

Wie schon unter Punkt IV. beschrieben, ist es aus Sicht der Stadtverwaltung leider nicht möglich auf die monetäre Bewirtschaftung der Parkplätze in der Innenstadt zu verzichten. Jährlich werden hier Parkgebühren von ca. 145.000 € (2012) eingenommen. Die jährlichen Wartungskosten liegen bei ca. 13.500 €. Die Umstellung der Bewirtschaftung von kostenpflichtigen Parkscheinen auf kostenfreie Parkscheiben würde zu einem Einnahmedefizit von ca. 131.500 € führen. Im personellen Bereich sind keine Einsparungen möglich, da die Kontrolle gleichermaßen durchzuführen wäre. Des Weiteren würde diese Maßnahme dem Haushaltskonsolidierungskonzept widersprechen. Hier wurde erst kürzlich die monetäre Bewirtschaftung von Parkplätzen auf dem Schützenplatz und dem Straßenzug Spittaplatz/Mühlenstraße beschlossen und umgesetzt. Statt der früheren Parkscheibenregelung sind auch hier jetzt kostenpflichtige Parkscheine zu lösen.

 

Eine anteilige bzw. für Kurzzeitparker auch komplette Kostenerstattung von Parkgebühren wird in Zusammenarbeit von Stadtverwaltung und Stadtmarketing Burgdorf e. V. angeboten. Eine Erstattung von Parkgebühren in Höhe von 50 Cent bei einem Einkauf ab 15 € ist in ausgewählten Geschäften gegeben. Eine Liste der Geschäfte, die sich an der Maßnahme beteiligen wurde vom Stadtmarketing Burgdorf e. V. erstellt und befindet sich an den Parkscheinautomaten.

 

 

 

Anlagen

Anlage 1 Lageplan Marktstraße/Poststraße

Anlage 2 Lageplan Parkplätze westliche untere Marktstraße

Anlage 3 Lageplan Parkplätze östliche untere Marktstraße

Anlage 4 Lageplan Parkplätze Poststraße

Anlage 5 Gegenüberstellung Parkverstöße/geplante Parkplätze

Anlage 6 Parkplatzbilanz